Wenn der HErr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HErr, dein Gott, geben wird, dass du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnest,
sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird einzunehmen.
Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HErr, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
Und also soll’s sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, dass er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Hass auf ihn gehabt,
sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, dass er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe,
auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, wenn er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Hass zuvor wider ihn getragen hat.
Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.
Und wenn der HErr, dein Gott, deine Grenze erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
(so du anders alle diese Gebote halten wirst, dass du darnach tust, die ich dir heute gebiete, dass du den HErrn, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
auf dass nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HErr, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen.
Wenn aber jemand Hass trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe.
Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, dass dir’s wohl gehe.
Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgendeine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HErrn, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, dass du das Böse von dir wegtust,
auf dass es die anderen hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
Dein Auge soll sein nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
Querverweise zu 5. Mose 19,11 5Mo 19,11
Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, dass man ihn töte.
Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, dass er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.
Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, dass er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.
Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.
Stößt er ihn aus Hass oder wirft etwas auf ihn aus List, dass er stirbt,
oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.
so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
Ein Mensch, der am Blut einer Seele schuldig ist, der wird flüchtig sein bis zur Grube, und niemand halte ihn auf.