Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord (oder: Blutschuld) anzusehen; 22:2b Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
22:2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord (oder: Blutschuld) für ihn als vorliegend angenommen werden.
Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
Lässt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so dass es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.“
„Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut (oder: zum Hüten) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muss er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich (oder: vollen) Ersatz leisten;
war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.“
„Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muss er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.“
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.
Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewisslich erhören,
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben lässt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –
Mit der Abgabe von dem Überfluss deiner Tenne und von dem Abfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.“
Querverweise zu 2. Mose 22,29 2Mo 22,29
Sodann das Fest der Ernte, der Erstlinge deines Ackerbaus, dessen, was du auf dem Feld ausgesät hast, und das Fest der Lese beim Ausgang des Jahres, wenn du deinen Ertrag vom Feld einsammelst.
„Heilige (oder: weihe) mir alles Erstgeborene, alles, was bei den Israeliten zuerst aus dem Mutterschoß ans Tageslicht hervortritt, von Menschen wie vom Vieh: es gehört mir!“
Das Beste von den Erstlingen deiner Felder sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. – Ein Böckchen sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“
so sollst du dem HERRN alles weihen, was zuerst aus dem Mutterschoß ans Tageslicht hervortritt! Auch jeder erste Wurf des Viehs, der dir zuteil wird (oder: das du besitzest), soweit er männlich ist, gehört dem HERRN.
so sollst du einen Teil von den Erstlingen aller Feldfrüchte, die du von deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, geerntet hast, nehmen und sie in einen Korb legen und dich damit an die Stätte begeben, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
Dort sollst du dann zu dem Priester treten, der zu jener Zeit im Amt sein wird, und zu ihm sagen: ‚Ich bezeuge heute dem HERRN, deinem Gott, dass ich wirklich in das Land gekommen bin, dessen Verleihung an uns der HERR unsern Vätern zugeschworen hat.‘
Hierauf soll der Priester den Korb aus deiner Hand nehmen und ihn vor den Altar des HERRN, deines Gottes, hinstellen.
Du aber sollst dann vor dem HERRN, deinem Gott, folgende Worte aussprechen: ‚Ein umherirrender Aramäer war mein Stammvater; mit einer Mannschaft von wenigen Leuten zog er nach Ägypten hinab und lebte dort als Fremdling, wuchs dort aber zu einem großen, starken und zahlreichen Volk heran.
Weil aber die Ägypter uns misshandelten und bedrückten und uns harte Zwangsarbeit auferlegten,
schrien wir zum HERRN, dem Gott unserer Väter, um Hilfe, und der HERR erhörte unser Flehen und sah unser Elend, unsere Mühsal und Bedrängnis;
und der HERR führte uns mit starker Hand und hocherhobenem Arm, mit schreckenerregender Macht und unter Zeichen und Wundern aus Ägypten hinaus;
er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, ein Land, das von Milch und Honig überfließt.
Und nun bringe ich hier die Erstlinge von den Früchten des Feldes, das du, HERR, mir gegeben hast.‘ Dann stelle sie vor den HERRN, deinen Gott, hin, wirf dich vor dem HERRN, deinem Gott, anbetend nieder
Alle Erstgeburt gehört mir, auch von all deinem Vieh jede männliche Erstgeburt, der erste Wurf vom Rind- und Kleinvieh.
Hierauf kam ein Mann aus Baal-Salisa und brachte dem Gottesmann Erstlingsbrote, nämlich zwanzig Gerstenbrote, dazu Schrotkorn in seinem Sack. Da befahl er: „Gib es den Leuten zu essen!“
Sobald nun dieser Befehl bekannt wurde, brachten die Israeliten reichlich die Erstlinge vom Getreide, Most, Öl und Honig sowie von allen (übrigen) Erzeugnissen des Feldes dar und lieferten den Zehnten von allem in Menge ab;
Ehre den HERRN mit (Gaben von) deinem Vermögen und mit den Erstlingen deines gesamten Feldertrags,
so werden deine Scheunen mit Überfluss sich füllen und deine Kufen von Most überfließen. –
sondern auf meinem heiligen Berge, auf Israels Bergeshöhe (= dem höchsten Berge Israels)‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ‚dort wird mir das ganze Haus Israel dienen, alle, die sich im Lande befinden; dort will ich euch gnädig annehmen und dort eure Hebeopfer und eure Erstlingsgaben mir darbringen lassen, alles, was ihr an Weihegaben opfert.
Wehe mir! Denn es ergeht mir wie bei der Obstlese, wie bei der Nachlese in der Weinernte: nicht eine Traube ist mehr da zum Essen, nicht eine Frühfeige, nach der mein Herz verlangt!
Nein, trachtet zuerst nach dem Reiche Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, dann wird euch all das andere obendrein gegeben werden.
Aber nicht nur sie (oder: das), sondern auch wir selbst, die wir doch den Geist als Erstlingsgabe bereits besitzen, seufzen gleichfalls in unserm Inneren beim Warten auf (das Offenbarwerden) der Sohnschaft, nämlich auf die Erlösung unsers Leibes.
Aus freiem Liebeswillen hat er uns durch das Wort der Wahrheit ins Dasein gerufen (oder: neu geboren), damit wir gewissermaßen die Erstlingsfrucht unter seinen Geschöpfen wären.