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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:

2 wird geladen ... „Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.

3 wird geladen ... Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.

4 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.

5 wird geladen ... Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.

6 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.

7 wird geladen ... Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.

8 wird geladen ... Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.

9 wird geladen ... Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.

10 wird geladen ... Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muss seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:

11 wird geladen ... Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.

12 wird geladen ... Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

13 wird geladen ... Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“

14 wird geladen ... „Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;

15 wird geladen ... auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.

16 wird geladen ... Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.

17 wird geladen ... Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser (= Quell- oder Flusswasser) in ein Gefäß darüber.

18 wird geladen ... Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.

19 wird geladen ... Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.

20 wird geladen ... Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.

21 wird geladen ... Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muss seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.

22 wird geladen ... Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.“

Querverweise zu 4. Mose 19,11 4Mo 19,11 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 19,16 wird geladen ... Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.

4Mo 5,2 wird geladen ... „Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluss Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;

4Mo 9,6 wird geladen ... Nun waren aber einige Männer da, die sich an einer Menschenleiche verunreinigt hatten und deshalb das Passah an jenem Tage nicht feiern konnten. Diese traten nun an jenem Tage vor Mose und Aaron

4Mo 9,10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Nachkommen sich an einer Leiche verunreinigt hat oder sich auf einer Reise in der Ferne befindet, so soll er doch das Passah zu Ehren des HERRN feiern:

4Mo 31,19 wird geladen ... Ihr selbst aber müsst sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben: jeder, der einen Menschen getötet, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat, muss sich am dritten und am siebten Tage entsündigen, ihr selbst und eure Gefangenen (vgl. 19,17-19).

3Mo 11,31 wird geladen ... Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.

3Mo 21,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose: „Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Verordnungen mit: (Ein Priester) darf sich unter seinen Volksgenossen an keiner Leiche verunreinigen;

3Mo 21,11 wird geladen ... Er darf auch zu keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.

Klgl 4,14 wird geladen ... Sie irrten wie Blinde auf den Straßen umher, mit Blut besudelt, so dass man ihre Kleider nicht berühren mochte.

Hag 2,13 wird geladen ... Nun fragte Haggai weiter: „Wenn aber ein durch eine Leiche Verunreinigter irgendeins von derartigen Dingen berührt, wird es dadurch unrein?“ Da gaben die Priester zur Antwort: „Ja, es wird unrein!“

Röm 5,12 wird geladen ... Darum, gleichwie durch einen Menschen die Sünde in die Welt hineingekommen ist und durch die Sünde der Tod, und so der Tod zu allen Menschen hindurchgedrungen ist, weil sie ja alle gesündigt haben –

2Kor 6,17 wird geladen ... Darum (Jes 52,11): „Geht aus ihrer Mitte hinweg und sondert euch (von ihnen) ab“, gebietet der Herr, „und rührt nichts Unreines an, so will ich euch aufnehmen“ und (2.Sam 7,14):

Eph 2,1 wird geladen ... So hat er auch euch, die ihr tot waret durch eure Übertretungen und Sünden,

Heb 9,14 wird geladen ... um wieviel mehr wird das Blut Christi, der kraft ewigen Geistes sich selbst als ein fehlerloses Opfer Gott dargebracht hat, unser Gewissen von toten Werken reinigen, damit wir dem lebendigen Gott dienen!

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