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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.

2 wird geladen ... An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;

3 wird geladen ... das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 wird geladen ... ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.

5 wird geladen ... Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.

6 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.

7 wird geladen ... Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.

8 wird geladen ... Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.

9 wird geladen ... Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte (vgl. 2,7) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.

10 wird geladen ... Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.“

11 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:

12 wird geladen ... Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;

13 wird geladen ... nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.

14 wird geladen ... Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.

15 wird geladen ... Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –

16 wird geladen ... Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

17 wird geladen ... Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;

18 wird geladen ... denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –

19 wird geladen ... Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;

20 wird geladen ... aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

21 wird geladen ... Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

22 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

23 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!

24 wird geladen ... Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;

25 wird geladen ... denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

26 wird geladen ... Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

27 wird geladen ... Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

28 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose:

29 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.

30 wird geladen ... Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.

31 wird geladen ... Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 wird geladen ... Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.

33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.

34 wird geladen ... Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.“

35 wird geladen ... Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.

36 wird geladen ... Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.

37 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,

38 wird geladen ... wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Querverweise zu 3. Mose 7,34 3Mo 7,34 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 7,30 wird geladen ... Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.

3Mo 7,31 wird geladen ... Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

3Mo 7,32 wird geladen ... Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.

3Mo 3,17 wird geladen ... Das ist eine ewiggültige Satzung für eure Geschlechter, wo ihr auch wohnen mögt: keinerlei Fett und keinerlei Blut dürft ihr genießen!“

3Mo 10,14 wird geladen ... Die Webebrust aber und die Hebekeule sollt ihr, du und deine Söhne und deine Töchter mit dir, an einer reinen Stätte essen; denn als der für dich und deine Söhne (oder: Kinder) bestimmte Anteil von den Heilsopfern der Israeliten sind sie euch überwiesen worden.

2Mo 29,9 wird geladen ... umgürte sie mit dem Gürtel [Aaron und seine Söhne] und lass sie die hohen Mützen aufsetzen, damit ihnen das Priestertum kraft einer ewig gültigen Einsetzung zusteht. Wenn du so Aaron und seine Söhne in ihr Amt eingesetzt hast (vgl. 28,41),

3Mo 10,15 wird geladen ... Die Hebekeule und die Webebrust soll man mitsamt den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken herbringen, um sie als Webeopfer vor dem HERRN zu weben (= zu schwingen); dann sollen sie dir und deinen Söhnen (oder: Kindern) mit dir als eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr zufallen, wie der HERR geboten hat.“

2Mo 29,28 wird geladen ... sie sollen für Aaron und seine Söhne eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr sein; denn es ist ein Hebeopfer und soll seitens der Israeliten als Hebeopfer von ihren Heilsopfern abgegeben werden, als ihr Hebeopfer für den HERRN.

4Mo 18,18 wird geladen ... ihr Fleisch aber soll dir gehören: wie die Webebrust und wie die rechte Keule soll es dir gehören.

4Mo 18,19 wird geladen ... Alle Hebeopfer von heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN von ihrem Besitz darbringen, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern bei dir als ewige Gebühr: das soll ein ewiger Salzbund (d.h. eine ewiggültige und unverbrüchliche Bundesbestimmung; vgl. 3.Mose 2,13) vor dem HERRN für dich und deine Nachkommen bei dir sein!“

5Mo 18,3 wird geladen ... Folgendes ist es aber, was der Priester vom Volk, nämlich von denen zu beanspruchen hat, die ein Schlachtopfer darbringen, sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: man soll davon dem Priester den Bug (= das Vorderbein, oder: die Vorderkeule) und die beiden Kinnbacken und den Magen geben.

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