Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen, und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -
Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm {d.h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d.h. des Diebes wegen; so auch V. 3} keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
So jemand ein Feld oder einen Weingarten {O. ein Gartenland} abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
Wenn Feuer ausbricht und Dornen {d.h. wahrsch. eine Dornhecke} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen - wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: „das ist es“, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein {d.h. des Viehes} Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -
Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt {S. die Vorrede} werden.
Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger {Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht}; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Wenn du irgend deines Nächsten Mantel {Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde (Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30)} zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß} sollst du nicht zögern. - Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -
Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,25 2Mo 22,25
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
Du sollst nicht Zins und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel} von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von {O. an} Geld, Zins von {O. an} Speise, Zins von {O. an} irgend einer Sache, die verzinst wird.
Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
Und ein Weib von den Weibern der Söhne der Propheten schrie zu Elisa und sprach: Dein Knecht, mein Mann, ist gestorben, und du weißt ja, daß dein Knecht Jehova fürchtete; und der Schuldherr ist gekommen, um sich meine beiden Knaben zu Knechten zu nehmen.
Und sie kam und berichtete es dem Manne Gottes; und er sprach: Gehe hin, verkaufe das Öl und bezahle deine Schuld; du aber und deine Söhne, lebet von dem Übrigen.
Und es gab solche, die da sprachen: Unserer Söhne und unserer Töchter, unser sind viele; und wir müssen Getreide erhalten, daß wir essen und leben!
Und es gab solche, die da sprachen: Wir mußten unsere Felder und unsere Weinberge und unsere Häuser verpfänden, daß wir Getreide erhielten in der Hungersnot.
Und es gab solche, die da sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Felder und unsere Weinberge für die Steuer des Königs.
Und nun, unser Fleisch ist wie das Fleisch unserer Brüder, unsere Kinder sind wie ihre Kinder; und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter dem Knechtsdienst unterwerfen; und manche von unseren Töchtern sind schon unterworfen, und es steht nicht in der Macht unserer Hände, sie zu lösen; unsere Felder und unsere Weinberge gehören ja anderen.
Und mein Herz pflegte Rats in mir, und ich haderte mit den Edlen und mit den Vorstehern und sprach zu ihnen: Auf Wucher leihet ihr, ein jeder seinem Bruder! Und ich veranstaltete eine große Versammlung gegen sie {O. ihretwegen};
Aber auch ich, meine Brüder und meine Diener, wir haben ihnen Geld und Getreide auf Zins geliehen. Laßt uns doch diesen Zins {O. ... Getreide dargeliehen. Laßt uns doch dieses Darlehen} erlassen!
Gebet ihnen doch gleich heute ihre Felder, ihre Weinberge, ihre Olivengärten und ihre Häuser zurück; und erlaßt ihnen den Hundertsten von dem Gelde und dem Getreide, dem Moste und dem Öle, welches ihr ihnen auf Zins geliehen habt.
Der sein Geld nicht auf Zins {O. Wucher} gibt, und kein Geschenk nimmt wider den Unschuldigen. Wer solches tut, wird nicht wanken in Ewigkeit.
Wer sein Vermögen durch Zins und durch Wucher {Eig. der Aufschlag bei Zurückerstattung entlehnter Naturalien. Vergl. 3. Mose 25,36.37} mehrt, sammelt es für den, der sich der Armen erbarmt.
„Wehe mir, meine Mutter, daß du mich geboren hast, einen Mann des Haders und einen Mann des Zankes für das ganze Land! Ich habe nicht ausgeliehen, und man hat mir nicht geliehen; alle fluchen mir.“ -
auf Zins nicht gibt und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Naturerzeugnisse; so auch V. 13} nicht nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet,
er hält seine Hand von dem Elenden zurück, nimmt weder Zins noch Wucher, er tut meine Rechte, wandelt in meinen Satzungen: der wird nicht wegen der Ungerechtigkeit seines Vaters sterben; er soll gewißlich leben.
So solltest du nun mein Geld den Wechslern gegeben haben, und wenn ich kam, hätte ich das Meine mit Zinsen erhalten.
Und warum hast du mein Geld nicht in eine Bank gegeben, und wenn ich kam, hätte ich es mit Zinsen eingefordert?