„Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.“
„Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen.
Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein;
und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück (oder: Gebiet) nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen.
Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen,
ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.
Die Leviten aber sollen neben (oder: entsprechend) dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen.
Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig.
Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen (= Bauplätzen) und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen.
Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen;
und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.
Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen;
die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein.
Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert (= in Form eines Quadrates) abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz.
Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
[Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]“
„Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein“ – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.
„Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –:
Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor;
auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor;
auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor;
auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor.
Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ‚Gottesheim‘.“ Daniel
Querverweise zu Hesekiel 48,10 Hes 48,10
„‚Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!
Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –
Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
„Befiehl den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.“
Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
Hierauf traten die Familienhäupter der Leviten zu dem Priester Eleasar und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Häuptern der israelitischen Stämme
und sagten zu ihnen in Silo im Lande Kanaan: „Der HERR hat durch Mose geboten, dass man uns Städte zu Wohnsitzen und die zugehörigen Weidetriften für unser Vieh anweise.“
So überwiesen denn die Israeliten von ihrem Erbbesitz den Leviten nach dem Gebot des HERRN folgende Städte nebst den zugehörigen Weidetriften:
Als das Los für die Familien der Kahathiten herauskam, erhielten unter den Leviten die Nachkommen des Priesters Aaron von den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin durch das Los dreizehn Städte (oder: Ortschaften);
die übrigen Nachkommen Kahaths aber erhielten durch das Los zehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Ephraim, Dan und halb Manasse. –
Die Nachkommen Gersons erhielten durch das Los dreizehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Issaschar, Asser, Naphthali und halb Manasse in Basan. –
Die Familien der Nachkommen Meraris erhielten zwölf Städte von den Stämmen Ruben, Gad und Sebulon.
Diese Städte also mit den zugehörigen Weidetriften wiesen die Israeliten den Leviten durch das Los zu, wie der HERR es durch Mose geboten hatte.
Sie traten aber von seiten der Stämme Juda und Simeon folgende mit Namen bezeichnete Städte ab:
den Nachkommen Aarons – denn auf sie fiel das erste Los – wurde von den Familien der Kahathiten unter den Leviten folgendes zuteil:
man gab ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, samt den zugehörigen Weidetriften rings um die Stadt her;
aber das zur Stadt gehörige Ackerland nebst den zugehörigen Dörfern hatten sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes, als seinen Besitz gegeben.
Sie überwiesen also den Nachkommen des Priesters Aaron Hebron, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, außerdem Libna nebst den zugehörigen Weidetriften,
Jatthir nebst den zugehörigen Weidetriften, Esthemoa nebst den zugehörigen Weidetriften,
Holon nebst den zugehörigen Weidetriften, Debir nebst den zugehörigen Weidetriften,
Asan (1.Chr 6,44) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jutta nebst den zugehörigen Weidetriften, Beth-Semes nebst den zugehörigen Weidetriften: neun Städte von diesen beiden Stämmen.
Ferner vom Stamme Benjamin: Gibeon nebst den zugehörigen Weidetriften, Geba nebst den zugehörigen Weidetriften,
Anathoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Almon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Demnach erhielten die Nachkommen Aarons, die Priester, im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Was sodann die Familien der übrigen zu den Leviten gehörenden Nachkommen Kahaths betrifft, so waren die ihnen durch das Los zugefallenen Städte vom Gebiet des Stammes Ephraim genommen;
und zwar überwies man ihnen Sichem, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften im Gebirge Ephraim; ferner Geser nebst den zugehörigen Weidetriften,
Kibzaim nebst den zugehörigen Weidetriften und Beth-Horon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Ferner vom Stamme Dan: Eltheke nebst den zugehörigen Weidetriften, Gibbethon nebst den zugehörigen Weidetriften,
Ajjalon nebst den zugehörigen Weidetriften, Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Sodann vom halben Stamme Manasse: Thaanach nebst den zugehörigen Weidetriften und Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.
Demnach erhielten die Familien der übrigen Nachkommen Kahaths im ganzen zehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Weiter erhielten unter den Geschlechtern der Leviten die Nachkommen Gersons vom halben Stamm Manasse: Golan in Basan, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, und Beesthera nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.
Ferner vom Stamme Issaschar: Kisjon nebst den zugehörigen Weidetriften, Daberath nebst den zugehörigen Weidetriften,
Jarmuth nebst den zugehörigen Weidetriften und En-Gannim nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Weiter vom Stamme Asser: Miseal nebst den zugehörigen Weidetriften, Abdon nebst den zugehörigen Weidetriften,
Helkath nebst den zugehörigen Weidetriften und Rehob nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Sodann vom Stamme Naphthali: Kedes in Galiläa, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Hammoth-Dor nebst den zugehörigen Weidetriften und Karthan nebst den zugehörigen Weidetriften: drei Städte.
Demnach erhielten die Familien der Gersoniten im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Die Familien der Nachkommen Meraris aber, die noch übrigen Leviten, erhielten vom Stamme Sebulon: Jokneam nebst den zugehörigen Weidetriften, Kartha nebst den zugehörigen Weidetriften,
Dimna nebst den zugehörigen Weidetriften und Nahalal nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Ferner vom Stamme Ruben: Bezer, (die Zufluchtsstadt für Totschläger,) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jahza nebst den zugehörigen Weidetriften,
Kedemoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Mephaath nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Weiter vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim nebst den zugehörigen Weidetriften,
Hesbon nebst den zugehörigen Weidetriften, Jaser nebst den zugehörigen Weidetriften: im ganzen vier Städte.
Demnach erhielten die Familien der Nachkommen Meraris, die von den Geschlechtern der Leviten noch übrig waren, als Losanteil zwölf Städte.
Die Gesamtzahl der levitischen Städte inmitten des Erbbesitzes der Israeliten betrug achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Diese Städte hatten ausnahmslos ihre Weidetriften rings um sich her: so verhielt es sich bei allen diesen Städten (oder: Ortschaften).
So hatte also der HERR den Israeliten das ganze Land gegeben, dessen Verleihung er ihren Vätern zugeschworen hatte; sie hatten es in Besitz genommen und sich darin niedergelassen.
Und der HERR verschaffte ihnen Ruhe auf allen Seiten, ganz so, wie er es ihren Vätern zugeschworen hatte; denn keiner von all ihren Feinden hatte ihnen widerstehen können: alle ihre Feinde hatte der HERR in ihre Gewalt gegeben.
Von allen Segensverheißungen, die der HERR dem Hause Israel gegeben hatte, war keine einzige unerfüllt geblieben: alle waren eingetroffen.
nehmt keinen Ranzen (oder: keine Reisetasche) mit auf den Weg, auch nicht zwei Röcke (oder: Unterkleider), keine Schuhe und keinen Stock, denn der Arbeiter ist seines Unterhalts (= der Ernährung) wert.
Wisst ihr nicht, dass die, welche den Tempeldienst verrichten, von den Einkünften des Tempels ihren Unterhalt haben? Dass die, welche beständig am Opferaltar tätig sind, ihren Anteil vom Altar erhalten?
Ebenso hat auch der Herr über die Verkündiger der Heilsbotschaft die Anordnung getroffen, dass sie von der Heilsverkündigung leben sollen.