Wenn der HErrH3068, dein GottH430, die VölkerH1471 ausgerottetH3772 hat, welcher LandH776 dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird, dass du es einnehmestH3423 und in ihren StädtenH5892 und HäusernH1004 wohnestH3427,
sollst du dir dreiH7969 StädteH5892 aussondernH914 inH8432 dem LandeH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird einzunehmenH3423.
Und sollst den WegH1870 dahin zurichtenH3559 und das GebietH1366 deines LandesH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, austeilenH5157 wird, in drei KreiseH8027 scheiden, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat.
Und also soll's sein mit der SacheH1697 des TotschlägersH7523, der dahin fliehtH5127, dass er lebendigH2425 bleibe: wenn jemand seinen NächstenH7453 schlägtH5221, nicht vorsätzlichH1097+H1847, und hat zuvorH8032+H8543 keinen HassH8130 auf ihn gehabt,
sondern als wenn jemand mit seinem NächstenH7453 in den WaldH3293 gingeH935, HolzH6086 zu hauenH2404, und seine HandH3027 holteH5080 mit der AxtH1631 aus, das HolzH6086 abzuhauenH3772, und das EisenH1270 führeH5394 vom StielH6086 und träfeH4672 seinen NächstenH7453, dass er stürbeH4191: der soll in dieser StädteH5892 eineH259 fliehenH5127, dass er lebendigH2425 bleibe,
auf dass nicht der BluträcherH1350+H1818 dem TotschlägerH7523 nachjageH310+H7291, weilH3588 sein HerzH3824 erhitztH3179 ist, und ergreifeH5381 ihnH5315, weilH3588 der WegH1870 so ferneH7235 ist, und schlageH5221 ihnH5315 tot, wenn er doch nicht des TodesH4194 schuldigH4941 ist, weilH3588 er keinen HassH8130 zuvorH8032+H8543 wider ihnH5315 getragen hat.
Darum gebieteH559+H6680 ich dir, dass du dreiH7969 StädteH5892 aussonderstH914.
Und wenn der HErrH3068, dein GottH430, deine GrenzeH1366 erweiternH7337 wird, wie er deinen VäternH1 geschworenH7650 hat, und gibtH5414 dir alles LandH776, das er geredetH1696 hat deinen VäternH1 zu gebenH5414
(so du anders alle diese GeboteH4687 haltenH8104 wirst, dass du darnach tustH6213, die ich dir heuteH3117 gebieteH6680, dass du den HErrnH3068, deinen GottH430, liebestH157 und in seinen WegenH1870 wandelstH3212 dein Leben langH3117), so sollst du nochH3254 dreiH7969 StädteH5892 tun zu diesen dreienH7969,
auf dass nicht unschuldigH5355 BlutH1818 inH7130 deinem LandeH776 vergossenH8210 werde, das dir der HErrH3068, dein GottH430, zum ErbeH5159 gibtH5414, und BlutschuldenH1818 auf dich kommen.
Wenn aber jemandH376 HassH8130 trägt wider seinen NächstenH7453 und lauertH693 auf ihn und machtH6965 sich überH6965 ihn und schlägtH5221+H5315 ihn totH4191 und fliehtH5127 in dieserH411 StädteH5892 eineH259,
so sollen die ÄltestenH2205 in seiner StadtH5892 hinschickenH7971 und ihn von da holenH3947 lassen und ihn in die HändeH3027 des BluträchersH1350+H1818 gebenH5414, dass er sterbeH4191.
Deine AugenH5869 sollen ihn nicht verschonenH2347, und sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus IsraelH3478 tunH1197, dass dir's wohlH2895 gehe.
Du sollst deines NächstenH7453 GrenzeH1366 nicht zurücktreibenH5253, die die VorfahrenH7223 gesetztH1379 haben in deinem ErbteilH5159, das du erbestH5157 in dem LandeH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gegebenH5414 hat einzunehmenH3423.
Es soll kein einzelnerH259 ZeugeH5707 wider jemandH376 auftretenH6965 über irgendeine MissetatH5771 oder SündeH2399+H2403, es sei welcherlei SündeH2399+H2403 es sei, die man tunH2398 kann, sondern in dem MundH6310 zweierH8147 oder dreierH7969 ZeugenH5707 soll die SacheH1697 bestehenH6965.
Wenn ein frevlerH2555 ZeugeH5707 wider jemandH376 auftrittH6965, über ihn zu bezeugenH6030 eine ÜbertretungH5627,
so sollen die beidenH8147 MännerH582, die eine SacheH7379 miteinander haben, vorH6440 dem HErrnH3068, vorH6440 den PriesternH3548 und RichternH8199 stehenH5975, die zur selben ZeitH3117 sein werden;
und die RichterH8199 sollen wohlH3190 forschenH1875. Und wenn der falscheH8267 ZeugeH5707 hat ein falschesH8267 ZeugnisH5707 wider seinen BruderH251 gegebenH6030,
so sollt ihr ihm tunH6213, wie er gedachteH2161 seinem BruderH251 zu tunH6213, dass du das BöseH7451 vonH7130 dir wegtustH1197,
auf dass es die anderenH7604 hörenH8085, sich fürchtenH3372 und nichtH3254 mehr solcheH1697 böseH7451 Stücke vornehmenH3254 zu tunH6213 unterH7130 dir.
Dein AugeH5869 soll sein nicht schonenH2347: SeeleH5315 um SeeleH5315, AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272.
Querverweise zu 5. Mose 19,4 5Mo 19,4
dass dahin flöheH5127, werH7523 seinen NächstenH7453 totschlägtH7523 unversehensH1097+H1847 und ihm zuvorH8032+H8543 nicht FeindH8130 gewesen ist; derH411 soll in derH411 StädteH5892 eineH259 fliehenH5127, dass er lebendigH2425 bleibe:
auf dass nicht der BluträcherH1350+H1818 dem TotschlägerH7523 nachjageH310+H7291, weilH3588 sein HerzH3824 erhitztH3179 ist, und ergreifeH5381 ihnH5315, weilH3588 der WegH1870 so ferneH7235 ist, und schlageH5221 ihnH5315 tot, wenn er doch nicht des TodesH4194 schuldigH4941 ist, weilH3588 er keinen HassH8130 zuvorH8032+H8543 wider ihnH5315 getragen hat.
Das sind die sechsH8337 FreistädteH4733+H5892, den KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616 und den BeisassenH8453 unterH8432 euch, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315 getan hat unversehensH7684.
Wer jemand mit einem EisenH1270+H3627 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der ist ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
WirftH3027 er ihn mit einem SteinH68, mit dem jemand mag getötetH4191+H5221 werden, dass er davon stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
SchlägtH3027+H3627+H5221 er ihn aber mit einem HolzH6086, mit dem jemand mag totgeschlagenH4191 werden, dass er stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Der RächerH1350 des BlutsH1818 soll den TotschlägerH7523 zumH4191 Tode bringenH4191; wo erH1931 ihm begegnetH6293, soll erH1931 ihn tötenH4191.
StößtH1920 er ihn aus HassH8135 oder wirftH7993 etwas auf ihn aus ListH6660, dass er stirbtH4191,
oder schlägtH5221 ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027, dass er stirbtH4191, so sollH4191 er des TodesH4191 sterbenH4191, der ihnH7523 geschlagenH5221 hat; denn er ist ein TotschlägerH7523. Der RächerH1350 des BlutsH1818 sollH4191 ihnH7523 zumH4191 Tode bringenH4191, wo er ihm begegnetH6293.
Wenn er ihn aber ungefährH6621 stößtH1920, ohneH3808 FeindschaftH342, oder wirftH7993 irgend etwasH3627 auf ihn unversehensH6660
oder wirftH5307 irgendeinen SteinH68 auf ihn, davon man sterbenH4191 mag, und er hat's nichtH3808 gesehenH7200, also dass er stirbtH4191, und er ist nichtH3808 sein FeindH341, hat ihm auch kein ÜblesH7451 gewolltH1245,
so soll die GemeindeH5712 richtenH8199 zwischen dem, der geschlagenH5221 hat, und dem RächerH1350 des BlutsH1818 nach diesen RechtenH4941.
Und JakobH3290 sahH7200 an das AngesichtH6440 LabansH3837; und siehe, es war nicht gegen ihnH8543 wie gesternH8032 und ehegestern.
Doch dass zwischen euch und ihr RaumH7350 sei bei 2000H505 EllenH520+H4060. Ihr sollt nicht zu ihr nahenH7126, auf dass ihr wissetH3045, auf welchem WegeH1870 ihr gehenH3212 sollt; denn ihr seid den Weg bisherH8032+H8543 nicht gegangenH5674.