Wenn der DiebH1590 beim Einbruch betroffen wirdH4672 , und erH5221 wird geschlagen, daß er stirbtH4191 , so ist es ihm keine BlutschuldH1818 ;
wenn die SonneH8121 über ihm aufgegangenH2224 ist, so ist es ihm eine BlutschuldH1818 . ErH7999 soll gewißlich erstatten; wenn erH7999 nichts hat, soll er für seinen DiebstahlH1591 verkauftH4376 werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner HandH3027 gefundenH4672 wirdH4672 , es sei ein OchseH7794 oder ein EselH2543 oder ein Stück Kleinvieh, soll erH7999 das Doppelte erstatten.
So jemandH376 ein FeldH7704 oder einenH312 Weingarten abweiden läßt undH7971 erH7999 sein ViehH1165 hintreibt, und es weidet auf dem FeldeH7704 eines anderen, so soll er es vom BestenH4315 seines FeldesH7704 und vom BestenH4315 seines Weingartens erstatten.
Wenn ein FeuerH784 ausbricht und DornenH6975 erreicht, und es wirdH4672 ein Garbenhaufen verzehrtH398 , oder das stehende GetreideH7054 oder das FeldH7704 , so soll der gewißlich erstattenH7999 , der den Brand angezündet hatH3318 .
So jemandH376 seinem NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 in Verwahrung gibtH5414 , und es wirdH8104 aus dem HauseH1004 dieses MannesH376 gestohlenH1589 -wenn der DiebH1590 gefundenH4672 wird, so soll erH7999 das Doppelte erstatten;
wenn der DiebH1590 nichtH3808 gefundenH4672 wird, so soll der Besitzer des HausesH1004 vor die Richter treten, ob erH7126 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167 . -
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines OchsenH7794 , eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "dasH1697 istH9 es ", soll beiderH8147 Sache vor die Richter kommenH935 ; wen die Richter schuldig sprechenH559 , der soll seinem NächstenH7453 dasH1697 Doppelte erstattenH7999 . -
So jemand seinem NächstenH7453 einen EselH2543 oder einen OchsenH7794 oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein ViehH929 in Verwahrung gibtH5414 , und es stirbtH4191 oder wirdH8104 beschädigtH7665 oder weggeführt, und niemandH376 siehtH7200 es,
so soll der EidH7621 JehovasH3068 zwischen ihnen beidenH8147 sein, ob erH7999 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167 ; undH7971 sein Besitzer soll es annehmenH3947 , und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlenH1589 worden ist, so soll erH7999 es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissenH2963 worden ist, so soll erH935 es als ZeugnisH5707 bringen; erH7999 soll das Zerrissene nichtH2963 erstatten.
Und wenn jemandH376 vonH5973 seinem NächstenH7453 ein Stück Vieh entlehntH7592 , und es wird beschädigtH7665 oder stirbt-war sein Besitzer nichtH7999 dabei, so sollH4191 erH7999 es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll erH7999 es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommenH935 .
Und so jemandH376 eine JungfrauH1330 betört, die nichtH6601 verlobt istH781 , und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sichH7901 zum WeibeH802 erkaufen.
Wenn ihr VaterH1 sichH3985 durchaus weigert, sie ihm zu gebenH5414 , so soll er GeldH3701 darwägenH8254 nach der Heiratsgabe der JungfrauenH1330 . -
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassenH2421 . -
Jeder, der beiH7901 einem ViehH929 liegt, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden. -
Wer den GötternH430 opfertH2076 außer JehovaH3068 alleinH1115 , soll verbanntH2763 werden.
Und den FremdlingH1616 sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn FremdlingeH1616 seid ihr im LandeH776 ÄgyptenH4714 gewesen.
Keine WitweH490 und WaiseH3490 sollt ihr bedrücken.
WennH518 duH6817 sie irgend bedrückst, so werdeH8085 ich, wenn sie irgendwie zu mir schreitH6817 , ihrH8085 GeschreiH6818 gewißlich erhören;
und mein ZornH639 wird entbrennen, und ich werde euchH2734 mit dem SchwerteH2719 tötenH2026 , und eure WeiberH802 sollen WitwenH490 und eure KinderH1121 WaisenH3490 werden. -
Wenn du meinemH5971 Volke, dem ArmenH6041 bei dir, GeldH3701 leihstH3867 , so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihrH7760 sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Wenn duH2254 irgend deines NächstenH7453 Mantel zum PfandeH2254 nimmst, so sollstH7725 duH2254 ihm denselben zurückgeben, eheH5704 die SonneH8121 untergehtH935 ;
denn es ist seine einzige DeckeH8071 , sein KleidH3682 für seine HautH5785 ; worin soll er liegenH7901 ? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreitH6817 , so werdeH8085 ich ihn erhören, denn ich bin gnädigH2587 . -
Die Richter sollst du nicht lästernH779 , und einem FürstenH5387 deines VolkesH5971 sollst du nicht fluchenH7043 .
Mit der FülleH4395 deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nichtH309 zögern. Den erstgeborenenH1060 deiner SöhneH1121 sollst du mir gebenH5414 .
Desgleichen sollst du mit deinem OchsenH7794 tunH6213 und mit deinem KleinviehH6629 ; siebenH7651 TageH3117 soll es bei seiner MutterH517 sein, am achtenH8066 TageH3117 sollst du es mir gebenH5414 . -
Und heiligeH6944 MännerH582 sollt ihr mir sein, und FleischH1320 , das auf dem FeldeH7704 zerrissenH2966 worden ist, sollt ihr nicht essenH398 ; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,24 2Mo 22,24
Und wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und seine HandH3027 bei dir wankend wirdH4131 , so sollst du ihn unterstützen; wie der FremdlingH1616 und der Beisasse soll erH2388 bei dir lebenH2416 .
Du sollst nicht ZinsH8636 und WucherH5392 von ihm nehmenH3947 , und sollst dich fürchtenH3372 vor deinem GottH430 , damit dein BruderH251 bei dir lebeH2416 .
Dein GeldH3701 sollst du ihm nicht um Zins gebenH5414 und deine Nahrungsmittel nicht um WucherH5392 gebenH5414 .
Du sollst deinem BruderH251 keinen Zins auflegen, Zins von GeldH3701 , Zins von SpeiseH400 , Zins von irgend einer SacheH1697 , die verzinst wird.
Dem FremdenH5237 magst du Zins auflegen, aber deinem BruderH251 sollst du keinen Zins auflegen; damit JehovaH3068 , dein GottH430 , dich segneH1288 in allem Geschäft deiner HandH3027 in dem LandeH776 , wohin du kommstH935 , um es in BesitzH3423 zu nehmen.
Und einH259 WeibH802 von den WeibernH802 der SöhneH1121 der ProphetenH5030 schrie zu ElisaH477 und sprachH559 : Dein KnechtH5650 , mein MannH376 , istH3947 gestorbenH4191 , und duH6817 weißtH3045 ja, daß dein KnechtH5650 JehovaH3068 fürchteteH3373 ; und der SchuldherrH5383 ist gekommenH935 , um sich meine beidenH8147 KnabenH3206 zu KnechtenH5650 zu nehmen.
Und sieH5046 kam und berichtete esH2421 dem ManneH376 GottesH430 ; und erH935 sprachH559 : GeheH3212 hin, verkaufeH4376 das ÖlH8081 und bezahleH7999 deine Schuld; du aber und deine SöhneH1121 , lebet von dem ÜbrigenH3498 .
Und es gab solche, die da sprachenH559 : Unserer SöhneH1121 und unserer TöchterH1323 , unser sindH3426 vieleH7227 ; und wir müssen GetreideH1715 erhalten, daß wir essenH398 und lebenH2421 !
UndH6148 es gab solche, die da sprachenH559 : Wir mußten unsere Felder und unsere WeinbergeH3754 und unsere HäuserH1004 verpfänden, daß wir GetreideH1715 erhielten in der Hungersnot.
Und es gab solche, die da sprachenH559 : Wir habenH3426 GeldH3701 entlehntH3867 auf unsere Felder und unsere WeinbergeH3754 für die Steuer des KönigsH4428 .
Und nun, unser FleischH1320 istH3426 wie das FleischH1320 unserer BrüderH251 , unsere KinderH1121 sind wie ihre KinderH1121 ; und siehe, wir müssen unsere SöhneH1121 und unsere TöchterH1323 dem Knechtsdienst unterwerfenH3533 ; und manche von unseren TöchternH1323 sind schon unterworfen, und es steht nicht in der MachtH3533 unserer HändeH3027 , sie zu lösen; unsere Felder und unsere WeinbergeH3754 gehören ja anderenH312 .
UndH5375 mein HerzH3820 pflegte RatsH4427 in mir, und ichH2715 haderte mit den Edlen und mit den Vorstehern und sprachH559 zu ihnenH5383 : Auf WucherH4855 leihet ihr, ein jeder seinem BruderH251 ! Und ichH5414 veranstaltete eine großeH1419 Versammlung gegenH376 sieH7378 ; und ich sprach zu ihnen:
Aber auch ich, meine BrüderH251 und meine DienerH5288 , wir haben ihnenH5383 GeldH3701 und GetreideH1715 auf Zins geliehen. Laßt uns doch diesen Zins erlassenH5800 !
Gebet ihnenH5383 doch gleich heuteH3117 ihre Felder, ihre WeinbergeH3754 , ihre Olivengärten und ihre HäuserH1004 zurück; und erlaßt ihnen den HundertstenH3967 von dem Gelde und dem GetreideH1715 , dem Moste und dem Öle, welches ihr ihnen auf Zins geliehen habtH7725 .
Der seinH5355 GeldH3701 nicht auf Zins gibtH5414 , und kein GeschenkH7810 nimmtH3947 wider den Unschuldigen. Wer solches tutH6213 , wirdH4131 nicht wanken in EwigkeitH5769 .
Wer sein Vermögen durch ZinsH8636 und durch WucherH5392 mehrtH7235 , sammelt es für den, der sichH6908 der ArmenH1800 erbarmtH2603 .
"WeheH188 mir, meine MutterH517 , daß duH7379 mich geborenH3205 hast, einen MannH376 des Haders und einen MannH376 des Zankes für das ganze LandH776 ! Ich habe nicht ausgeliehen, und man hat mir nicht geliehenH5383 ; alle fluchenH7043 mir." -
auf ZinsH8636 nichtH4941 gibtH5414 undH6213 WucherH5392 nicht nimmtH3947 , seine HandH3027 vom UnrechtH5766 zurückhält, der WahrheitH571 gemäß zwischen MannH376 und MannH376 richtet,
erH3947 hält seine HandH3027 von dem ElendenH6041 zurück, nimmt weder ZinsH8636 noch WucherH5392 , erH2421 tutH6213 meine RechteH4941 , wandeltH1980 in meinen SatzungenH2708 : Der wird nicht wegen der UngerechtigkeitH5771 seines VatersH1 sterbenH4191 ; er soll gewißlich lebenH2421 .