Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
Wenn Feuer ausbricht und Dornen {D. h. wahrsch.: eine Dornenhecke.} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man {O. er.} sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein {D. h. des Viehs.} Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten.
Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen {D. h. wahrsch.: ein Schaden ist im Mietpreis inbegriffen.}.
Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
Eine Magierin sollst du nicht leben lassen.
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden.
Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger {Eig. jemand, der gegen Zins Geld ausleiht.}; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
Wenn du irgend das Oberkleid {D.i. ein großes viereckiges Stück Stoff, das als Decke benutzt wurde (vgl. die Anm. zu Kap. 12,34).} deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
Die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss.} sollst du nicht zögern.
Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
Und heilige Männer {O. Menschen.} sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,24 2Mo 22,24
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.
Du sollst nicht Zinsen und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturerzeugnisse.} von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen geben und deine Nahrungsmittel nicht auf Wucher geben.
Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins an Geld, Zins an Speise, Zins an irgendeiner Sache, die verzinst wird.
Dem Ausländer magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auferlegen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Erwerb deiner Hand in dem Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
Und eine Frau von den Frauen der Söhne der Propheten schrie zu Elisa und sprach: Dein Knecht, mein Mann, ist gestorben, und du weißt ja, dass dein Knecht den HERRN fürchtete; und der Schuldherr ist gekommen, um sich meine beiden Knaben zu Knechten zu nehmen.
Und sie kam und berichtete es dem Mann Gottes; und er sprach: Geh hin, verkaufe das Öl und bezahle deine Schuld; du aber und deine Söhne, lebt vom Übrigen.
Und es gab solche, die sprachen: Unsere Söhne und unsere Töchter, wir sind viele; und wir müssen Getreide erhalten, damit wir essen und leben!
Und es gab solche, die sprachen: Wir mussten unsere Felder und unsere Weinberge und unsere Häuser verpfänden, damit wir Getreide erhielten in der Hungersnot.
Und es gab solche, die sprachen: Wir haben Geld geliehen auf unsere Felder und unsere Weinberge für die Steuer des Königs.
Und nun, unser Fleisch ist wie das Fleisch unserer Brüder, unsere Kinder sind wie ihre Kinder; und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter dem Knechtsdienst unterwerfen; und manche von unseren Töchtern sind schon unterworfen, und es steht nicht in der Macht unserer Hände, sie zu lösen; unsere Felder und unsere Weinberge gehören ja anderen.
Und mein Herz hielt Rat in mir, und ich stritt mit den Edlen und mit den Vorstehern und sprach zu ihnen: Auf Wucher leiht ihr, jeder seinem Bruder! Und ich veranstaltete eine große Versammlung gegen sie {O. ihretwegen.};
Aber auch ich, meine Brüder und meine Diener {Eig. Knaben.}, wir haben ihnen Geld und Getreide auf Wucher geliehen. Lasst uns doch diese Forderung erlassen!
Gebt ihnen doch gleich heute ihre Felder, ihre Weinberge, ihre Olivengärten und ihre Häuser zurück und erlasst ihnen den Zins {W. das Hundert (d. h. den Prozentsatz).} von dem Geld und dem Getreide, dem Most und dem Öl, das ihr ihnen auf Wucher geliehen habt.
der sein Geld nicht auf Zins {O. Wucher.} gibt und kein Geschenk nimmt gegen den Unschuldigen. Wer dies tut, wird nicht wanken in Ewigkeit.
Wer sein Vermögen durch Zins und durch Wucher {D. h. Aufschlag bei Rückerstattung geliehener Naturalien (vgl. 3. Mose 25,36.37).} mehrt, sammelt es für den, der sich der Geringen erbarmt.
„Wehe mir, meine Mutter, dass du mich geboren hast, einen Mann des Streites und einen Mann des Zankes für das ganze Land! Ich habe nicht ausgeliehen, und man hat mir nicht geliehen; alle fluchen mir.“
weder auf Zins gibt noch Wucher {D. i. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturalien (vgl. 3. Mose 25,36.37).} nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet,
er hält seine Hand vom Elenden zurück, nimmt weder Zins noch Wucher {D.i. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturalien.}, er tut meine Rechte, wandelt in meinen Satzungen – der wird nicht wegen der Ungerechtigkeit seines Vaters sterben; er soll gewiss leben.
So hättest du nun mein Geld den Wechslern geben sollen, und bei meinem Kommen hätte ich das Meine mit Zinsen zurückerhalten.
Und warum hast du mein Geld nicht auf eine Bank gegeben, und bei meinem Kommen hätte ich es mit Zinsen eingefordert?