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1 wird geladen ... Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.

2 wird geladen ... Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord (oder: Blutschuld) anzusehen; 22:2b Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.

3 wird geladen ... 22:2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord (oder: Blutschuld) für ihn als vorliegend angenommen werden.

4 wird geladen ... Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;

5 wird geladen ... Lässt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so dass es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –

6 wird geladen ... Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.“

7 wird geladen ... „Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.

8 wird geladen ... Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –

9 wird geladen ... Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –

10 wird geladen ... Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut (oder: zum Hüten) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,

11 wird geladen ... so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.

12 wird geladen ... Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.

13 wird geladen ... Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –

14 wird geladen ... Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muss er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich (oder: vollen) Ersatz leisten;

15 wird geladen ... war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.“

16 wird geladen ... „Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muss er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.

17 wird geladen ... Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.“

18 wird geladen ... Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –

19 wird geladen ... Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –

20 wird geladen ... Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.

21 wird geladen ... Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –

22 wird geladen ... Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.

23 wird geladen ... Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewisslich erhören,

24 wird geladen ... und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –

25 wird geladen ... Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –

26 wird geladen ... Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben lässt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;

27 wird geladen ... denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –

28 wird geladen ... Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –

29 wird geladen ... Mit der Abgabe von dem Überfluss deiner Tenne und von dem Abfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 wird geladen ... Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –

31 wird geladen ... Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.“

Querverweise zu 2. Mose 22,24 2Mo 22,24 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Hiob 31,23 wird geladen ... Denn als ein Schrecken wäre auf mich das Strafgericht Gottes eingedrungen, und vor seiner Erhabenheit hätte ich nicht zu bestehen vermocht.

Hiob 27,13 wird geladen ... Dies ist das Teil (= Schicksal, Los) des frevelhaften Menschen bei Gott und das Erbe der Gewalttätigen, das sie vom Allmächtigen empfangen:

Hiob 27,14 wird geladen ... Wenn seine Kinder (oder: Söhne) groß werden, so ist’s für das Schwert, und seine Sprösslinge haben nicht satt zu essen.

Hiob 27,15 wird geladen ... Wer ihm dann von den Seinen noch übrigbleibt, wird durch die Pest ins Grab gebracht, und ihre Witwen stellen nicht einmal eine Totenklage an.

Ps 69,24 wird geladen ... Gieße über sie deinen Grimm aus, und deines Zornes Glut erreiche sie!

Ps 78,63 wird geladen ... seine jungen Männer fraß das Feuer, und seine Jungfrauen blieben ohne Brautlied;

Ps 76,7 wird geladen ... Ja du bist furchtbar, und wer kann bestehen vor dir, sobald dein Zorn entbrannt ist?

Ps 78,64 wird geladen ... seine Priester fielen durchs Schwert, und seine Witwen konnten keine Totenklage halten.

Ps 90,11 wird geladen ... Doch wer bedenkt die Stärke deines Zorns und deinen Grimm trotz deines furchtbaren Waltens?

Ps 109,9 wird geladen ... Seine Kinder müssen zu Waisen werden und seine Frau eine Witwe!

Nah 1,6 wird geladen ... Wer kann vor seinem Groll bestehen und wer standhalten bei der Glut seines Zornes? Sein Grimm wirkt sich wie Feuer aus, und die Felsen zerspringen vor ihm (oder: geraten in Brand vor ihm).

Jer 15,8 wird geladen ... Ihre Witwen sind mir zahlreicher geworden als der Sand am Meer; ich habe ihnen über die Mütter der jungen Männer den Würgengel am hellen Mittag gebracht, habe jählings Angst und Schrecken auf sie fallen lassen.

Röm 2,5 wird geladen ... Mit deinem Starrsinn und unbußfertigen Herzen aber häufst du dir selbst Zorn auf für den Tag des Zorns und der Offenbarung des gerechten Gerichts Gottes,

Röm 2,6 wird geladen ... der einem jeden nach seinen Werken vergelten wird (Ps 62,13),

Röm 2,7 wird geladen ... nämlich ewiges Leben (wird er geben) denen, welche im guten Werk (oder: im Tun des Guten) standhaft ausharrend, nach Herrlichkeit, Ehre und Unvergänglichkeit trachten;

Röm 2,8 wird geladen ... dagegen (seinen) Zorn und Grimm denen, welche starrsinnig (oder: eigenwillig) sind und der Wahrheit nicht gehorchen, sondern der Ungerechtigkeit dienen.

Röm 2,9 wird geladen ... Trübsal und Angst wird über die Seele jedes Menschen kommen, der das Böse tut, wie zunächst über den Juden, so auch über den Griechen (vgl. 1,16);

Jer 18,21 wird geladen ... Darum gib ihre Kinder dem Hunger preis und überliefere sie der Gewalt des Schwertes! Lass ihre Weiber kinderlos und zu Witwen werden, wenn ihre Männer von der Pest hingerafft sind, und lass ihre Jünglinge vom Schwert erschlagen werden im Kriege!

Heb 10,31 wird geladen ... Schrecklich ist es, dem lebendigen Gott in die Hände zu fallen (vgl. 5.Mose 32,39-41).

Klgl 5,3 wird geladen ... Waisen sind wir geworden, vaterlos, unsere Mütter sind wie Witwen.

Lk 6,38 wird geladen ... Gebt, dann wird auch euch gegeben werden: ein reichliches, festgedrücktes, gerütteltes und übervolles Maß wird man euch in den Schoß schütten; denn mit demselben Maß, mit dem ihr zumesst, wird euch wieder zugemessen werden.“ –

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