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1 wird geladen ... Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.

2 wird geladen ... Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord (oder: Blutschuld) anzusehen; 22:2b Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.

3 wird geladen ... 22:2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord (oder: Blutschuld) für ihn als vorliegend angenommen werden.

4 wird geladen ... Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;

5 wird geladen ... Lässt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so dass es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –

6 wird geladen ... Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.“

7 wird geladen ... „Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.

8 wird geladen ... Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –

9 wird geladen ... Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –

10 wird geladen ... Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut (oder: zum Hüten) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,

11 wird geladen ... so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.

12 wird geladen ... Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.

13 wird geladen ... Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –

14 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muss er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich (oder: vollen) Ersatz leisten;

15 wird geladen ... war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.“

16 wird geladen ... „Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muss er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.

17 wird geladen ... Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.“

18 wird geladen ... Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –

19 wird geladen ... Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –

20 wird geladen ... Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.

21 wird geladen ... Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –

22 wird geladen ... Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.

23 wird geladen ... Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewisslich erhören,

24 wird geladen ... und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –

25 wird geladen ... Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –

26 wird geladen ... Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben lässt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;

27 wird geladen ... denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –

28 wird geladen ... Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –

29 wird geladen ... Mit der Abgabe von dem Überfluss deiner Tenne und von dem Abfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 wird geladen ... Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –

31 wird geladen ... Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.“

Querverweise zu 2. Mose 22,31 2Mo 22,31 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 19,5 wird geladen ... Und nun, wenn ihr meinen Weisungen willig gehorcht und meinen Bund haltet, so sollt ihr aus (oder: vor) allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn mir gehört die ganze Erde;

3Mo 17,15 wird geladen ... Und wer das Fleisch eines gefallenen (= verendeten) oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.

2Mo 19,6 wird geladen ... ihr aber sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein.‘ Das sind die Worte, die du den Israeliten verkünden sollst.“

3Mo 17,16 wird geladen ... Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.“

3Mo 11,45 wird geladen ... Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.“

3Mo 20,25 wird geladen ... So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

3Mo 19,2 wird geladen ... „Teile der ganzen Gemeinde der Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt heilig sein, denn ich, der HERR euer Gott, bin heilig!

3Mo 22,8 wird geladen ... Ein gefallenes (oder: verendetes) oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HERR.

5Mo 14,21 wird geladen ... Von gefallenen (oder: verendeten) Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“

5Mo 14,21 wird geladen ... Von gefallenen (oder: verendeten) Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“

1Pet 1,15 wird geladen ... sondern werdet nach dem Vorbild des Heiligen, der euch berufen hat, gleichfalls in eurem ganzen Wandel heilig,

Hes 4,14 wird geladen ... Da entgegnete ich: „Ach, HERR, mein Gott! Siehe, mein Inneres (= Gewissen) ist noch niemals durch Unreines befleckt worden, und von verendeten oder zerrissenen Tieren habe ich seit meiner Jugend bis jetzt niemals etwas genossen, und abscheuliches Fleisch ist noch nie in meinen Mund gekommen.“

1Pet 1,16 wird geladen ... weil ja doch geschrieben steht (3.Mose 11,44; 19,2): „Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig!“

Hes 44,31 wird geladen ... Fleisch von verendeten oder zerrissenen Tieren, seien es Vögel oder Vierfüßler, dürfen die Priester nicht essen.‘“

Apg 10,14 wird geladen ... Petrus aber antwortete: „Nicht doch, Herr! Denn noch nie habe ich etwas Unheiliges und Unreines genossen.“

Apg 15,20 wird geladen ... sondern ihnen nur die Verpflichtung auferlegen, sich von der Verunreinigung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Fleisch erstickter Tiere und vom (Genuss von) Blut fernzuhalten.

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