Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen lässt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt
oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in Bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –
wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpresste, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
oder alles, in Bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.
Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.
Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.
Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.
Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch (vgl. V.2) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.
Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!“
„Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.
Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.
Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.
Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.
Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so musst du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.
Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muss zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.
Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.“
Querverweise zu 3. Mose 6,3 3Mo 6,3
Wenn du das Rind deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, so sollst du ihm das Tier unweigerlich wieder zuführen.
Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, dass du den Namen deines Gottes entweihst: ich bin der HERR! –
„Wenn du siehst, dass das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.
Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut (oder: zum Hüten) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
damit ich nicht aus Übersättigung dich verleugne und sage: „Wer ist der HERR?“, aber auch nicht infolge der Armut zum Diebe werde und mich am Namen meines Gottes vergreife (d.h. den Namen Gottes entehre).
Aber wenn sie auch sagen: „So wahr der HERR lebt!“, so schwören sie darum doch falsch.
Nicht wahr? Stehlen, morden und Ehebruch treiben, falsch schwören, dem Baal opfern und anderen Göttern nachlaufen, die euch nichts angehen!
‚Ich habe den Fluch deshalb ausgehen lassen‘ – so lautet der Ausspruch des HERRN der Heerscharen –, ‚damit er in das Haus des Diebes und in das Haus dessen, der bei meinem Namen falsch geschworen hat, eindringt und im Innern seines Hauses sich festsetzt, bis er es mitsamt seinem Holzwerk und seinen Steinen vernichtet hat.‘“
„Da will ich mich bei euch einstellen zum Gericht und werde unverzüglich als Zeuge (oder: Kläger) auftreten gegen die Zauberer und gegen die Ehebrecher, gegen die Meineidigen und gegen alle, die den Tagelöhnern (ihren Lohn vorenthalten), Witwen und Waisen bedrücken und das Recht der Fremdlinge beugen, ohne mich zu fürchten!“ – so spricht der HERR der Heerscharen.