„Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.“
„Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen.
Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein;
und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück (oder: Gebiet) nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen.
Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen,
ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.
Die Leviten aber sollen neben (oder: entsprechend) dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen.
Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig.
Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen (= Bauplätzen) und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen.
Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen;
und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.
Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen;
die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein.
Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert (= in Form eines Quadrates) abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz.
Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
[Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]“
„Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein“ – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.
„Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –:
Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor;
auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor;
auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor;
auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor.
Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ‚Gottesheim‘.“ Daniel
Querverweise zu Hesekiel 48,29 Hes 48,29
So hat Gott der HERR gesprochen: „Dies ist die Grenze, innerhalb derer ihr das Land nach den zwölf Stämmen Israels als Erbbesitz zugeteilt erhalten sollt [– für Josef zwei Anteile –].
Und zwar sollt ihr es zu gleichen Teilen als Erbbesitz erhalten, der eine wie der andere, weil ich einst meine Hand zum Schwur erhoben habe, es euren Vätern zu verleihen; daher soll dies Land euch als Erbbesitz zufallen.
Dies soll aber die Grenze des Landes sein: Auf der Nordseite vom großen Meer an in der Richtung auf Hethlon zu bis wo es nach Hamath hineingeht, nach Zedad hin,
Berotha, Sibraim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamath liegt, nach Hazar-Enon, das an der Grenze von Hauran liegt.
Die Grenze soll also vom Meer an bis Hazar-Enon laufen, so dass das Gebiet von Damaskus nördlich davon liegen bleibt und ebenso das Gebiet von Hamath: dies ist die Nordseite.
Was sodann die Ostseite betrifft, so läuft die Grenze von Hazar-Enon an, das zwischen Hauran und Damaskus liegt, und wird zwischen Gilead und dem Lande Israel durch den Jordan gebildet bis zum östlichen (Toten) Meer, bis nach Thamar hin: dies ist die Ostseite.
Sodann die Südseite gegen Mittag geht von Thamar bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach (Ägyptens) hin (und diesen entlang) bis an das große Meer: dies ist die Südseite gegen Mittag.
Auf der Westseite aber bildet das große Meer die Grenze bis gerade gegenüber der Stelle, wo es nach Hamath hineingeht: dies ist die Westseite.“
„Dieses Land also sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels;
und zwar sollt ihr es als vererbliches Eigentum unter euch und die Fremdlinge, die unter euch wohnen und Familien unter euch gegründet haben, verlosen: sie sollen euch wie eingeborene Israeliten gelten: mit euch sollen sie um Erbbesitz inmitten der Stämme Israels losen;
„Folgende Verordnungen sollst du den Israeliten mitteilen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesitz zufällt: das Land Kanaan in seinem ganzen Umfang.
Mose gab dann den Israeliten folgende Weisung: „Dies ist das Land, das ihr euch durchs Los als euren Erbbesitz zuteilen sollt und das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm (Manasse) zu geben geboten hat.
Als nun Josua alt und hochbetagt geworden war, sagte der HERR zu ihm: „Du bist nun alt und hochbetagt, und von dem Lande sind sehr viele Teile bisher noch unerobert geblieben.
Dies ist das noch uneroberte Land: sämtliche Bezirke der Philister und das ganze Gesuriterland.
Vom Sihorbach an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron im Norden – es wird zum Gebiet der Kanaanäer gerechnet –: die fünf Fürsten der Philister, nämlich der von Gaza, der von Asdod, der von Askalon, der von Gath und der von Ekron, sowie die Awwiter im Süden;
ferner das ganze Land der Kanaanäer und Meara, das den Sidoniern gehört, bis nach Aphek, bis an die Grenze der Amoriter;
sodann das Land der Gibliter und der ganze Libanon östlichen Teils, von Baal-Gad am Fuß des Hermongebirges bis dahin, wo man nach Hamath kommt.
Alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis Misrephoth-Majim, alle Sidonier, werde ich selbst vor den Israeliten her vertreiben; verlose es immerhin an Israel als Erbbesitz, wie ich dir geboten habe.
So verteile also jetzt dieses Land als Erbbesitz an die neun Stämme und an den halben Stamm Manasse.“
Mit dem andern halben Stamm Manasse nämlich hatten die Stämme Ruben und Gad ihren Erbbesitz bereits empfangen, den ihnen Mose im Ostjordanlande angewiesen hatte, wie ihn Mose, der Knecht des HERRN, ihnen angewiesen hatte:
von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und überhaupt von den Städten an, die mitten im Flusstal liegen, dazu die ganze Hochebene von Medeba bis Dibon,
ferner sämtliche Städte des Amoriterkönigs Sihon, der in Hesbon geherrscht hatte, bis an das Gebiet der Ammoniter;
sodann Gilead und das Gebiet der Gesuriter und Maachathiter sowie das ganze Hermongebirge und ganz Basan bis nach Salcha,
das ganze Reich Ogs in Basan, der in Astharoth und Edrei geherrscht hatte – er war vom Überrest der Rephaiter noch übriggeblieben –: diese hatte Mose besiegt und aus ihrem Besitz vertrieben.
Die Israeliten dagegen haben die Gesuriter und Maachathiter nicht aus ihrem Besitz vertrieben, sondern diese beiden Völkerschaften sind mitten unter den Israeliten bis auf den heutigen Tag wohnen geblieben. –
Nur dem Stamme Levi hatte (Mose) keinen Erbbesitz verliehen: die Feueropfer des HERRN, des Gottes der Israeliten, die sind dessen Erbbesitz, wie er ihm zugesagt hat.
Mose hatte aber dem Stamme der Rubeniten Landbesitz nach ihren Geschlechtern angewiesen,
so dass ihnen folgendes Gebiet zuteil wurde: das Gebiet von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und überhaupt von den Städten an, die mitten im Flusstal liegen, dazu die ganze Hochebene bis Medeba;
Hesbon mit allen zugehörigen Ortschaften, die auf der Hochebene liegen, nämlich Dibon, Bamoth-Baal, Beth-Baal-Meon,
Jahza, Kedemoth, Mephaath,
Kirjathaim, Sibma, Zereth-Sahar auf dem Berge in der Talebene,
Beth-Peor, die Abhänge des Pisga, Beth-Jesimoth
und alle übrigen Ortschaften der Hochebene; ferner das ganze Reich des Amoriterkönigs Sihon, der in Hesbon geherrscht hatte – Mose hatte ihn besiegt, ihn mitsamt den Fürsten der Midianiter, nämlich Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, den Häuptlingen Sihons, die im Lande gewohnt hatten.