Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun – es ist euer Drommetentag –
und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen –
außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es recht ist –, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn.
Der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,
sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel je zu einem der sieben Lämmer;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HErrn sieben Tage feiern
und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem der zwei Widder,
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer.
Am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Solches sollt ihr dem HErrn tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
30:1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.
Querverweise zu 4. Mose 29,39 4Mo 29,39
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das sind die Feste des HErrn, die ihr heilig und meine Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt.
Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HErrn gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.
und alle Brandopfer dem HErrn zu opfern auf die Sabbate, Neumonde und Feste, nach der Zahl und Gebühr allewege vor dem HErrn,
Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HErrn opfert.
Und der König gab seinen Teil von seiner Habe zu Brandopfern des Morgens und des Abends und zu Brandopfern am Sabbat und an den Neumonden und Festen, wie es geschrieben steht im Gesetz des HErrn.
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den anderen Tag, so soll man’s doch essen.
Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Gräuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.
Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HErrn zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst gräulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HErrn zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und der HErr redete mit Mose und sprach:
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr’s nicht.
Denn wer das Fett isst von dem Vieh, davon man dem HErrn Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
Welche Seele würde irgendein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und der HErr redete mit Mose und sprach:
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HErrn sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HErrn gehört.
Er soll’s aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HErrn; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, dass sie ein Webeopfer werden vor dem HErrn.
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HErrn, des Tages, da sie überantwortet wurden, Priester zu sein dem HErrn,
die der HErr gebot am Tage, da er sie salbte, dass sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
das der HErr dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HErrn in der Wüste Sinai.
darnach auch die täglichen Brandopfer und der Neumonde und aller Festtage des HErrn, die geheiligt sind, und allerlei freiwillige Opfer, die sie dem HErrn freiwillig taten.
Und wer ein Dankopfer dem HErrn tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, dass es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
Ist’s blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HErrn nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HErrn.
Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag’s nicht sein zum Gelübde.
34 nämlich zu Schaubrot, zu täglichem Speisopfer, zu täglichem Brandopfer, zum Opfer des Sabbats, der Neumonde und Festtage und zu dem Geheiligten und zum Sündopfer, damit Israel versöhnt werde, und zu allem Geschäft im Hause unseres Gottes.
und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage; denn es ist der Versöhnungstag, dass ihr versöhnt werdet vor dem HErrn, eurem Gott.
Meine Seele ist feind euren Neumonden und Jahrfesten; ich bin ihrer überdrüssig, ich bin’s müde zu leiden.
und eure Brandopfer und eure anderen Opfer und eure Zehnten und eurer Hände Hebe und eure Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt eurer Rinder und Schafe dahin bringen.
Ihr esset nun oder trinket oder was ihr tut, so tut es alles zu Gottes Ehre.