„Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.
Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;
außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.“
„Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten (vgl. 3.Mose 16,29); keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.
Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.“
„Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern
und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“
„Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.“
Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.
Querverweise zu 4. Mose 29,17 4Mo 29,17
Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“
„Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.“
Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.
An Schlacht- und Speisopfern hast du kein Gefallen, doch offne Ohren hast du mir gegeben; nach Brand- und Sündopfern trägst du kein Verlangen.
Nicht deiner Opfer wegen rüge ich dich, sind doch deine Brandopfer stets mir vor Augen.
Doch ich mag nicht Stiere nehmen aus deinem Hause (oder: Stall), nicht Böcke aus deinen Hürden;
Denn an Schlachtopfern hast du kein Gefallen, und brächte ich Brandopfer dar: du möchtest sie nicht.
Opfer, die Gott gefallen, sind ein zerbrochner Geist; ein zerbrochnes und zerschlagnes Herz wirst du, o Gott, nicht verschmähen. –
das wird dem HERRN willkommener sein als Rinder, als Farren mit Hörnern und gespaltenen Hufen.
„Wozu soll mir die Menge eurer Schlachtopfer dienen?“ fragt der HERR; „überdrüssig bin ich der Brandopfer von Widdern und des Fettes der Mastkälber, und am Blut von Jungstieren, Lämmern und Böcken habe ich kein Wohlgefallen.
Denn ich habe euren Vätern damals, als ich sie aus Ägypten wegführte, nichts von Brandopfern und Schlachtopfern gesagt und geboten,
sondern habe ihnen dies Gebot gegeben: ‚Gehorcht meinen Weisungen, so will ich euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein; und haltet den ganzen Weg inne, den ich euch gebiete, damit es euch wohlergehe!‘
Denn an Liebe habe ich Wohlgefallen, aber nicht an Schlachtopfern, und an Gotteserkenntnis mehr als an Brandopfern.“ (vgl. Mt 9,13)
So ermahne ich euch nun, liebe Brüder, durch (den Hinweis auf) die Barmherzigkeit Gottes: Bringt eure Leiber als ein lebendiges, heiliges und Gott wohlgefälliges Opfer dar: (das sei) euer vernünftiger Gottesdienst!
Indem er hier von einem „neuen“ (Bunde) redet, hat er den ersten für veraltet erklärt; was aber veraltet ist und sich überlebt hat, das geht dem Untergang entgegen. Hebräer 9
Hinter dem zweiten Vorhang aber liegt der Teil des Zeltes, der das Allerheiligste genannt wird,
mit dem goldenen Räucheraltar und der ganz mit Gold überzogenen Bundeslade, in welcher sich der goldene Krug mit dem Manna sowie der Stab Aarons, der Blüten getrieben hatte, und die Bundestafeln befinden;
oben über ihr aber stehen die (beiden) Cherube der Herrlichkeit (= als Zeichen der Gegenwart Gottes; Jes 37,16), welche (mit ihren Flügeln) die Deckplatte überschatten – doch hierüber soll jetzt nicht im einzelnen geredet werden.
Seitdem nun dies so eingerichtet worden ist, betreten die Priester, welche die gottesdienstlichen Handlungen zu verrichten haben, den Vorderraum des Zeltes jederzeit;
in den zweiten (= hinteren) Raum dagegen darf nur der Hohepriester einmal im Jahr eintreten, (und zwar) nicht ohne Blut, das er für sich selbst und für die Verfehlungen (= Unwissenheitssünden; vgl. 4.Mose 15,22-31) des Volkes darbringt.
Dadurch weist der heilige Geist darauf hin, dass der Weg (oder: Zugang) zum wahrhaften Heiligtum (8,2) noch nicht geoffenbart (= für die Allgemeinheit freigegeben) ist, solange das vordere Zelt noch Bestand hat.
So ist denn dieser Vorraum ein Sinnbild (= sinnbildlicher Hinweis) auf (oder: für) die Gegenwart, insofern in ihm unblutige und blutige Opfer dargebracht werden, die doch nicht imstande sind, den, der (Gott mit ihnen) dient, in seinem Gewissen ans Ziel zu bringen (= völlig zu befriedigen).
Sie sind ja neben den (Verordnungen über) Speisen, Getränke und mancherlei Waschungen ebenfalls nur als fleischliche (= äußerliche) Satzungen (oder: Verordnungen) bis zu der Zeit auferlegt, wo etwas Besseres (= die richtige Ordnung) in Geltung tritt.
Christus dagegen ist, indem er als Hoherpriester der zukünftigen Güter kam (oder: erschien), durch das größere (oder: erhabenere) und vollkommenere Zelt, das nicht mit Händen gemacht ist, d.h. nicht dieser erschaffenen Welt angehört,
auch nicht mittels des Blutes von Böcken und Kälbern, sondern mittels seines eigenen Blutes ein für allemal in das (himmlische) Heiligtum eingetreten und hat eine ewiggültige Erlösung ausfindig gemacht.
Denn wenn schon das Blut von Böcken und Stieren und die Asche einer Kuh (vgl. 4.Mose 19), mit der man die Verunreinigten besprengt, Heiligung zu leiblicher Reinheit bewirkt,
um wieviel mehr wird das Blut Christi, der kraft ewigen Geistes sich selbst als ein fehlerloses Opfer Gott dargebracht hat, unser Gewissen von toten Werken reinigen, damit wir dem lebendigen Gott dienen!