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Vers

1 wird geladen ... Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunen-Halls soll es euch sein.

2 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

3 wird geladen ... und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,

4 wird geladen ... und ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;

5 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;

6 wird geladen ... außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.

7 wird geladen ... Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien {Eig. demütigen, o. beugen.}; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.

8 wird geladen ... Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;

9 wird geladen ... und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10 wird geladen ... je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;

11 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung {O. Sühnung.} und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

12 wird geladen ... Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage.

13 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;

14 wird geladen ... und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,

15 wird geladen ... und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den vierzehn Lämmern;

16 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 wird geladen ... Und am zweiten Tag zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

18 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

20 wird geladen ... Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

21 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23 wird geladen ... Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

24 wird geladen ... ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26 wird geladen ... Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

27 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29 wird geladen ... Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

30 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

32 wird geladen ... Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

33 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35 wird geladen ... Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

36 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

37 wird geladen ... ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39 wird geladen ... Das sollt ihr bei euren Festen {Eig. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen).} dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern {W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern …}.

Querverweise zu 4. Mose 29,39 4Mo 29,39 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 23,2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Feste {Eig. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen).} des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen {Eig. Einberufung, o. Zusammenberufung (so auch später).} ausrufen sollt, meine Feste sind diese:

4Mo 6,21 wird geladen ... Das ist das Gesetz des Nasirs, der ein Gelübde tut, und seine Opfergabe dem HERRN wegen seiner Weihe, außer dem, was seine Hand aufbringen kann. Entsprechend seinem Gelübde, das er getan hat, so soll er tun nach dem Gesetz seiner Weihe.

1Chr 23,31 wird geladen ... und um alle Brandopfer dem HERRN zu opfern an den Sabbaten, an den Neumonden und an den Festen {Eig. bestimmten Zeiten (um Gott zu nahen).}, nach der Zahl, nach der Vorschrift darüber {Siehe 4. Mose 28.29.}, beständig vor dem HERRN.

3Mo 7,11 wird geladen ... Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man dem HERRN darbringt:

2Chr 31,3 wird geladen ... Und er gab das Teil des Königs von seiner Habe für die Brandopfer: für die Morgen- und Abend-Brandopfer, und für die Brandopfer der Sabbate und der Neumonde und der Feste {D.s. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen).}, wie es im Gesetz des HERRN vorgeschrieben ist.

3Mo 7,16 wird geladen ... Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann das, was davon übrig bleibt, gegessen werden;

3Mo 7,17 wird geladen ... und was vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

3Mo 7,18 wird geladen ... Und wenn irgend vom Fleisch seines Friedensopfers am dritten Tag gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: Ein Gräuel wird es sein; und die Seele, die davon isst, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.

3Mo 7,19 wird geladen ... Und das Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;

3Mo 7,20 wird geladen ... aber die Seele, die Fleisch von dem Friedensopfer isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,21 wird geladen ... Und wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendein unreines Scheusal, und sie isst vom Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört: Diese Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,22 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

3Mo 7,23 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen.

3Mo 7,24 wird geladen ... Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann zu jedem Werk verwendet werden; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.

3Mo 7,25 wird geladen ... Denn jeder, der Fett isst vom Vieh, wovon man dem HERRN ein Feueropfer darbringt – die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,26 wird geladen ... Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von Vögeln oder vom Vieh.

3Mo 7,27 wird geladen ... Jede Seele, die irgendwelches Blut isst, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

3Mo 7,28 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

3Mo 7,29 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem HERRN darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen.

3Mo 7,30 wird geladen ... Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett samt der Brust soll er bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben.

3Mo 7,31 wird geladen ... Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

3Mo 7,32 wird geladen ... Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben.

3Mo 7,33 wird geladen ... Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteilwerden.

3Mo 7,34 wird geladen ... Denn die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich vonseiten der Kinder Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr {Eig. ein für ewig Bestimmtes.} vonseiten der Kinder Israel. –

3Mo 7,35 wird geladen ... Das ist das Salbungsteil {W. die Salbung.} Aarons und das Salbungsteil {W. die Salbung.} seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag {D. h. von dem Tag an.}, als man {O. er.} sie herzutreten ließ, um dem HERRN den Priesterdienst auszuüben,

3Mo 7,36 wird geladen ... das der HERR geboten hat, ihnen zu geben vonseiten der Kinder Israel, an dem Tag, als man {O. er.} sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern.

3Mo 7,37 wird geladen ... Das ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speisopfer und für das Sündopfer und für das Schuldopfer und für das Einweihungsopfer und für das Friedensopfer,

3Mo 7,38 wird geladen ... das der HERR Mose geboten hat auf dem Berg Sinai, an dem Tag, als er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Esra 3,5 wird geladen ... und danach das beständige Brandopfer und diejenigen der Neumonde und aller geheiligten Feste {Eig. bestimmten Zeiten (um Gott zu nahen).} des HERRN, und die Brandopfer eines jeden, der dem HERRN eine freiwillige Gabe brachte.

3Mo 22,21 wird geladen ... Und wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen {Eig. abzusondern, o. zu weihen.}, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder vom Kleinvieh: Ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.

3Mo 22,22 wird geladen ... Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr dem HERRN nicht darbringen, und sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben.

3Mo 22,23 wird geladen ... Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das darfst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.

Neh 10,34 wird geladen ... für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer und für das beständige Brandopfer und für das der Sabbate und der Neumonde {Vgl. 4. Mose 28,9-15.}, für die Feste {Eig. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen).} und für die heiligen {O. geheiligten.} Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes.

3Mo 23,28 wird geladen ... Und keinerlei Arbeit sollt ihr an ebendiesem Tag tun; denn es ist der Versöhnungstag {O. Sühnungstag.}, damit Sühnung für euch geschehe vor dem HERRN, eurem Gott.

Jes 1,14 wird geladen ... Eure Neumonde und eure Festzeiten hasst meine Seele; sie sind mir zur Last geworden, ich bin des Tragens müde.

5Mo 12,6 wird geladen ... Und ihr sollt dahin bringen eure Brandopfer und eure Schlachtopfer und eure Zehnten und das Hebopfer eurer Hand und eure Gelübde und eure freiwilligen Gaben und die Erstgeborenen eures Rind- und eures Kleinviehs;

1Kor 10,31 wird geladen ... Ob ihr nun esst oder trinkt oder irgendetwas tut, tut alles zur Ehre Gottes.

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