Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat (= eine Ruhezeit) halten.
Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe (= völlige Ruhe) haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
auch den Wildwuchs (= den Nachwuchs) deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr (= Ruhejahr) für das Land sein.
Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.“
„Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre (= Ruhejahre oder: Jahrsabbate), also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so dass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,
so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“
„Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so dass er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
Du darfst nicht Zins und Aufschlag (oder: Wucher) von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag (oder: Wucher):
ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muss er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe (oder: Verhältnis) seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!“
Querverweise zu 3. Mose 25,35 3Mo 25,35
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Allzeit kann er schenken und darleihen, und auch noch seine Kinder sind zum Segen.
wie ein Einheimischer aus eurer eigenen Mitte soll euch der Fremdling gelten, der unter euch lebt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid ja selbst Fremdlinge im Lande Ägypten gewesen: ich bin der HERR, euer Gott!
„Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
Dem Musikmeister; ein Psalm von David. Wohl dem, der des Schwachen (oder: Geringen) sich annimmt: am Tage des Unglücks wird der HERR ihn erretten!
Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken! Ihr wisst ja selbst, wie einem Fremdling zumute ist; denn ihr seid selbst Fremdlinge im Land Ägypten gewesen.“
sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.
Glücklich der Mann, der Barmherzigkeit übt und darleiht! Er wird sein Recht behaupten vor Gericht;
der den Waisen und Witwen Recht schafft und den Fremdling liebhat, so dass er ihm Brot und Kleidung gibt.
Sogar seinem Freunde ist der Arme widerwärtig; aber derer, die den Reichen lieben, sind viele. –
Reichlich teilt er aus und spendet den Armen; seine Gerechtigkeit besteht fest für immer (vgl. 2.Kor 9,9), sein Horn ragt hoch empor in Ehren.
Darum sollt ihr auch den Fremdling lieben; denn ihr seid selbst Fremdlinge im Lande Ägypten gewesen.
Wer seinen Nächsten (= Volksgenossen) verächtlich behandelt, versündigt sich; wer sich aber der Unglücklichen erbarmt: Heil ihm! –
Wer den Geringen bedrückt, beschimpft den, der ihn geschaffen hat; wer sich aber des Armen erbarmt, erweist jenem (d.h. dem Schöpfer) Ehre. –
Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu essen gegeben; ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gereicht; ich bin ein Fremdling gewesen, und ihr habt mich beherbergt;
Wer den Armen verspottet, schmäht dessen Schöpfer, und wer sich über Unglück freut, wird nicht ungestraft bleiben. –
Nein, liebet eure Feinde, tut Gutes und leihet aus, ohne etwas zurückzuerwarten! Dann wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Söhne des Höchsten sein; denn er ist gütig (auch) gegen die Undankbaren und Bösen.
Vergeßt die Gastfreundschaft nicht; denn durch diese haben einige, ohne es zu wissen, Engel beherbergt.
Wer sich des Armen erbarmt, gibt dem HERRN ein Darlehen; und der wird ihm sein Wohltun vergelten (oder: sein Guthaben zurückerstatten). –
Da beschlossen die Jünger, jeder von ihnen solle nach Maßgabe seines Vermögens den im jüdischen Lande wohnenden Brüdern eine Unterstützung zukommen lassen.
Denn die Armen habt ihr allezeit bei euch und könnt ihnen Gutes tun, sooft ihr wollt; mich aber habt ihr nicht allezeit.
Für die Bedürfnisse der Heiligen beweist Anteilnahme; übt die Gastfreundschaft willig.
Denn die Armen habt ihr allezeit bei euch, mich aber habt ihr nicht allezeit.“
Ist’s möglich, soviel an euch liegt, so lebt mit allen Menschen in Frieden!
Ihr kennt ja die Gnade unsers Herrn Jesus Christus, dass er, obschon er reich war, doch um euretwillen arm geworden ist, damit ihr durch seine Armut reich würdet.
Vielmehr: „Wenn deinen Feind hungert, so speise ihn; wenn ihn dürstet, so gib ihm zu trinken; denn wenn du das tust, wirst du feurige Kohlen auf sein Haupt sammeln.“ (Spr 25,21-22)
Hört (mich an), meine geliebten Brüder! Hat Gott nicht gerade die, welche für die Welt (= in den Augen der Welt) arm sind, dazu erwählt, reich im (oder: durch) Glauben und Erben des Reiches zu sein, das er denen verheißen hat, die ihn lieben?
Denn in betreff der Liebesgabe selbst, die für die Heiligen (in Jerusalem; vgl. 8,4) bestimmt ist, brauche ich euch nicht weiter zu schreiben;
Ihr aber habt den Armen missachtet. Sind es nicht gerade die Reichen, die euch gewalttätig behandeln, und ziehen nicht gerade sie euch vor die Gerichte?
Denn der durch diese Liebesgabe geleistete Dienst hilft nicht nur dem Mangel der Heiligen (vgl. 8,4) ab, sondern schafft auch reichen Segen durch viele an Gott gerichtete Dankgebete.
Jene werden ja infolge eurer Bewährung bei diesem Liebeswerk Gott dafür preisen, dass ihr in eurem Bekenntnis zu der Heilsbotschaft Christi Gehorsam und in der Teilnahme für sie und für alle (anderen) Aufrichtigkeit bewiesen habt.
Dabei werden sie auch im Gebet für euch ihrer Sehnsucht nach euch Ausdruck geben wegen der Gnade Gottes, die sich überreich an euch erweist.
Dank sei Gott für seine unaussprechlich reiche Gabe!
nur der Armen (in Jerusalem) sollten wir gedenken, was ich mir eben deshalb auch ernstlich habe angelegen sein lassen.
Wenn jemand aber die Güter dieser Welt besitzt und seinen Bruder Not leiden sieht und sein Herz vor ihm verschließt: wie bleibt da die Liebe Gottes (d.h. zu Gott) in ihm?