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1 wird geladen ... „Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet.

2 wird geladen ... Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet.

3 wird geladen ... Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet.

4 wird geladen ... Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet.

5 wird geladen ... Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet.

6 wird geladen ... Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet.

7 wird geladen ... Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.“

8 wird geladen ... „Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen.

9 wird geladen ... Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein;

10 wird geladen ... und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück (oder: Gebiet) nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen.

11 wird geladen ... Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen,

12 wird geladen ... ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.

13 wird geladen ... Die Leviten aber sollen neben (oder: entsprechend) dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen.

14 wird geladen ... Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig.

15 wird geladen ... Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen (= Bauplätzen) und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen.

16 wird geladen ... Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen;

17 wird geladen ... und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.

18 wird geladen ... Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen;

19 wird geladen ... die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein.

20 wird geladen ... Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert (= in Form eines Quadrates) abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz.

21 wird geladen ... Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.

22 wird geladen ... [Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]“

23 wird geladen ... „Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.

24 wird geladen ... Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.

25 wird geladen ... Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.

26 wird geladen ... Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.

27 wird geladen ... Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.

28 wird geladen ... Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.

29 wird geladen ... Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein“ – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.

30 wird geladen ... „Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –:

31 wird geladen ... Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor;

32 wird geladen ... auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor;

33 wird geladen ... auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor;

34 wird geladen ... auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor.

35 wird geladen ... Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ‚Gottesheim‘.“ Daniel

Querverweise zu Hesekiel 48,10 Hes 48,10 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

Hes 44,28 wird geladen ... „‚Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!

Hes 45,4 wird geladen ... Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –

4Mo 35,1 wird geladen ... Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:

4Mo 35,2 wird geladen ... „Befiehl den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.

4Mo 35,3 wird geladen ... Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.

4Mo 35,4 wird geladen ... Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;

4Mo 35,5 wird geladen ... und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.

4Mo 35,6 wird geladen ... Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:

4Mo 35,7 wird geladen ... die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.

4Mo 35,8 wird geladen ... Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.“

4Mo 35,9 wird geladen ... Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:

Jos 21,1 wird geladen ... Hierauf traten die Familienhäupter der Leviten zu dem Priester Eleasar und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Häuptern der israelitischen Stämme

Jos 21,2 wird geladen ... und sagten zu ihnen in Silo im Lande Kanaan: „Der HERR hat durch Mose geboten, dass man uns Städte zu Wohnsitzen und die zugehörigen Weidetriften für unser Vieh anweise.“

Jos 21,3 wird geladen ... So überwiesen denn die Israeliten von ihrem Erbbesitz den Leviten nach dem Gebot des HERRN folgende Städte nebst den zugehörigen Weidetriften:

Jos 21,4 wird geladen ... Als das Los für die Familien der Kahathiten herauskam, erhielten unter den Leviten die Nachkommen des Priesters Aaron von den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin durch das Los dreizehn Städte (oder: Ortschaften);

Jos 21,5 wird geladen ... die übrigen Nachkommen Kahaths aber erhielten durch das Los zehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Ephraim, Dan und halb Manasse. –

Jos 21,6 wird geladen ... Die Nachkommen Gersons erhielten durch das Los dreizehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Issaschar, Asser, Naphthali und halb Manasse in Basan. –

Jos 21,7 wird geladen ... Die Familien der Nachkommen Meraris erhielten zwölf Städte von den Stämmen Ruben, Gad und Sebulon.

Jos 21,8 wird geladen ... Diese Städte also mit den zugehörigen Weidetriften wiesen die Israeliten den Leviten durch das Los zu, wie der HERR es durch Mose geboten hatte.

Jos 21,9 wird geladen ... Sie traten aber von seiten der Stämme Juda und Simeon folgende mit Namen bezeichnete Städte ab:

Jos 21,10 wird geladen ... den Nachkommen Aarons – denn auf sie fiel das erste Los – wurde von den Familien der Kahathiten unter den Leviten folgendes zuteil:

Jos 21,11 wird geladen ... man gab ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, samt den zugehörigen Weidetriften rings um die Stadt her;

Jos 21,12 wird geladen ... aber das zur Stadt gehörige Ackerland nebst den zugehörigen Dörfern hatten sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes, als seinen Besitz gegeben.

Jos 21,13 wird geladen ... Sie überwiesen also den Nachkommen des Priesters Aaron Hebron, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, außerdem Libna nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,14 wird geladen ... Jatthir nebst den zugehörigen Weidetriften, Esthemoa nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,15 wird geladen ... Holon nebst den zugehörigen Weidetriften, Debir nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,16 wird geladen ... Asan (1.Chr 6,44) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jutta nebst den zugehörigen Weidetriften, Beth-Semes nebst den zugehörigen Weidetriften: neun Städte von diesen beiden Stämmen.

Jos 21,17 wird geladen ... Ferner vom Stamme Benjamin: Gibeon nebst den zugehörigen Weidetriften, Geba nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,18 wird geladen ... Anathoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Almon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,19 wird geladen ... Demnach erhielten die Nachkommen Aarons, die Priester, im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,20 wird geladen ... Was sodann die Familien der übrigen zu den Leviten gehörenden Nachkommen Kahaths betrifft, so waren die ihnen durch das Los zugefallenen Städte vom Gebiet des Stammes Ephraim genommen;

Jos 21,21 wird geladen ... und zwar überwies man ihnen Sichem, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften im Gebirge Ephraim; ferner Geser nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,22 wird geladen ... Kibzaim nebst den zugehörigen Weidetriften und Beth-Horon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,23 wird geladen ... Ferner vom Stamme Dan: Eltheke nebst den zugehörigen Weidetriften, Gibbethon nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,24 wird geladen ... Ajjalon nebst den zugehörigen Weidetriften, Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,25 wird geladen ... Sodann vom halben Stamme Manasse: Thaanach nebst den zugehörigen Weidetriften und Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.

Jos 21,26 wird geladen ... Demnach erhielten die Familien der übrigen Nachkommen Kahaths im ganzen zehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,27 wird geladen ... Weiter erhielten unter den Geschlechtern der Leviten die Nachkommen Gersons vom halben Stamm Manasse: Golan in Basan, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, und Beesthera nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.

Jos 21,28 wird geladen ... Ferner vom Stamme Issaschar: Kisjon nebst den zugehörigen Weidetriften, Daberath nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,29 wird geladen ... Jarmuth nebst den zugehörigen Weidetriften und En-Gannim nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,30 wird geladen ... Weiter vom Stamme Asser: Miseal nebst den zugehörigen Weidetriften, Abdon nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,31 wird geladen ... Helkath nebst den zugehörigen Weidetriften und Rehob nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,32 wird geladen ... Sodann vom Stamme Naphthali: Kedes in Galiläa, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Hammoth-Dor nebst den zugehörigen Weidetriften und Karthan nebst den zugehörigen Weidetriften: drei Städte.

Jos 21,33 wird geladen ... Demnach erhielten die Familien der Gersoniten im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,34 wird geladen ... Die Familien der Nachkommen Meraris aber, die noch übrigen Leviten, erhielten vom Stamme Sebulon: Jokneam nebst den zugehörigen Weidetriften, Kartha nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,35 wird geladen ... Dimna nebst den zugehörigen Weidetriften und Nahalal nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,36 wird geladen ... Ferner vom Stamme Ruben: Bezer, (die Zufluchtsstadt für Totschläger,) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jahza nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,37 wird geladen ... Kedemoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Mephaath nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.

Jos 21,38 wird geladen ... Weiter vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim nebst den zugehörigen Weidetriften,

Jos 21,39 wird geladen ... Hesbon nebst den zugehörigen Weidetriften, Jaser nebst den zugehörigen Weidetriften: im ganzen vier Städte.

Jos 21,40 wird geladen ... Demnach erhielten die Familien der Nachkommen Meraris, die von den Geschlechtern der Leviten noch übrig waren, als Losanteil zwölf Städte.

Jos 21,41 wird geladen ... Die Gesamtzahl der levitischen Städte inmitten des Erbbesitzes der Israeliten betrug achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.

Jos 21,42 wird geladen ... Diese Städte hatten ausnahmslos ihre Weidetriften rings um sich her: so verhielt es sich bei allen diesen Städten (oder: Ortschaften).

Jos 21,43 wird geladen ... So hatte also der HERR den Israeliten das ganze Land gegeben, dessen Verleihung er ihren Vätern zugeschworen hatte; sie hatten es in Besitz genommen und sich darin niedergelassen.

Jos 21,44 wird geladen ... Und der HERR verschaffte ihnen Ruhe auf allen Seiten, ganz so, wie er es ihren Vätern zugeschworen hatte; denn keiner von all ihren Feinden hatte ihnen widerstehen können: alle ihre Feinde hatte der HERR in ihre Gewalt gegeben.

Jos 21,45 wird geladen ... Von allen Segensverheißungen, die der HERR dem Hause Israel gegeben hatte, war keine einzige unerfüllt geblieben: alle waren eingetroffen.

Mt 10,10 wird geladen ... nehmt keinen Ranzen (oder: keine Reisetasche) mit auf den Weg, auch nicht zwei Röcke (oder: Unterkleider), keine Schuhe und keinen Stock, denn der Arbeiter ist seines Unterhalts (= der Ernährung) wert.

1Kor 9,13 wird geladen ... Wisst ihr nicht, dass die, welche den Tempeldienst verrichten, von den Einkünften des Tempels ihren Unterhalt haben? Dass die, welche beständig am Opferaltar tätig sind, ihren Anteil vom Altar erhalten?

1Kor 9,14 wird geladen ... Ebenso hat auch der Herr über die Verkündiger der Heilsbotschaft die Anordnung getroffen, dass sie von der Heilsverkündigung leben sollen.

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