Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
(und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: »Der HERR ist hier!«
Querverweise zu Hesekiel 48,29 Hes 48,29
So spricht Gott, der HERR: Das ist die Grenze, innert welcher ihr den zwölf Stämmen Israels das Land zum Erbe austeilen sollt; dem Joseph gehören zwei Lose.
Und zwar sollt ihr es, einer wie der andere, zum Erbbesitz erhalten, wie ich denn geschworen habe, es euren Vätern zu geben; und dieses Land soll euch als Erbbesitz zufallen.
Das ist aber die Grenze des Landes an der nördlichen Seite: Vom großen Meer an, da man von Hetlon gen Zedad geht, Hamat,
Berota, Sibraim, welches zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamat liegt, bis Hazar-Zichon, das an der Grenze des Hauran liegt.
Also soll die Grenze reichen vom Meer bis Hazar-Enon; nördlich davon das Gebiet von Damaskus und Hamat.
Das ist die Nordseite. Was aber die Ostseite betrifft, so bildet zwischen Hauran, Damaskus und Gilead einerseits und dem Lande Israel anderseits der Jordan die Grenze; ihn sollt ihr bis zum östlichen Meer, nach Tainar hin, als Grenze nehmen, und zwar als Ostseite.
Aber die Südseite gegen Mittag geht von Tamar bis an das Haderwasser von Kades, durch den Bach bis zum großen Meer. Das ist die Mittagsseite nach Süden.
Und die Westseite bildet das große Meer, von der Süd- Grenze an bis man gegenüber von Hamat kommt. Das ist die Westseite.
Dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels.
Ihr sollt es aber als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremdlinge, die unter euch wohnen und unter euch Kinder zeugen; denn ihr sollt sie halten, als wären sie unter den Kindern Israel geboren. Sie sollen mit euch unter den Stämmen Israels ihren Erbbesitz erlosen.
Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufällt: das Land Kanaan samt seinem Gebiet.
Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durch das Los als Erbe erhalten sollt, das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben befohlen hat.
Als nun Josua alt und wohlbetagt war, sprach der HERR zu ihm: Du bist alt und wohlbetagt geworden, aber es bleibt noch sehr viel Land einzunehmen.
Dies aber ist das Land, das noch einzunehmen bleibt: nämlich das ganze Gebiet der Philister und das ganze Gessuri:
vom Sihor an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron, nach Norden zu, was zu den Kanaanitern gerechnet wird, die fünf Fürsten der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gatiter, der Ekroniter; auch die Avviter gegen Mittag.
Das ganze Land der Kanaaniter, und Maara der Zidonier, bis gen Aphek, bis an die Grenze der Amoriter;
dazu das Land der Gibliter und der ganze Libanon, gegen Aufgang der Sonne, von Baal-Gad an, unten am Berge Hermon, bis man gen Hamat kommt:
alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Quellen, und alle Zidonier. Ich will sie vor den Kindern Israel vertreiben; verlose sie nur zum Erbteil unter Israel, wie ich dir geboten habe.
So teile nun dieses Land zum Erbe aus unter die neun Stämme und den halben Stamm Manasse!
Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben:
von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und der Stadt, die in der Mitte des Tales ist, und die ganze Ebene Medeba
bis gen Dibon und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis an die Landmarke der Kinder Ammon;
dazu Gilead, das Gebiet der Gessuriter und Maachatiter und der ganze Berg Hermon und ganz Basan bis gen Salcha;
das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astarot und Edrei regierte, welcher noch von den Rephaitern, die Mose schlug und vertrieb, übriggeblieben war.
Die Kinder Israel aber vertrieben die Gessuriter und Maachatiter nicht, sondern Gessur und Maachat wohnten unter den Kindern Israel bis auf diesen Tag.
Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.
Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern,
so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Aroer, das am Ufer des Baches Arnon liegt, samt der Stadt mitten im Tale und der ganzen Ebene bei Medeba;
Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene liegen: Dibon, Bamot-Baal und Beth-Baal-Meon,
Jahza, Kedemot und Mephaat,
Kirjataim, Sibma, Zeret-Sahar, auf dem Berge des Tales,
Beth-Peor, die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimot;
und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, samt den Fürsten Midians: Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten.