Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord (oder: Blutschuld) anzusehen; 22:2b Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
22:2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord (oder: Blutschuld) für ihn als vorliegend angenommen werden.
Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
Lässt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so dass es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.“
„Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut (oder: zum Hüten) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muss er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich (oder: vollen) Ersatz leisten;
war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.“
„Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muss er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.“
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.
Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewisslich erhören,
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben lässt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –
Mit der Abgabe von dem Überfluss deiner Tenne und von dem Abfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.“
Querverweise zu 2. Mose 22,28 2Mo 22,28
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
und er sagte zu seinen Leuten: „Der HERR bewahre mich davor, so etwas zu tun und mich an meinem Herrn, dem Gesalbten Gottes, zu vergreifen! Er ist ja der Gesalbte Gottes!“
Darum möge jeder Fromme zu dir beten, solange du dich finden lässt; wenn dann gewaltige Fluten daherstürzen – ihn werden sie nicht erreichen.
Siehe, am heutigen Tage hast du mit eigenen Augen sehen können, dass der HERR dich heute in der Höhle in meine Gewalt gegeben hatte; und obgleich man mir zuredete, ich möchte dich umbringen, habe ich dich doch verschont und habe gedacht: ‚Ich will mich nicht an meinem Herrn vergreifen, weil er der Gesalbte Gottes ist.‘
Ein Psalm Asaphs (vgl. 50,1). Gott steht da in der Gottesversammlung, hält inmitten der Götter Gericht:
„Wie lange noch wollt ihr ungerecht richten und Partei für die Gottlosen nehmen? SELA.
Schafft Recht dem Geringen und Verwaisten, dem Bedrückten und Dürftigen verhelft zum Recht!
Rettet den Geringen und Armen, entreißt ihn der Hand der Gottlosen!“
„Doch sie sind ohne Einsicht und ohne Erkenntnis; in Finsternis gehen sie einher, mögen der Erde (oder: des Landes) Pfeiler auch alle wanken.
Wohl hab’ ich selber gesagt, dass ihr Götter (vgl. V.1) seid und Söhne des Höchsten allesamt;
dennoch wie (gewöhnliche) Menschen sollt ihr sterben. und fallen wie irgendeiner der Fürsten.“
Aber David erwiderte dem Abisai: „Tu ihm nichts zuleide! Denn wer könnte Hand an den Gesalbten des HERRN legen und bliebe ungestraft?“
Von David. Danken will ich dir (HERR) von ganzem Herzen, vor den Göttern will ich dir lobsingen;
Selbst auf deinem Lager fluche dem Könige nicht, und einen Hochgestellten schmähe auch in deinem Schlafgemach nicht; denn die Vögel des Himmels könnten den Laut (= das Ausgesprochene) weitertragen und ein geflügelter Bote das Wort verraten.
Jesus antwortete ihnen: „Steht nicht in eurem Gesetz geschrieben (Ps 82,6): ‚Ich habe gesagt: Ihr seid Götter‘?
Paulus aber rief ihm zu: „Dich wird Gott schlagen, du getünchte Wand! Du sitzest da, um mich nach dem Gesetz zu richten, und lässt mich unter Verletzung des Gesetzes schlagen?“
Wenn die Schrift schon jene (Männer), an die das Wort Gottes erging, Götter genannt hat – und die Schrift kann doch ihre Gültigkeit nicht verlieren –:
Da antwortete Paulus: „Ich habe nicht gewusst, ihr Brüder, dass er Hoherpriester ist! Es steht ja geschrieben (2.Mose 22,27): ‚Einen Obersten (oder: den Fürsten) deines Volkes sollst du nicht schmähen!‘“
Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der lehnt sich damit gegen Gottes Ordnung auf; und die sich auflehnen, werden sich selbst ein Strafurteil (= ihre gerechte Strafe) zuziehen.
Denn die obrigkeitlichen Personen sind nicht für die guten Taten (= für die, welche recht handeln) ein Schrecken, sondern für die bösen. Willst du also frei von Furcht vor der Obrigkeit sein, so tu das Gute: dann wirst du Anerkennung von ihr erhalten;
denn sie ist Gottes Dienerin dir zum Guten (= zu deinem Besten). Tust du aber das Böse, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist ja Gottes Dienerin, eine Vergelterin zur Vollziehung des (göttlichen) Zornes (oder: Strafgerichts) an dem Übeltäter.
Darum muss man ihr untertan sein, und zwar nicht nur aus Furcht vor dem (göttlichen) Zorn, sondern auch um des Gewissens willen.
Deshalb entrichtet ihr ja auch Steuern; denn sie (d.h. die Beamten) sind Gottes Dienstleute, die für eben diesen Zweck unablässig tätig sind.
Lasset allen zukommen, was ihr ihnen schuldig seid: die Steuer, wem die Steuer gebührt, den Zoll, wem der Zoll zukommt, die Furcht, wem die Furcht, und die Ehre, wem die Ehre gebührt.
Schärfe ihnen ein, dass sie sich den obrigkeitlichen Gewalten (= der Obrigkeit und den Behörden) unterordnen, (ihren Befehlen) Gehorsam leisten und zu jedem guten Werk bereit seien,
dass sie niemand schmähen, sich friedfertig und nachgiebig benehmen und volle Sanftmut gegen alle Menschen beweisen.
Erweiset jedermann die schuldige Ehre, habt die Brüder lieb, „fürchtet Gott, ehret den König (oder: Kaiser)“! (Spr 24,21)
vornehmlich solche, die in Begier nach Befleckung dem Fleisch (= der Fleischeslust) nachlaufen und niemand als Herrn über sich anerkennen (vgl. Jud 8). In ihrer frechen Vermessenheit schrecken sie nicht vor der Lästerung von Herrlichkeiten (= überirdischen Mächten; vgl. Eph 2,2; 6,12; Jud 8) zurück,
Trotzdem beflecken sich auch diese Leute in ihren Träumereien fleischlich in gleicher Weise, erkennen keine Herrschermacht an und lästern Herrlichkeiten (d.h. Engelmächte; vgl. 2.Petr 2,10).