„Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.“
„Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen.
Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein;
und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück (oder: Gebiet) nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen.
Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen,
ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.
Die Leviten aber sollen neben (oder: entsprechend) dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen.
Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig.
Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen (= Bauplätzen) und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen.
Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen;
und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.
Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen;
die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein.
Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert (= in Form eines Quadrates) abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz.
Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
[Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]“
„Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein“ – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.
„Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –:
Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor;
auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor;
auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor;
auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor.
Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ‚Gottesheim‘.“ Daniel
Querverweise zu Hesekiel 48,4 Hes 48,4
Nun dachte Gott auch an Rahel: Gott erhörte sie und vergönnte ihr Mutterfreuden;
sie wurde guter Hoffnung und gebar einen Sohn. Da sagte sie: „Gott hat meine Schmach hinweggenommen!“
Darum gab sie ihm den Namen Joseph (d.h. er nahm weg; oder: er fügte hinzu!), indem sie sagte: „Der HERR möge mir noch einen Sohn hinzufügen!“
Joseph nannte seinen erstgeborenen Sohn Manasse (d.h. der vergessen macht); „denn“, sagte er, „Gott hat mich all mein Unglück und mein ganzes Vaterhaus vergessen lassen“.
Und nun sollen deine beiden Söhne, die dir im Lande Ägypten geboren worden sind, ehe ich zu dir nach Ägypten kam, mir gehören: Ephraim und Manasse sollen mir gehören wie Ruben und Simeon.
Da streckte Israel seine rechte Hand aus und legte sie auf das Haupt Ephraims, obgleich er der jüngere war, und seine linke Hand auf das Haupt Manasses, indem er seine Arme übers Kreuz legte; denn Manasse war der Erstgeborene.
Dann segnete er Joseph mit den Worten: „Der Gott, vor dessen Angesicht meine Väter Abraham und Isaak gewandelt sind, der Gott, der mein Hirt gewesen ist, seitdem ich lebe, bis auf diesen Tag,
der Engel, der mich aus allem Unglück errettet hat: er segne diese Knaben, dass durch sie mein Name und der Name meiner Väter Abraham und Isaak fortlebt und sie sich zu einer großen Menge auf Erden (oder: inmitten des Landes?) vermehren!“
Als nun Joseph sah, dass sein Vater seine rechte Hand andauernd auf das Haupt Ephraims legte, missfiel ihm dies; er fasste daher die Hand seines Vaters, um sie vom Haupt Ephraims auf das Haupt Manasses zu legen,
indem er dabei zu seinem Vater sagte: „Nicht so, lieber Vater, denn dieser ist der Erstgeborene; lege deine rechte Hand auf sein Haupt!“
Aber sein Vater wollte nicht und sagte: „Ich weiß es wohl, mein Sohn, ich weiß es! Auch dieser wird zu einem Volk (oder: Stamm) werden, und auch er wird groß werden; jedoch sein jüngerer Bruder wird größer sein als er, und seine Nachkommen werden zu einer Menge von Völkern werden.“
So segnete er sie denn an jenem Tage mit den Worten: „Mit deinem Namen werden die Israeliten einen Segenswunsch aussprechen, indem sie sagen: ‚Gott mache dich gleich Ephraim und gleich Manasse!‘“ Damit stellte er Ephraim vor (= über) Manasse.
Ferner hatte Mose dem halben Stamm Manasse Landbesitz angewiesen, so dass dem halben Stamme der Manassiten nach ihren Geschlechtern folgendes Gebiet zuteil wurde:
das Land von Mahanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und sämtliche Zeltdörfer Jairs, die in Basan liegen, sechzig Ortschaften;
ferner die Hälfte von Gilead sowie Astaroth und Edrei, die Hauptstädte des Reiches Ogs in Basan. Dies alles wurde den Nachkommen Machirs, des Sohnes Manasses, und zwar der Hälfte der Nachkommen Machirs, nach ihren Geschlechtern zuteil.
Sodann fiel dem Stamm Manasse – dieser war nämlich der erstgeborene Sohn Josephs – sein Losanteil zu. Machir, dem erstgeborenen Sohne Manasses, dem Vater Gileads, wurde Gilead und Basan zuteil, denn er war ein Kriegsmann.
Sodann erhielten die übrigen Nachkommen Manasses, Geschlecht für Geschlecht, ihren Anteil, nämlich die Nachkommen Abiesers, die Nachkommen Heleks, die Nachkommen Asriels, die Nachkommen Sichems, die Nachkommen Hephers und die Nachkommen Semidas; dies waren die männlichen Nachkommen Manasses, des Sohnes Josephs, Geschlecht für Geschlecht.
Aber Zelophhad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; deren Namen waren Mahla, Noa, Hogla, Milka und Thirza.
Diese traten nun vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Fürsten und sagten: „Der HERR hat Mose geboten, uns ein Erbteil unter unsern Stammesgenossen zu geben.“ Da überwies er (oder: man) ihnen nach dem Befehl des HERRN ein Erbteil unter den Stammesgenossen ihres Vaters;
und so fielen dem Stamm Manasse zehn Losanteile zu, abgesehen von der Landschaft Gilead und Basan, die jenseits des Jordans liegen;
denn die weiblichen Nachkommen Manasses erhielten ein Erbteil gerade wie seine männlichen Nachkommen; die Landschaft Gilead aber kam an die übrigen Nachkommen Manasses.
Es geht aber die Grenze des Stammes Manasse von Asser nach Michmethath, das östlich von Sichem liegt; dann geht die Grenze südwärts zu den Bewohnern von En-Thappuah hin.
Die Landschaft Thappuah gehört zum Stamm Manasse; die Stadt Thappuah selbst aber, an der Grenze von Manasse, gehört zum Stamme Ephraim.
Dann geht die Grenze hinab zum Bache Kana, südlich von dem Bache – die dort mitten unter den Städten Manasses liegenden Ortschaften gehören zum Stamm Ephraim –; alsdann aber läuft die Grenze nördlich vom Bache und endet am Meer;
die Südseite ist ephraimitisch, die Nordseite manassitisch, und das Meer bildet hier die Grenze; nordwärts aber stoßen sie an Asser, ostwärts an Issaschar.
Außerdem erhielt der Stamm Manasse in Issaschar und in Asser folgende Städte: Beth-Sean mit den zugehörigen Ortschaften, ferner Jibleam mit den zugehörigen Ortschaften sowie die Bewohner von Dor und von En-Dor mit den zugehörigen Ortschaften, die Bewohner von Thaanach mit den zugehörigen Ortschaften und die Bewohner von Megiddo mit den zugehörigen Ortschaften: das Dreihügelgebiet. –