„Wenn jemand sich dadurch vergeht, dass er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage (oder: Anzeige) macht und so in Verschuldung gerät; –
oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewusst zu sein, aber doch so, dass er unrein geworden ist und sich dessen bewusst wird; –
oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne dass er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.“
„Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, dass er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.
Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken (= auslaufen lassen): so ist es ein Sündopfer.
Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen (oder: gehörigen) Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.
Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.
Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.
Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.“
Querverweise zu 3. Mose 5,1 3Mo 5,1
„Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
der sagte zu seiner Mutter: „Die elfhundert Silberstücke, die dir entwendet worden sind und um derenwillen du einen Fluch ausgestoßen und ihn gar vor meinen Ohren ausgesprochen hast – wisse, das Geld ist in meinem Besitz: ich selbst habe es genommen; nun aber will ich es dir zurückgeben!“ Da antwortete seine Mutter: „Gesegnet seist du vom HERRN, mein Sohn!“
denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
„Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand sich unvorsätzlich (oder: aus Versehen) gegen irgendein Verbot des HERRN (über Dinge) vergeht, die nicht getan werden dürfen, und gegen irgendeins von ihnen verstößt (so sollen folgende Bestimmungen gelten).“
Wenn sich jemand gegen seinen Nächsten vergeht und man ihm einen Eid auferlegt, den er schwören soll, und er kommt und schwört (= spricht den Fluch aus) vor deinem Altar in diesem Hause:
Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.“
Bedenkt wohl: alle Seelen gehören mir, die Seele des Vaters so gut wie die des Sohnes – beide gehören mir: die Seele, die da sündigt, die soll sterben!“ (vgl. Jer 31,29-30)
Da entgegnete ihm der König: „Wie oft soll ich dich noch beschwören, mir nichts zu verkünden als nur die reine Wahrheit im Namen des HERRN?“
wer es äße, würde eine Verschuldung auf sich laden; denn er hätte das dem HERRN Geheiligte entweiht, und ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Ein jeder, der Sünde tut, der soll sterben; aber der Sohn soll die Schuld seines Vaters nicht mittragen und der Vater nicht die Schuld seines Sohnes; nein, dem Gerechten soll der Lohn für seine Gerechtigkeit zuteil werden und ebenso dem Gottlosen die Strafe für seine Gottlosigkeit!“
Da entgegnete ihm der König: „Wie oft soll ich dich beschwören, dass du mir nichts verkündest als die reine Wahrheit im Namen des HERRN?“
Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Wer mit Dieben gemeinsame Sache macht, hasst sein eigenes Leben: er hört die Verfluchung (des Richters) und erstattet doch keine Anzeige (vgl. 3.Mose 5,1; Ri 17,2). –
Wer aber rein ist und sich auf keiner Reise befindet und die Passahfeier trotzdem unterlässt, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden, weil er dem HERRN die Opfergabe nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht hat: ein solcher Mensch soll für seine Sünde büßen! –
damit ich nicht aus Übersättigung dich verleugne und sage: „Wer ist der HERR?“, aber auch nicht infolge der Armut zum Diebe werde und mich am Namen meines Gottes vergreife (d.h. den Namen Gottes entehre).
Denn meine Missetaten schlagen mir über dem Haupt zusammen; wie eine schwere Last sind sie mir zu schwer geworden (= erdrücken sie mich).
Da sagte der Hohepriester zu ihm: „Ich beschwöre dich bei dem lebendigen Gott: Sage uns, bist du Christus (= der Messias), der Sohn Gottes?“
Infolge seiner Seelenqual wird er (Frucht erwachsen) sehen und satt werden; durch seine Erkenntnis wird als Gerechter mein Knecht den Vielen zur Gerechtigkeit verhelfen, indem er ihre Verschuldungen (= Sünden) auf sich lädt.
Er hat unsere Sünden selber mit seinem Leibe an das (Marter-) Holz hinaufgetragen, damit wir, von den Sünden freigemacht (oder: den Sünden abgestorben), der Gerechtigkeit leben möchten: durch seine Wunden (= sein blutiges Leiden) seid ihr geheilt worden (Jes 53,5).