Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen lässt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt
oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in Bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –
wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpresste, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
oder alles, in Bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.
Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.
Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.
Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.
Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch (vgl. V.2) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.
Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!“
„Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.
Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.
Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.
Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.
Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so musst du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.
Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muss zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.
Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.“
Querverweise zu 3. Mose 6,4 3Mo 6,4
„Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich unvorsätzlich verfehlt hat, ohne dass das Volk sich dessen bewusst gewesen ist, und sie gegen irgendein Verbot des HERRN verstoßen haben und dadurch in Verschuldung geraten sind,
so soll die Gemeinde, sobald das Vergehen, dessen sie sich durch die Übertretung schuldig gemacht haben, erkannt worden ist, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen.
Dort sollen die Ältesten (oder: Vornehmsten) der Gemeinde ihre Hände vor dem HERRN fest auf den Kopf des Stieres legen, und dann soll man den Stier vor dem HERRN schlachten.
Abraham machte aber dem Abimelech Vorhalt wegen des Wasserbrunnens, den die Knechte Abimelechs sich mit Gewalt angeeignet hatten.
oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne dass er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
Denn er hat die Armen niedergeschlagen und hilflos verkommen lassen, hat Häuser an sich gerissen, wird sie aber nicht häuslich einrichten dürfen;
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
Man verrückt die Grenzsteine, raubt Herden samt den Hirten (oder: und weidet sie als eigene);
Ihre Spinngewebe taugen nicht zur Bekleidung, und in ihr Gewirk kann man sich nicht hüllen: ihre Werke sind Unheilswerke, und Gewalttätigkeit liegt in ihren Händen.
niemanden übervorteilt, dem Schuldner sein Pfand zurückgibt, sich keine Erpressung zuschulden kommen lässt (= kein fremdes Gut an sich bringt), dem Hungrigen von seinem Brot abgibt und den Nackten mit Kleidung versieht,
den Armen und Notleidenden übervorteilt, Erpressung verübt (vgl. V.7), Gepfändetes nicht zurückgibt und seine Augen zu den Götzen erhebt, Abscheuliches (= Greuel) begeht,
Sein Vater aber, der Bedrückung verübt und Erpressung am Bruder begangen und inmitten seiner Volksgenossen nicht gut gehandelt hat: fürwahr, der soll wegen seiner Verschuldung sterben!
„Sie verstehen nicht zu tun, was recht ist“ – so lautet der Ausspruch des HERRN –, „sie, die da Frevel und Gewalttaten aufspeichern in ihren Palästen.“
Gelüstet es sie nach Äckern, so bemächtigen sie sich ihrer mit Gewalt, oder nach Häusern, so nehmen sie sie weg: sie verüben Gewalttat an dem Besitzer und seinem Hause, an dem Eigentümer und seinem Erbgut.
Auch will ich an jenem Tage mit allen denen ins Gericht gehen, die über die Schwelle hüpfen, mit allen, die das Haus ihres Herrn mit Gewalttat und Betrug anfüllen.