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Vers

1 wird geladen ... „Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.

2 wird geladen ... Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;

3 wird geladen ... dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder

4 wird geladen ... und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

5 wird geladen ... außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;

6 wird geladen ... außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.“

7 wird geladen ... „Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten (vgl. 3.Mose 16,29); keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.

8 wird geladen ... Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

9 wird geladen ... außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10 wird geladen ... je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

11 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.“

12 wird geladen ... „Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.

13 wird geladen ... Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

14 wird geladen ... dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern

15 wird geladen ... und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;

16 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

17 wird geladen ... Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

18 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

19 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

20 wird geladen ... Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

21 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

22 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

23 wird geladen ... Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

24 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

25 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

26 wird geladen ... Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

27 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

28 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

29 wird geladen ... Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

30 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

31 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

32 wird geladen ... Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

33 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

34 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

35 wird geladen ... Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

36 wird geladen ... Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

37 wird geladen ... nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

38 wird geladen ... auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“

39 wird geladen ... „Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.“

40 wird geladen ... Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.

Querverweise zu 4. Mose 29,39 4Mo 29,39 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 23,2 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende:“

4Mo 6,21 wird geladen ... Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren.

1Chr 23,31 wird geladen ... Auch bei jeder Darbringung von Brandopfern für den HERRN haben sie an den Sabbaten, Neumonden und Festen Dienst zu tun, sooft Opfer nach der dafür feststehenden Ordnung regelmäßig dem HERRN darzubringen sind.

3Mo 7,11 wird geladen ... „Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:

2Chr 31,3 wird geladen ... Der Beitrag des Königs aus seinem Vermögen war für die Brandopfer bestimmt, und zwar für die Brandopfer sowohl an jedem Morgen und Abend als auch an den Sabbaten und Neumonden und an den Festen, wie es im Gesetz des HERRN vorgeschrieben ist.

3Mo 7,16 wird geladen ... Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

3Mo 7,17 wird geladen ... Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;

3Mo 7,18 wird geladen ... denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –

3Mo 7,19 wird geladen ... Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;

3Mo 7,20 wird geladen ... aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele (= das Leben) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

3Mo 7,21 wird geladen ... Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch (vgl. V.20) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

3Mo 7,22 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

3Mo 7,23 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!

3Mo 7,24 wird geladen ... Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;

3Mo 7,25 wird geladen ... denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele (= Leben) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

3Mo 7,26 wird geladen ... Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

3Mo 7,27 wird geladen ... Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.“

3Mo 7,28 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose:

3Mo 7,29 wird geladen ... „Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.

3Mo 7,30 wird geladen ... Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt (= geschwungen) werde.

3Mo 7,31 wird geladen ... Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

3Mo 7,32 wird geladen ... Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.

3Mo 7,33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.

3Mo 7,34 wird geladen ... Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.“

3Mo 7,35 wird geladen ... Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.

3Mo 7,36 wird geladen ... Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.

3Mo 7,37 wird geladen ... Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,

3Mo 7,38 wird geladen ... wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Esra 3,5 wird geladen ... danach auch das tägliche Brandopfer und die Opfer (für die Sabbate und) für die Neumonde und für alle heiligen Festzeiten des HERRN sowie für jeden, der dem HERRN eine freiwillige Gabe darbrachte.

3Mo 22,21 wird geladen ... Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.

3Mo 22,22 wird geladen ... Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen.

3Mo 22,23 wird geladen ... Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.

Neh 10,33 wird geladen ... nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.

3Mo 23,28 wird geladen ... Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.

Jes 1,14 wird geladen ... Eure Neumonde und Festzeiten sind meinem Herzen verhasst, sie sind mir zur Last geworden, und bin’s müde, sie zu ertragen!

5Mo 12,6 wird geladen ... und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.

1Kor 10,31 wird geladen ... Nun: mögt ihr essen oder trinken oder sonst etwas tun, tut alles zur Verherrlichung (oder: Ehre) Gottes!

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