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1 wird geladen ... „Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet.

2 wird geladen ... Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet.

3 wird geladen ... Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet.

4 wird geladen ... Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet.

5 wird geladen ... Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet.

6 wird geladen ... Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet.

7 wird geladen ... Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.“

8 wird geladen ... „Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen.

9 wird geladen ... Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein;

10 wird geladen ... und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück (oder: Gebiet) nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen.

11 wird geladen ... Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen,

12 wird geladen ... ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.

13 wird geladen ... Die Leviten aber sollen neben (oder: entsprechend) dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen.

14 wird geladen ... Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig.

15 wird geladen ... Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen (= Bauplätzen) und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen.

16 wird geladen ... Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen;

17 wird geladen ... und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.

18 wird geladen ... Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen;

19 wird geladen ... die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein.

20 wird geladen ... Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert (= in Form eines Quadrates) abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz.

21 wird geladen ... Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.

22 wird geladen ... [Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]“

23 wird geladen ... „Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.

24 wird geladen ... Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.

25 wird geladen ... Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.

26 wird geladen ... Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.

27 wird geladen ... Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.

28 wird geladen ... Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.

29 wird geladen ... Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein“ – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.

30 wird geladen ... „Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –:

31 wird geladen ... Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor;

32 wird geladen ... auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor;

33 wird geladen ... auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor;

34 wird geladen ... auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor.

35 wird geladen ... Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ‚Gottesheim‘.“ Daniel

Querverweise zu Hesekiel 48,5 Hes 48,5 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Jos 16,1 wird geladen ... Sodann fiel den Nachkommen Josephs durch das Los ihr Anteil zu vom Jordan bei Jericho an und begriff im Osten das Uferland von Jericho, dann die Wüste (oder: Steppe), die sich von Jericho an aufsteigend im Gebirge nach Bethel erstreckt.

Jos 16,2 wird geladen ... Die Grenze läuft dann von Bethel weiter nach Lus und zieht sich hinüber nach dem Gebiet der Arkiter, nach Atharoth,

Jos 16,3 wird geladen ... läuft hierauf westwärts hinab zum Gebiet der Japhletiter bis zum Gebiet von Unter-Beth-Horon und bis Geser; ihr Endpunkt liegt dann am Meer.

Jos 16,4 wird geladen ... Dies ist der Erbbesitz, den die Nachkommen Josephs, die Stämme Manasse und Ephraim, erhielten.

Jos 16,5 wird geladen ... Dies aber ist das Gebiet der Geschlechter des Stammes Ephraim: Die Grenze ihres Erbteils geht nämlich im Osten von Ateroth-Addar bis Ober-Beth-Horon;

Jos 16,6 wird geladen ... von da läuft die Grenze dem Meere zu. – Im Norden bildet Michmethath die Grenze, und zwar wendet sich die Grenze ostwärts nach Thaanath-Silo und geht daran östlich vorbei nach Janoha.

Jos 16,7 wird geladen ... Von Janoha senkt sie sich nach Ataroth und Naarath hinab, berührt dann Jericho und endet am Jordan.

Jos 16,8 wird geladen ... Von Thappuah aus geht die Grenze westwärts an den Bach Kana und erreicht ihr Ende am Meer. Dies ist der Erbbesitz des Stammes Ephraim, auf die einzelnen Geschlechter verteilt.

Jos 16,9 wird geladen ... Dazu kommen noch die Städte, die für die Ephraimiten mitten im Erbteil der Manassiten abgesondert waren, sämtliche Städte mit den zugehörigen Dörfern.

Jos 16,10 wird geladen ... Sie vertrieben aber die Kanaanäer nicht, die in Geser wohnten; daher sind die Kanaanäer mitten unter den Ephraimiten wohnen geblieben bis auf den heutigen Tag und sind nur fronpflichtig geworden.

Jos 17,8 wird geladen ... Die Landschaft Thappuah gehört zum Stamm Manasse; die Stadt Thappuah selbst aber, an der Grenze von Manasse, gehört zum Stamme Ephraim.

Jos 17,9 wird geladen ... Dann geht die Grenze hinab zum Bache Kana, südlich von dem Bache – die dort mitten unter den Städten Manasses liegenden Ortschaften gehören zum Stamm Ephraim –; alsdann aber läuft die Grenze nördlich vom Bache und endet am Meer;

Jos 17,10 wird geladen ... die Südseite ist ephraimitisch, die Nordseite manassitisch, und das Meer bildet hier die Grenze; nordwärts aber stoßen sie an Asser, ostwärts an Issaschar.

Jos 17,14 wird geladen ... Da wandten sich die beiden Josephstämme an Josua und trugen ihm folgendes vor: „Warum hast du mir nur ein Los und einen einzigen Anteil als Erbbesitz gegeben, obgleich ich doch ein zahlreiches Volk bin, da der HERR mich bisher gesegnet hat?“

Jos 17,15 wird geladen ... Josua antwortete ihnen: „Wenn du ein zahlreiches Volk bist, so ziehe doch in den Wald hinauf und schaffe dir dort im Lande der Pherissiter und der Rephaiter durch Ausroden des Waldes Raum zum Wohnen, wenn (oder: weil) dir das Bergland Ephraim zu enge ist.“

Jos 17,16 wird geladen ... Da entgegneten die Nachkommen Josephs: „Das Bergland reicht für uns nicht aus; alle Kanaanäer aber, die unten in der Ebene wohnen, haben eiserne Streitwagen, sowohl die, welche in Beth-Sean und den zugehörigen Ortschaften, als auch die, welche in der Ebene Jesreel wohnen.“

Jos 17,17 wird geladen ... Da antwortete Josua den beiden Josephstämmen Ephraim und Manasse: „Du bist ein sehr zahlreiches und sehr starkes Volk; so sollst du nicht nur ein Los erhalten;

Jos 17,18 wird geladen ... denn ein Bergland wird dir zuteil werden. Da es Wald ist, musst du ihn ausroden: dann werden auch die Ausläufer (d.h. die anliegenden Gegenden) dir zuteil werden; denn du wirst die Kanaanäer vertreiben, wenn sie auch eiserne Wagen haben und wenn sie auch stark sind.“

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