„Alle sieben Jahre sollst du einen Erlass eintreten lassen;
und mit dem Erlass soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des HERRN ausgerufen.
Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.
Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,
wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.
Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so dass du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und dass du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.“
„Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.
Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ‚Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht nahe bevor!‘, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so dass du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!
Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.
Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ‚Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‘“
„Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft (oder: dir verkauft wird), so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
und wenn du ihn dann freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
und sollst bedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
Wenn er aber zu dir sagen sollte: ‚Ich möchte nicht von dir weggehen!‘ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,
so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
Du darfst keine Härte darin sehen, dass du ihn als einen Freien von dir fortlassen musst; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.“
„Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:
vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.
Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so dass es lahm oder blind ist oder sonst einen hässlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten (oder: opfern).
In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches (vgl. 12,16).
Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde musst du es wie Wasser schütten (oder: fließen lassen).“
Querverweise zu 5. Mose 15,19 5Mo 15,19
„Heilige (oder: weihe) mir alles Erstgeborene, alles, was bei den Israeliten zuerst aus dem Mutterschoß ans Tageslicht hervortritt, von Menschen wie vom Vieh: es gehört mir!“
vielmehr nur die eine Stätte, die der HERR, euer Gott, aus all euren Stammesgebieten erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen und dort Wohnung zu nehmen, die sollt ihr aufsuchen und euch dorthin begeben;
und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.
Dort sollt ihr auch eure Opfermahlzeiten vor dem HERRN, eurem Gott, halten, ihr und eure Familien, und euch der Freude über alles das hingeben, was ihr mit eurer Hände Arbeit beschafft habt und womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
so sollst du dem HERRN alles weihen, was zuerst aus dem Mutterschoß ans Tageslicht hervortritt! Auch jeder erste Wurf des Viehs, der dir zuteil wird (oder: das du besitzest), soweit er männlich ist, gehört dem HERRN.
Du darfst nicht in deinen Wohnorten den Zehnten deines Getreides und Weins und Öls verzehren, auch nicht die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs und keins von deinen Gelübdeopfern, die du geloben wirst, auch nicht deine freiwilligen Gaben und die Hebeopfer, die du darbringen wirst;
Alle Erstgeburt gehört mir, auch von all deinem Vieh jede männliche Erstgeburt, der erste Wurf vom Rind- und Kleinvieh.
und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
„Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
Denn mir gehören alle Erstgeborenen; an dem Tage, als ich alle Erstgeburten im Lande Ägypten sterben ließ, habe ich mir alles Erstgeborene in Israel geweiht sowohl von Menschen als auch von Tieren: mir sollen sie gehören, mir, dem HERRN.“
und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:
Jedoch das Erstgeborene eines Rindes oder das Erstgeborene eines Schafes oder einer Ziege darfst du nicht lösen lassen, sie sind heilig (= gehören dem Heiligtum); ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen;
Alles Erstgeborene von allem Fleisch, das man dem HERRN darzubringen hat, vom Menschen wie vom Vieh, soll dir gehören; jedoch sollst du die Erstgeburten der Menschen unbedingt lösen lassen, und auch die Erstgeburten der unreinen Tiere sollst du lösen lassen.
Denn die, welche er zuvor ersehen hat, die hat er auch im voraus dazu bestimmt, (einst) dem Bilde seines Sohnes gleichgestaltet zu werden: dieser sollte eben der Erstgeborene unter vielen Brüdern sein.
und zur Gemeinde der im Himmel aufgeschriebenen Erstgeborenen und zu Gott, dem Richter über alle, und zu den Geistern der vollendeten Gerechten,