Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen lässt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt
oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in Bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –
wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpresste, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
oder alles, in Bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.
Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.
Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.
Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.
Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch (vgl. V.2) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.
Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!“
„Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.
Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.
Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.
Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.
Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so musst du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.
Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muss zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.
Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.“
Querverweise zu 3. Mose 6,26 3Mo 6,26
„Warum habt ihr das Sündopferfleisch nicht an heiliger Stätte gegessen? Es ist ja doch hochheilig, und der HERR hat es euch gegeben, damit ihr die Schuld der Gemeinde wegschafft, indem ihr ihnen Sühne vor dem HERRN erwirkt.
Den Vorhof (vgl. 38,9-20) der Wohnung aber sollst du so herstellen: auf der Mittagseite, nach Süden zu, Umhänge für den Vorhof aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
dazu zwanzig Ständer (oder: Säulen) nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen (oder: Sockeln, Fußgestellen); die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein.
Ebenso auf der nördlichen Langseite: Umhänge von hundert Ellen Länge; dazu zwanzig Ständer (oder: Säulen) nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein.
Ferner auf der westlichen Breitseite des Vorhofs: Umhänge von fünfzig Ellen Länge; dazu zehn Ständer (oder: Säulen) nebst den zugehörigen zehn Füßen.
Die Breite der östlichen Vorderseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen,
und zwar fünfzehn Ellen Umhänge für die eine Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen,
und ebenso fünfzehn Ellen Umhänge für die andere Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen.
Am Eingang zum Vorhof aber soll sich ein Vorhang von zwanzig Ellen Breite befinden, aus blauem und rotem Purpur, aus Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit gefertigt; dazu vier Säulen nebst deren vier Füßen.
Alle Säulen rings um den Vorhof sollen mit silbernen Ringbändern versehen sein, auch ihre Nägel von Silber, ihre Füße aber von Kupfer.
Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen, die Breite je fünfzig und die Höhe fünf Ellen betragen, nämlich Umhänge von gezwirntem Byssus; ihre Füße aber sollen von Kupfer sein.
Bedenkt doch! Das Blut davon ist nicht ins Innere des Heiligtums gebracht worden; darum hättet ihr es unbedingt im heiligen Bezirk essen müssen, wie ich geboten habe!“
Sodann stellte er den Vorhof so her: auf der Mittagseite, nach Süden zu, die Umhänge für den Vorhof aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang;
dazu zwanzig Säulen (oder: Ständer) nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel der Säulen aber und die zugehörigen Ringbänder waren von Silber.
Ebenso fertigte er für die Nordseite die Umhänge an, hundert Ellen lang; dazu zwanzig Säulen nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel der Säulen aber und die zugehörigen Ringbänder waren von Silber.
Ferner verfertigte er für die Westseite Umhänge von fünfzig Ellen; dazu zehn Säulen nebst den zugehörigen zehn Füßen; die Nägel der Säulen aber und die zugehörigen Ringbänder waren von Silber.
Weiter für die Ostseite, gegen Morgen, Umhänge von fünfzig Ellen,
nämlich fünfzehn Ellen Umhänge für die eine Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen,
und ebenso für die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge; dazu drei Säulen nebst den zugehörigen drei Füßen.
Alle Umhänge des Vorhofes ringsum waren von gezwirntem Byssus;
und die Füße der Säulen bestanden aus Kupfer, die Haken der Säulen aber und die zugehörigen Ringbänder aus Silber und der Überzug ihrer Köpfe gleichfalls aus Silber; es waren aber die Säulen des Vorhofes alle mit silbernen Ringbändern versehen.
Der Vorhang aber für den Eingang zum Vorhof war Buntwirkerarbeit von blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus; und zwar betrug die Länge zwanzig Ellen, die Höhe, beziehungsweise die Breite, fünf Ellen, entsprechend den übrigen Umhängen des Vorhofs.
Die zugehörigen vier Säulen aber nebst ihren vier Füßen waren von Kupfer, ihre Nägel von Silber und der Überzug ihrer Köpfe und ihre Ringbänder auch von Silber.
Folgendes soll von den hochheiligen Gaben, soweit sie nicht verbrannt werden, dir zustehen: alles, was von ihnen dargebracht wird an Speisopfern sowie an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz für Veruntreuungen darbringen; diese (Opfergaben) sollen dir und deinen Söhnen als etwas Hochheiliges zustehen.
Schließlich richtete er den Vorhof rings um die Wohnung und um den Altar auf und brachte den Vorhang am Tor des Vorhofs an.
An einer hochheiligen Stätte sollst du sie verzehren; jede männliche Person darf davon essen; als heilig sollen sie dir gelten.
Da sagte er zu mir: „Die Zellen an der Nordseite und die Zellen an der Südseite, die vor dem eingefriedigten Platz liegen, das sind die heiligen Zellen, in denen die Priester, die dem HERRN nahen dürfen, die hochheiligen Gaben essen sollen; dort sollen sie das Hochheilige niederlegen, sowohl das Speisopfer als auch das Sünd- und das Schuldopfer, denn es ist eine heilige Stätte.
„‚Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!
Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.
Da sagte er zu mir: „Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müssten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.“
Die Sündopfer meines Volkes verzehren sie, und nach seinen Schuldopfern steht ihr Verlangen.