Wenn der HErr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HErr, dein Gott, geben wird, dass du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnest,
sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird einzunehmen.
Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HErr, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
Und also soll’s sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, dass er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Hass auf ihn gehabt,
sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, dass er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe,
auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, wenn er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Hass zuvor wider ihn getragen hat.
Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.
Und wenn der HErr, dein Gott, deine Grenze erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
(so du anders alle diese Gebote halten wirst, dass du darnach tust, die ich dir heute gebiete, dass du den HErrn, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
auf dass nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HErr, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen.
Wenn aber jemand Hass trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe.
Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, dass dir’s wohl gehe.
Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgendeine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HErrn, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, dass du das Böse von dir wegtust,
auf dass es die anderen hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
Dein Auge soll sein nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
Querverweise zu 5. Mose 19,2 5Mo 19,2
Da sonderte Mose drei Städte aus jenseits des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
dass dahin flöhe, wer seinen Nächsten totschlägt unversehens und ihm zuvor nicht Feind gewesen ist; der soll in der Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe:
Bezer in der Wüste im ebnen Lande unter den Rubenitern und Ramoth in Gilead unter den Gaditern und Golan in Basan unter den Manassitern.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,
sollt ihr Städte auswählen, dass sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.
Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis dass er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.
Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.
Drei sollt ihr geben diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.
Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen {Beisassen waren Stadtbewohner mit eingeschränkten Bürgerrechten.} unter euch, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe,
dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, dass sie unter euch frei seien von dem Bluträcher.
Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, dass er bei ihnen wohne.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen.
So soll er in der Stadt wohnen, bis dass er stehe vor der Gemeinde vor Gericht und bis dass der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.
Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;
auf dass wir durch zwei Stücke, die nicht wanken (denn es ist unmöglich, dass Gott lüge), einen starken Trost hätten, die wir Zuflucht haben und halten an der angebotenen Hoffnung,