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1 wird geladen ... „Wenn jemand sich dadurch vergeht, dass er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage (oder: Anzeige) macht und so in Verschuldung gerät; –

2 wird geladen ... oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewusst zu sein, aber doch so, dass er unrein geworden ist und sich dessen bewusst wird; –

3 wird geladen ... oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne dass er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –

4 wird geladen ... oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:

5 wird geladen ... so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen

6 wird geladen ... und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.“

7 wird geladen ... „Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.

8 wird geladen ... Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, dass er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.

9 wird geladen ... Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken (= auslaufen lassen): so ist es ein Sündopfer.

10 wird geladen ... Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen (oder: gehörigen) Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –

11 wird geladen ... Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.

12 wird geladen ... Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.

13 wird geladen ... Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.“

14 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

15 wird geladen ... „Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.

16 wird geladen ... Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“

17 wird geladen ... „Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,

18 wird geladen ... so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.

19 wird geladen ... Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.“

Querverweise zu 3. Mose 5,15 3Mo 5,15 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 5,1 wird geladen ... „Wenn jemand sich dadurch vergeht, dass er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage (oder: Anzeige) macht und so in Verschuldung gerät; –

3Mo 5,16 wird geladen ... Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“

3Mo 5,18 wird geladen ... so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.

3Mo 26,2 wird geladen ... Meine Sabbate sollt ihr beobachten und mein Heiligtum fürchten (= mit Ehrfurcht scheuen): ich bin der Herr!“

3Mo 26,3 wird geladen ... „Wenn ihr in (oder: nach) meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und nach ihnen tut,

3Mo 26,4 wird geladen ... so will ich euch Regen zu rechter Zeit geben, damit das Land seinen Ertrag liefert und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte spenden.

3Mo 26,5 wird geladen ... Dann wird die Dreschzeit bei euch bis an die Weinlese reichen und die Weinlese bis an die Saatzeit; und ihr sollt Brot reichlich zu essen haben und sicher in eurem Lande wohnen.

3Mo 26,6 wird geladen ... Dann will ich Frieden im Lande herrschen lassen, dass ihr euch niederlegen könnt, ohne dass jemand euch aufschreckt; auch die wilden Tiere will ich aus dem Lande verschwinden lassen, und kein Schwert soll durch euer Land ziehen.

3Mo 26,7 wird geladen ... Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen, und sie sollen vor euch durch das Schwert fallen;

3Mo 26,8 wird geladen ... fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen und hundert von euch zehntausend vor sich her treiben, und eure Feinde sollen vor euch durch das Schwert fallen.

3Mo 27,25 wird geladen ... Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“

3Mo 5,2 wird geladen ... oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewusst zu sein, aber doch so, dass er unrein geworden ist und sich dessen bewusst wird; –

3Mo 7,1 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.

3Mo 6,6 wird geladen ... Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.

3Mo 26,12 wird geladen ... sondern ich will in eurer Mitte wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.

2Mo 30,13 wird geladen ... Es soll also ein jeder, der sich der Musterung zu unterziehen hat, einen halben Schekel entrichten – nach dem Schekel des Heiligtums, wobei zwanzig Gera auf den Schekel gehen –, einen halben Schekel als Abgabe an den HERRN.

3Mo 4,2 wird geladen ... „Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand sich unvorsätzlich (oder: aus Versehen) gegen irgendein Verbot des HERRN (über Dinge) vergeht, die nicht getan werden dürfen, und gegen irgendeins von ihnen verstößt (so sollen folgende Bestimmungen gelten).“

3Mo 7,6 wird geladen ... Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: es ist hochheilig.

Esra 10,19 wird geladen ... sie versprachen mit Handschlag, ihre Frauen entlassen zu wollen, und sie brachten als Schuldopfer einen Widder für ihre Verschuldung dar.

3Mo 26,13 wird geladen ... Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, damit ihr ihnen nicht länger als Knechte dienen solltet; ich habe die Stäbe eures Joches zerbrochen und euch aufrecht (= mit aufgerichtetem Haupt) einhergehen lassen.“

3Mo 10,17 wird geladen ... „Warum habt ihr das Sündopferfleisch nicht an heiliger Stätte gegessen? Es ist ja doch hochheilig, und der HERR hat es euch gegeben, damit ihr die Schuld der Gemeinde wegschafft, indem ihr ihnen Sühne vor dem HERRN erwirkt.

3Mo 26,17 wird geladen ... und ich werde mein Angesicht gegen euch kehren, dass ihr vor euren Feinden die Flucht ergreifen müsst; und eure Widersacher sollen über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, auch wenn niemand euch verfolgt.“

3Mo 10,18 wird geladen ... Bedenkt doch! Das Blut davon ist nicht ins Innere des Heiligtums gebracht worden; darum hättet ihr es unbedingt im heiligen Bezirk essen müssen, wie ich geboten habe!“

3Mo 26,18 wird geladen ... „Und wenn ihr mir auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch siebenmal härter strafen um eurer Sünden willen;

3Mo 22,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 22,2 wird geladen ... „Befiehl Aaron und seinen Söhnen, dass sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung (oder: Vorsicht) beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HERR.

3Mo 22,3 wird geladen ... Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HERR!

3Mo 22,4 wird geladen ... Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluss behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguss gehabt hat

3Mo 22,5 wird geladen ... oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird: –

3Mo 22,6 wird geladen ... einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, dass er zuvor ein Wasserbad genommen hat.

3Mo 22,7 wird geladen ... Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zukommende Speise.

3Mo 22,8 wird geladen ... Ein gefallenes (oder: verendetes) oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HERR.

3Mo 22,9 wird geladen ... So sollen sie denn meine Verordnungen befolgen (oder: beobachten, was mir gegenüber zu beobachten ist), damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: ich bin der HERR, der sie heiligt!

3Mo 22,10 wird geladen ... Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse (= Gast) eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.

3Mo 22,11 wird geladen ... Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.

3Mo 22,12 wird geladen ... Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.

3Mo 22,13 wird geladen ... Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.

3Mo 22,14 wird geladen ... Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten.

3Mo 22,15 wird geladen ... Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HERRN empfangen, nicht entweihen,

3Mo 22,16 wird geladen ... damit sie ihnen (d.h. den Israeliten) kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, dass sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.“

3Mo 26,23 wird geladen ... „Und wenn ihr euch auch dadurch nicht von mir warnen lasst, sondern mir immer noch widerstrebt,

3Mo 26,24 wird geladen ... so will auch ich euch widerstreben und euch auch meinerseits siebenfach für eure Sünden schlagen.

3Mo 26,25 wird geladen ... Ich will das Schwert über euch kommen lassen, das die Rache für den Bundesbruch vollziehen soll; und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückzieht, so werde ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand fallen.

3Mo 26,26 wird geladen ... Wenn ich euch dann noch die Stütze des Brotes zerbreche, so dass zehn Frauen Brot für euch in einem einzigen Ofen backen und sie euch das Brot abgewogen zurückbringen, so werdet ihr essen, ohne satt zu werden.“

3Mo 26,27 wird geladen ... „Und wenn ihr mir trotzdem nicht gehorsam seid und mir immer noch widerstrebt,

3Mo 24,5 wird geladen ... Sodann sollst du Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; zwei Zehntel Epha sollen auf jeden Kuchen kommen.

3Mo 24,6 wird geladen ... Du sollst sie dann in zwei Schichten, je sechs in einer Schicht, auf den Tisch von reinem Gold vor dem HERRN auflegen.

3Mo 24,7 wird geladen ... Dann sollst du auf jede Schicht reinen Weihrauch tun, der für das Brot als Duftteil dienen soll, als ein Feueropfer für den HERRN.

3Mo 24,8 wird geladen ... An jedem Sabbattage soll er (die Brote) regelmäßig so vor dem HERRN aufschichten; zu dieser Leistung sollen die Israeliten für ewige Zeiten verpflichtet sein.

3Mo 24,9 wird geladen ... Die Brote sollen dann Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie an heiliger Stätte verzehren; denn als ein Hochheiliges sollen sie ihm von den Feueropfern des HERRN zuteil werden als eine ewige Gebühr.“

3Mo 27,9 wird geladen ... Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:

3Mo 27,10 wird geladen ... man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.

3Mo 27,11 wird geladen ... Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;

3Mo 27,12 wird geladen ... dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.

3Mo 27,13 wird geladen ... Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.

3Mo 27,14 wird geladen ... Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.

3Mo 27,15 wird geladen ... Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.

3Mo 27,16 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.

3Mo 27,17 wird geladen ... Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;

3Mo 27,18 wird geladen ... wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.

3Mo 27,19 wird geladen ... Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.

3Mo 27,20 wird geladen ... Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,

3Mo 27,21 wird geladen ... sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.

3Mo 27,22 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,

3Mo 27,23 wird geladen ... so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.

3Mo 27,24 wird geladen ... Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.

3Mo 27,25 wird geladen ... Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“

3Mo 27,26 wird geladen ... „Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.

3Mo 27,27 wird geladen ... Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“

3Mo 27,28 wird geladen ... „Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.

3Mo 27,29 wird geladen ... Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.“

3Mo 27,30 wird geladen ... „Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.

3Mo 27,31 wird geladen ... Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.

3Mo 27,32 wird geladen ... Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.

3Mo 27,33 wird geladen ... Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.“

4Mo 18,9 wird geladen ... Folgendes soll von den hochheiligen Gaben, soweit sie nicht verbrannt werden, dir zustehen: alles, was von ihnen dargebracht wird an Speisopfern sowie an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz für Veruntreuungen darbringen; diese (Opfergaben) sollen dir und deinen Söhnen als etwas Hochheiliges zustehen.

4Mo 18,10 wird geladen ... An einer hochheiligen Stätte sollst du sie verzehren; jede männliche Person darf davon essen; als heilig sollen sie dir gelten.

4Mo 18,11 wird geladen ... Auch folgendes soll dir als Hebe von ihren Gaben zustehen: alle Webeopfer der Israeliten; dir und deinen Söhnen und Töchtern mit dir weise ich sie als eine ewige Gebühr zu: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen.

4Mo 18,12 wird geladen ... Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und vom Getreide, ihre Erstlingsgaben, die sie dem HERRN weihen, das weise ich dir zu:

4Mo 18,13 wird geladen ... die Erstlinge von allen Früchten, die in ihrem Lande wachsen und die sie dem HERRN darbringen, sollen dir gehören: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen.

4Mo 18,14 wird geladen ... Alles, was in Israel mit dem Bann belegt worden ist, soll dir gehören.

4Mo 18,15 wird geladen ... Alles Erstgeborene von allem Fleisch, das man dem HERRN darzubringen hat, vom Menschen wie vom Vieh, soll dir gehören; jedoch sollst du die Erstgeburten der Menschen unbedingt lösen lassen, und auch die Erstgeburten der unreinen Tiere sollst du lösen lassen.

4Mo 18,16 wird geladen ... Was aber die Lösung (einer menschlichen Erstgeburt) betrifft, so sollst du sie im Alter von einem Monat an lösen lassen, und zwar nach deiner Schätzung, für einen Betrag von fünf Schekeln Silber nach dem Schekel des Heiligtums, der zwanzig Gera beträgt (vgl. 2.Mose 30,13).

4Mo 18,17 wird geladen ... Jedoch das Erstgeborene eines Rindes oder das Erstgeborene eines Schafes oder einer Ziege darfst du nicht lösen lassen, sie sind heilig (= gehören dem Heiligtum); ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen;

4Mo 18,18 wird geladen ... ihr Fleisch aber soll dir gehören: wie die Webebrust und wie die rechte Keule soll es dir gehören.

4Mo 18,19 wird geladen ... Alle Hebeopfer von heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN von ihrem Besitz darbringen, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern bei dir als ewige Gebühr: das soll ein ewiger Salzbund (d.h. eine ewiggültige und unverbrüchliche Bundesbestimmung; vgl. 3.Mose 2,13) vor dem HERRN für dich und deine Nachkommen bei dir sein!“

4Mo 18,20 wird geladen ... Weiter sagte der HERR zu Aaron: „In ihrem Lande sollst du keinen Erbbesitz haben und keinen Teil des Landes unter ihnen besitzen: ich bin dein Anteil und dein Erbbesitz inmitten der Israeliten!

4Mo 18,21 wird geladen ... (Als Entgelt) aber überweise ich hiermit den Leviten alle Zehnten in Israel zum Erbbesitz für ihren Dienst, den sie zu verrichten haben, für den Dienst am Offenbarungszelte.

4Mo 18,22 wird geladen ... Die Israeliten nämlich dürfen künftighin am Offenbarungszelt nicht mehr tätig sein, weil sie sonst Sünde auf sich laden würden und sterben müssten.

4Mo 18,23 wird geladen ... Vielmehr sollen die Leviten den Dienst am Offenbarungszelt verrichten, und sie sollen für etwaige Verfehlungen verantwortlich sein: diese Bestimmung hat ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter. Aber einen Erbbesitz (= eigenen Besitz) sollen sie inmitten der Israeliten nicht haben;

4Mo 18,24 wird geladen ... denn den Zehnten, den die Israeliten als Hebeopfer an den HERRN abgeben, habe ich den Leviten als Erbbesitz überwiesen; darum habe ich in Bezug auf sie verordnet, dass sie keinen Erbbesitz inmitten der Israeliten zu eigen haben sollen.“

4Mo 18,25 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

4Mo 18,26 wird geladen ... „Teile den Leviten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr von den Israeliten den Zehnten in Empfang nehmt, den ich euch von ihnen als euren Erbbesitz zugewiesen habe, so sollt ihr davon ein Hebeopfer für den HERRN abgeben, nämlich den Zehnten vom Zehnten.

4Mo 18,27 wird geladen ... Dann soll dies euer Hebeopfer euch so angerechnet werden, wie (wenn die anderen Israeliten) das Getreide von der Tenne und die Fülle (d.h. die Abfüllung) von der Kelter (abgeben).

4Mo 18,28 wird geladen ... Ebenso sollt auch ihr ein Hebeopfer für den HERRN von allen euren Zehnten abgeben, die ihr von den Israeliten in Empfang nehmt, und sollt davon das Hebeopfer, das dem HERRN gebührt, an den Priester Aaron abführen.

4Mo 18,29 wird geladen ... Von allen Gaben, die euch zufallen, sollt ihr ein unverkürztes Hebeopfer für den HERRN abgeben, und zwar von allem Besten davon, als die davon zu entrichtende heilige Gebühr.

4Mo 18,30 wird geladen ... Sage also zu ihnen: ‚Wenn ihr das Beste davon abgebt, so soll (das übrige) euch, den Leviten, so angerechnet werden wie (den anderen Israeliten) der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter,

4Mo 18,31 wird geladen ... so dass ihr es an jedem beliebigen Ort verzehren dürft, ihr und eure Familie; denn es ist euer Lohn für euren Dienst am Offenbarungszelt.‘

4Mo 18,32 wird geladen ... Wenn ihr also das Beste davon abgebt, so werdet ihr seinetwegen keine Sünde auf euch laden und werdet die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen und darum auch nicht sterben müssen.“

5Mo 12,5 wird geladen ... vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;

5Mo 12,6 wird geladen ... und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.

5Mo 12,7 wird geladen ... Dort sollt ihr auch eure Opfermahlzeiten vor dem HERRN, eurem Gott, halten, ihr und eure Familien, und euch der Freude über alles das hingeben, was ihr mit eurer Hände Arbeit beschafft habt und womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.

5Mo 12,8 wird geladen ... Ihr dürft es künftig nicht mehr so machen, wie wir es heutigentags hier ein jeder ganz nach seinem Belieben zu tun pflegen;

5Mo 12,9 wird geladen ... denn bis jetzt seid ihr noch nicht zum ruhigen Besitz des Erbteils gekommen, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.

5Mo 12,10 wird geladen ... Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Lande wohnt, das der HERR, euer Gott, euch als Erbbesitz verleihen will, und wenn er euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum verschafft hat, so dass ihr in Sicherheit wohnt,

5Mo 12,11 wird geladen ... dann sollt ihr an die Stätte, die der HERR, euer Gott, zur Wohnung für seinen Namen erwählen wird, alles das bringen, was ich euch gebiete: eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr dem HERRN geloben werdet.

5Mo 12,12 wird geladen ... Dort sollt ihr auch vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Ortschaften wohnen; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich euch.

5Mo 12,26 wird geladen ... Jedoch die heiligen Gaben, die dir obliegen, und deine Gelübdeopfer sollst du nehmen und dich mit ihnen an die Stätte begeben, die der HERR sich erwählen wird,

5Mo 15,19 wird geladen ... „Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:

5Mo 15,20 wird geladen ... vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.

5Mo 26,1 wird geladen ... „Wenn du nun in das Land gekommen bist, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, und du es in Besitz genommen hast und in ihm wohnst,

5Mo 26,2 wird geladen ... so sollst du einen Teil von den Erstlingen aller Feldfrüchte, die du von deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, geerntet hast, nehmen und sie in einen Korb legen und dich damit an die Stätte begeben, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.

5Mo 26,3 wird geladen ... Dort sollst du dann zu dem Priester treten, der zu jener Zeit im Amt sein wird, und zu ihm sagen: ‚Ich bezeuge heute dem HERRN, deinem Gott, dass ich wirklich in das Land gekommen bin, dessen Verleihung an uns der HERR unsern Vätern zugeschworen hat.‘

5Mo 26,4 wird geladen ... Hierauf soll der Priester den Korb aus deiner Hand nehmen und ihn vor den Altar des HERRN, deines Gottes, hinstellen.

5Mo 26,5 wird geladen ... Du aber sollst dann vor dem HERRN, deinem Gott, folgende Worte aussprechen: ‚Ein umherirrender Aramäer war mein Stammvater; mit einer Mannschaft von wenigen Leuten zog er nach Ägypten hinab und lebte dort als Fremdling, wuchs dort aber zu einem großen, starken und zahlreichen Volk heran.

5Mo 26,6 wird geladen ... Weil aber die Ägypter uns misshandelten und bedrückten und uns harte Zwangsarbeit auferlegten,

5Mo 26,7 wird geladen ... schrien wir zum HERRN, dem Gott unserer Väter, um Hilfe, und der HERR erhörte unser Flehen und sah unser Elend, unsere Mühsal und Bedrängnis;

5Mo 26,8 wird geladen ... und der HERR führte uns mit starker Hand und hocherhobenem Arm, mit schreckenerregender Macht und unter Zeichen und Wundern aus Ägypten hinaus;

5Mo 26,9 wird geladen ... er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, ein Land, das von Milch und Honig überfließt.

5Mo 26,10 wird geladen ... Und nun bringe ich hier die Erstlinge von den Früchten des Feldes, das du, HERR, mir gegeben hast.‘ Dann stelle sie vor den HERRN, deinen Gott, hin, wirf dich vor dem HERRN, deinem Gott, anbetend nieder

5Mo 26,11 wird geladen ... und erfreue dich mit den Leviten und den Fremdlingen, die in deiner Mitte wohnen, an all dem Guten, das der HERR, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat.“

5Mo 26,12 wird geladen ... „Wenn du im dritten Jahre, dem Zehntjahr (vgl. 14,28-29), den gesamten Zehnten von deinem Ernteertrag vollständig entrichtet und ihn den Leviten, den Fremdlingen, den Waisen und Witwen übergeben hast, damit sie ihn in deinen Ortschaften verzehren und sich satt essen,

5Mo 26,13 wird geladen ... so sollst du vor dem HERRN, deinem Gott, so sprechen: ‚Ich habe die heilige Abgabe aus meinem Hause hinausgeschafft und sie den Leviten und Fremdlingen, den Waisen und Witwen genau so übergeben, wie du mir geboten hast: ich habe keines von deinen Geboten übertreten noch vergessen.

5Mo 26,14 wird geladen ... Ich habe nichts davon gegessen in meiner Trauer und nichts davon weggeschafft, während ich unrein war, und habe nichts davon für eine Totenspeisung verwandt, nein, ich bin den Weisungen des HERRN, meines Gottes, nachgekommen und habe mich genau an seine Gebote gehalten.

5Mo 26,15 wird geladen ... Blicke von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, herab und segne dein Volk Israel und das Land, das du uns gegeben hast, wie du unsern Vätern zugeschworen hast, ein Land, das von Milch und Honig überfließt!‘“

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