Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus {Vergl. Kap. 47,17}, nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen} soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausend fünfhundert Ruten, und die Südseite viertausend fünfhundert, und an der Ostseite viertausend fünfhundert, und die Westseite viertausend fünfhundert.
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertundfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertundfünfzig, und gegen Osten zweihundertundfünfzig, und gegen Westen zweihundertundfünfzig.
Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
Und dies sollen die Ausgänge {d.h. die vier äußersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausend und fünfhundert Ruten Maß;
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
Und nach der Ostseite hin, viertausend und fünfhundert Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
Und an der Südseite, viertausend und fünfhundert Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
An der Westseite, viertausend und fünfhundert Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst {H. Jahwe-Schammah}.
Querverweise zu Hesekiel 48,29 Hes 48,29
So spricht der Herr, Jehova: Dies ist die Grenze, nach welcher ihr euch das Land als Erbe verteilen sollt {Eig. ihr das Land für euch erben sollt} nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph zwei Lose.
Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, das Land, welches euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen. -
Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meere an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin;
Hamath, Berotha, Sibraim, welches zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, welches an der Grenze von Hauran liegt.
Und die Grenze vom Meere her {d.h. der östliche Endpunkt, vom Meer an gerechnet} soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. -
Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Lande Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meere hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. -
Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. -
Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite. -
Und dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels.
Und es soll geschehen: euch und den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, welche Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Eingeborene unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels.
Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, so ist dies das Land, welches euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen.
Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, welches ihr durchs Los als Erbteil empfangen sollt, das Jehova den neun Stämmen und dem halben Stamme zu geben geboten hat.
Und Josua war alt, wohlbetagt, und Jehova sprach zu ihm: Du bist alt, wohlbetagt, und vom Lande ist sehr viel übrig in Besitz zu nehmen.
Dies ist das Land, das noch übrig ist: alle Bezirke der Philister und das ganze Gesuri;
von dem Sihor, der vor Ägypten {d.h. östlich von Ägypten} fließt, bis an die Grenze von Ekron gegen Norden, wird es zu den Kanaanitern gerechnet; die fünf Fürsten {H. Seren, Titel der Häupter der fünf Philister-Städte} der Philister: der Gasiter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter {Eig. der Eschkeloniter, der Gittiter} und der Ekroniter, und die Awim.
Im Süden das {O. die Awim, im Süden; das usw.} ganze Land der Kanaaniter und Meara, das den Zidoniern gehört, bis Aphek, bis an die Grenze der Amoriter;
und das Land der Gibliter und der ganze Libanon gegen Sonnenaufgang, von Baal-Gad, am Fuße des Berges Hermon, bis man nach Hamath kommt;
alle Bewohner des Gebirges, vom Libanon bis Misrephot-Majim, alle Zidonier. Ich selbst werde sie vor den Kindern Israel austreiben; nur verlose es Israel als Erbteil, so wie ich dir geboten habe.
Und nun verteile dieses Land als Erbteil den neun Stämmen und dem halben Stamme Manasse. -
Mit ihm {d.h. Manasse} haben die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, welches Mose ihnen gegeben hat jenseit des Jordan gegen Osten, so wie Mose, der Knecht Jehovas, es ihnen gegeben hat:
von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene {die amoritische Hochebene} Medeba bis Dibon,
und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis zur Grenze der Kinder Ammon;
und Gilead und das Gebiet der Gesuriter und der Maakathiter und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis Salka,
das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astaroth und zu Edrei regierte; (er war von dem Überrest der Rephaim übriggeblieben;) und Mose schlug sie und trieb sie aus.
Aber die Kinder Israel trieben die Gesuriter und die Maakathiter nicht aus; und Gesur und Maakath haben in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag.
Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; die Feueropfer Jehovas, des Gottes Israels, sind sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat.
Und Mose gab dem Stamme der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern.
Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene {die amoritische Hochebene} bei Medeba;
Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene {die amoritische Hochebene} sind: Dibon und Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon,
und Jahza und Kedemoth und Mephaath,
und Kirjathaim und Sibma und Zereth-Schachar auf dem Berge der Talebene,
und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimoth,
und alle Städte der Ebene {die amoritische Hochebene}, und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher {Eig. die Eingesetzten, d.h. die Vasallen} Sihons, Bewohner des Landes.