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Vers

1 wird geladen ... Und im siebenten Monat, am ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.

2 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

3 wird geladen ... und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4 wird geladen ... und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

5 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;

6 wird geladen ... außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.

7 wird geladen ... Und am zehnten dieses siebenten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.

8 wird geladen ... Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;

9 wird geladen ... und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10 wird geladen ... je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

11 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

12 wird geladen ... Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.

13 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;

14 wird geladen ... und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,

15 wird geladen ... und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;

16 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 wird geladen ... Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;

18 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

20 wird geladen ... Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

21 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23 wird geladen ... Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

24 wird geladen ... ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26 wird geladen ... Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

27 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29 wird geladen ... Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

30 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

32 wird geladen ... Und am siebenten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

33 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35 wird geladen ... Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

36 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

37 wird geladen ... ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39 wird geladen ... Das sollt ihr bei euren Festen {S. die Anm. zu 3. Mose 23,2} dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern {W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern usw.}.

40 wird geladen ... Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

Querverweise zu 4. Mose 29,39 4Mo 29,39 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 23,2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Feste {Eig. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen); so auch V. 4.37.44} Jehovas, die ihr als heilige Versammlungen {S. die Anm. zu 2. Mose 12,16; desgl. V. 3.4.7 usw.} ausrufen sollt, meine Feste sind diese:

4Mo 6,21 wird geladen ... Das ist das Gesetz des Nasirs, der ein Gelübde tut, und das seine Opfergabe dem Jehova wegen seiner Weihe, außer dem, was seine Hand aufbringen kann. Gemäß seinem Gelübde, das er getan hat, also soll er tun nach dem Gesetz seiner Weihe.

1Chr 23,31 wird geladen ... und um alle Brandopfer dem Jehova zu opfern an den Sabbathen, an den Neumonden und an den Festen {S. die Anm. zu 3. Mose 23,2}, nach der Zahl, nach der Vorschrift darüber {S. 4. Mose 28}, beständig vor Jehova.

3Mo 7,11 wird geladen ... Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt:

2Chr 31,3 wird geladen ... Und er gab das Teil des Königs von seiner Habe zu den Brandopfern: zu den Morgen- und Abend-Brandopfern, und zu den Brandopfern der Sabbathe und der Neumonde und der Feste, wie es im Gesetz Jehovas vorgeschrieben ist.

3Mo 7,16 wird geladen ... Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann was davon übrigbleibt gegessen werden;

3Mo 7,17 wird geladen ... und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

3Mo 7,18 wird geladen ... Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.

3Mo 7,19 wird geladen ... Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;

3Mo 7,20 wird geladen ... aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,21 wird geladen ... Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,22 wird geladen ... Und Jehova redete zu Mose und sprach:

3Mo 7,23 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen.

3Mo 7,24 wird geladen ... Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.

3Mo 7,25 wird geladen ... Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt - die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,26 wird geladen ... Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh.

3Mo 7,27 wird geladen ... Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,28 wird geladen ... Und Jehova redete zu Mose und sprach:

3Mo 7,29 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen.

3Mo 7,30 wird geladen ... Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben.

3Mo 7,31 wird geladen ... Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

3Mo 7,32 wird geladen ... Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben.

3Mo 7,33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden.

3Mo 7,34 wird geladen ... Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr {Eig. ein für ewig Bestimmtes} von seiten der Kinder Israel. -

3Mo 7,35 wird geladen ... Das ist das Salbungsteil {W. die Salbung} Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage {d.h. von dem Tage an}, da man {O. er} sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben,

3Mo 7,36 wird geladen ... das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man {O. er} sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern.

3Mo 7,37 wird geladen ... Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers,

3Mo 7,38 wird geladen ... welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.

Esra 3,5 wird geladen ... und danach das beständige Brandopfer und diejenigen der Neumonde und aller geheiligten Feste {S. die Anm. zu 3. Mose 23,2} Jehovas, und die Brandopfer eines jeden, der Jehova eine freiwillige Gabe brachte.

3Mo 22,21 wird geladen ... Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen {Eig. abzusondern, zu weihen}, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.

3Mo 22,22 wird geladen ... Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben.

3Mo 22,23 wird geladen ... Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.

Neh 10,33 wird geladen ... für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde {Vergl. 4. Mose 28,9-15}, für die Feste {S. die Anm. zu 3. Mose 23,2} und für die heiligen {O. geheiligten} Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes.

3Mo 23,28 wird geladen ... Und keinerlei Arbeit sollt ihr tun an diesem selbigen Tage; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu tun vor Jehova, eurem Gott.

Jes 1,14 wird geladen ... Eure Neumonde und eure Festzeiten haßt meine Seele; sie sind mir zur Last geworden, ich bin des Tragens müde.

5Mo 12,6 wird geladen ... Und ihr sollt dahin bringen eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, und eure Zehnten, und das Hebopfer eurer Hand, und eure Gelübde und eure freiwilligen Gaben, und die Erstgeborenen eures Rind- und eures Kleinviehes;

1Kor 10,31 wird geladen ... Ob ihr nun esset oder trinket oder irgend etwas tut, tut alles zur Ehre Gottes.

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