Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord (oder: Blutschuld) anzusehen; 22:2b Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
22:2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord (oder: Blutschuld) für ihn als vorliegend angenommen werden.
Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
Lässt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so dass es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.“
„Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut (oder: zum Hüten) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muss er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich (oder: vollen) Ersatz leisten;
war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.“
„Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muss er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.“
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.
Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewisslich erhören,
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben lässt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –
Mit der Abgabe von dem Überfluss deiner Tenne und von dem Abfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.“
Querverweise zu 2. Mose 22,25 2Mo 22,25
„Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so dass er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
Du darfst nicht Zins und Aufschlag (oder: Wucher) von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag (oder: Wucher):
Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.
Von einem Ausländer (= Nichtisraeliten) magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –
Eine Frau von den Ehefrauen der Prophetenjünger flehte einst Elisa laut mit den Worten an: „Mein Mann, dein Knecht, ist gestorben, und du weißt selbst, dass dein Knecht ein gottesfürchtiger Mann gewesen ist. Nun ist der Gläubiger gekommen und will sich meine beiden Söhne zu Sklaven nehmen!“
Als sie nun zu dem Gottesmann kam und es ihm berichtete, sagte er: „Gehe hin, verkaufe das Öl und bezahle deine Schuld; von dem, was dir dann noch übrigbleibt, kannst du mit deinen Söhnen leben.“
Die einen sagten: „Wir müssen unsere Söhne und Töchter verpfänden, um Getreide zu erhalten, damit wir zu essen haben und am Leben bleiben!“
Andere sagten: „Wir müssen unsere Felder, unsere Weinberge und Häuser verpfänden, um uns Getreide in der Teurung zu verschaffen!“
Wieder andere sagten: „Wir haben Geld zur Bezahlung der Steuern für den König auf unsere Felder und Weinberge borgen müssen.
Wir sind aber doch von demselben Fleisch und Blut wie unsere Volksgenossen, und unsere Kinder sind ebenso gut wie ihre Kinder; aber trotzdem müssen wir unsere Söhne und Töchter als Leibeigene (= in die Sklaverei) hingeben, und manche von unsern Töchtern sind schon leibeigen geworden, und wir können nichts dagegen tun: unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen Leuten!“
Als ich dann mit mir zu Rate gegangen war, machte ich den Vornehmen und den Vorstehern Vorwürfe, indem ich zu ihnen sagte: „Wucher treibt ihr ja einer mit dem andern!“ Dann veranstaltete ich eine große Volksversammlung gegen sie
Sowohl ich als auch meine Brüder und meine Diener (oder: Leute) haben ihnen Geld und Getreide geliehen: lasst uns ihnen doch dieses Darlehen erlassen!
Gebt ihnen doch gleich heute ihre Felder und Weinberge, ihre Ölgärten und Häuser zurück und (erlasst ihnen), was ihr an Geld und Getreide, an Wein und Öl von ihnen zu fordern habt!“
wer sein Geld nicht ausleiht gegen Zins (oder: auf Wucher) und Bestechung nicht annimmt gegen Schuldlose: wer solches tut, wird ewiglich nicht wanken.
Wer sein Vermögen durch Zins und Wucher vermehrt, sammelt es für den, der sich der Armen erbarmt. –
Wehe mir, meine Mutter, dass du mich geboren hast, einen Mann der Anfeindung und des Haders für das ganze Land (oder: für alle Welt)! Ich habe kein Geld ausgeliehen, und niemand hat mir geborgt, und doch fluchen sie mir alle!
kein Geld auf Wucher ausleiht und keine Zinsen nimmt, seine Hand vom Unrecht fernhält, in Streitsachen zwischen den Parteien der Wahrheit gemäß richtet,
er hält seine Hand vom Unrecht fern, leiht kein Geld auf Wucher aus und nimmt keine Zinsen, er beobachtet meine Satzungen und wandelt nach meinen Geboten: der soll wegen der Verschuldung seines Vaters nicht sterben, sondern sicherlich am Leben bleiben.
Nun, so hättest du mein Geld bei den Bankhaltern anlegen sollen; dann hätte ich bei meiner Rückkehr mein Geld mit Zinsen zurückerhalten.
Warum hast du da mein Geld nicht auf eine Bank gebracht? Dann hätte ich es bei meiner Rückkehr mit Zinsen abgehoben.‘