Als nun Josua alt und hochbetagt geworden war, sagte der HERR zu ihm: „Du bist nun alt und hochbetagt, und von dem Lande sind sehr viele Teile bisher noch unerobert geblieben.
Dies ist das noch uneroberte Land: sämtliche Bezirke der Philister und das ganze Gesuriterland.
Vom Sihorbach an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron im Norden – es wird zum Gebiet der Kanaanäer gerechnet –: die fünf Fürsten der Philister, nämlich der von Gaza, der von Asdod, der von Askalon, der von Gath und der von Ekron, sowie die Awwiter im Süden;
ferner das ganze Land der Kanaanäer und Meara, das den Sidoniern gehört, bis nach Aphek, bis an die Grenze der Amoriter;
sodann das Land der Gibliter und der ganze Libanon östlichen Teils, von Baal-Gad am Fuß des Hermongebirges bis dahin, wo man nach Hamath kommt.
Alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis Misrephoth-Majim, alle Sidonier, werde ich selbst vor den Israeliten her vertreiben; verlose es immerhin an Israel als Erbbesitz, wie ich dir geboten habe.
So verteile also jetzt dieses Land als Erbbesitz an die neun Stämme und an den halben Stamm Manasse.“
Mit dem andern halben Stamm Manasse nämlich hatten die Stämme Ruben und Gad ihren Erbbesitz bereits empfangen, den ihnen Mose im Ostjordanlande angewiesen hatte, wie ihn Mose, der Knecht des HERRN, ihnen angewiesen hatte:
von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und überhaupt von den Städten an, die mitten im Flusstal liegen, dazu die ganze Hochebene von Medeba bis Dibon,
ferner sämtliche Städte des Amoriterkönigs Sihon, der in Hesbon geherrscht hatte, bis an das Gebiet der Ammoniter;
sodann Gilead und das Gebiet der Gesuriter und Maachathiter sowie das ganze Hermongebirge und ganz Basan bis nach Salcha,
das ganze Reich Ogs in Basan, der in Astharoth und Edrei geherrscht hatte – er war vom Überrest der Rephaiter noch übriggeblieben –: diese hatte Mose besiegt und aus ihrem Besitz vertrieben.
Die Israeliten dagegen haben die Gesuriter und Maachathiter nicht aus ihrem Besitz vertrieben, sondern diese beiden Völkerschaften sind mitten unter den Israeliten bis auf den heutigen Tag wohnen geblieben. –
Nur dem Stamme Levi hatte (Mose) keinen Erbbesitz verliehen: die Feueropfer des HERRN, des Gottes der Israeliten, die sind dessen Erbbesitz, wie er ihm zugesagt hat.
Mose hatte aber dem Stamme der Rubeniten Landbesitz nach ihren Geschlechtern angewiesen,
so dass ihnen folgendes Gebiet zuteil wurde: das Gebiet von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und überhaupt von den Städten an, die mitten im Flusstal liegen, dazu die ganze Hochebene bis Medeba;
Hesbon mit allen zugehörigen Ortschaften, die auf der Hochebene liegen, nämlich Dibon, Bamoth-Baal, Beth-Baal-Meon,
Jahza, Kedemoth, Mephaath,
Kirjathaim, Sibma, Zereth-Sahar auf dem Berge in der Talebene,
Beth-Peor, die Abhänge des Pisga, Beth-Jesimoth
und alle übrigen Ortschaften der Hochebene; ferner das ganze Reich des Amoriterkönigs Sihon, der in Hesbon geherrscht hatte – Mose hatte ihn besiegt, ihn mitsamt den Fürsten der Midianiter, nämlich Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, den Häuptlingen Sihons, die im Lande gewohnt hatten.
Auch den Wahrsager Bileam, den Sohn Beors, hatten die Israeliten mit dem Schwert getötet außer den anderen von ihnen Erschlagenen.
Die (westliche) Grenze des Stammes Ruben aber bildete der Jordan und sein Uferland. Dies war der Erbbesitz der Rubeniten nach ihren Geschlechtern: die genannten Städte mit den zugehörigen Gehöften (oder: Dörfern).
Sodann hatte Mose dem Stamme Gad, den Gaditen, Landbesitz nach ihren Geschlechtern angewiesen,
so dass ihnen folgendes Gebiet zuteil wurde: Jaser und sämtliche Ortschaften in Gilead und das halbe Ammoniterland bis Aroer, das östlich von Rabba liegt;
ferner das Land von Hesbon bis Ramath-Mizpe und Betonim und von Mahanaim bis an das Gebiet von Lidebir;
sodann in der Talebene: Beth-haram, Beth-Nimra, Sukkoth und Zaphon, der Rest vom Reiche Sihons, des Königs von Hesbon, der Jordan mit seinem Uferland bis an das Ende des Sees Genezareth auf der Ostseite des Jordans.
Das war der Erbbesitz der Gaditen nach ihren Geschlechtern, die genannten Städte mit den zugehörigen Dörfern.
Ferner hatte Mose dem halben Stamm Manasse Landbesitz angewiesen, so dass dem halben Stamme der Manassiten nach ihren Geschlechtern folgendes Gebiet zuteil wurde:
das Land von Mahanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und sämtliche Zeltdörfer Jairs, die in Basan liegen, sechzig Ortschaften;
ferner die Hälfte von Gilead sowie Astaroth und Edrei, die Hauptstädte des Reiches Ogs in Basan. Dies alles wurde den Nachkommen Machirs, des Sohnes Manasses, und zwar der Hälfte der Nachkommen Machirs, nach ihren Geschlechtern zuteil.
Diese Gebiete sind es, die Mose in den Steppen der Moabiter jenseits des Jordans, östlich von Jericho, ausgeteilt hatte.
Dem Stamme Levi aber hatte Mose keinen Erbbesitz gegeben: der HERR, der Gott Israels, der sollte ihr Erbbesitz sein, wie er ihnen zugesagt hatte.
Querverweise zu Josua 13,7 Jos 13,7
„Unter diese soll das Land als erblicher Besitz nach der Kopfzahl verteilt werden;
den größeren Stämmen sollst du einen größeren Erbbesitz geben, dagegen den kleineren einen weniger großen Erbbesitz zuteilen; jedem Stamme soll sein Erbbesitz nach der Zahl der aus ihm Gemusterten zugeteilt werden.
Doch soll die Verteilung des Landes durch das Los erfolgen: nach den Namen ihrer väterlichen Stämme sollen sie es in Besitz nehmen;
nach der Entscheidung des Loses soll der Erbbesitz zwischen den größeren und den kleineren Stämmen verteilt werden.“
Und zwar sollt ihr euch das Land durch das Los als Erbbesitz zuteilen entsprechend euren Stämmen: den größeren Stämmen sollt ihr einen größeren Erbbesitz geben und den kleineren einen weniger großen Erbbesitz zuteilen; doch wohin immer einem jeden das Los fällt, da soll es ihm als Eigentum zuteil werden: nach euren väterlichen Stämmen sollt ihr euch das Land als Erbbesitz zuteilen.
So gingen denn die Stämme Gad und Ruben hin und sagten zu Mose und zu dem Priester Eleasar und zu den Häuptern (= Fürsten) der Gemeinde:
„Ataroth, Dibon, Jaser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, Nebo und Beon,
das Land, das der HERR der Gemeinde Israel unterworfen hat, ist ein zur Viehzucht geeignetes Land, und deine Knechte besitzen viel Vieh.“
Dann fuhren sie fort: „Wenn du uns eine Liebe erweisen willst, so möge diese Landschaft deinen Knechten als Erbbesitz überwiesen werden: lass uns nicht mit über den Jordan ziehen!“
Darauf antwortete Mose den Stämmen Gad und Ruben: „Eure Brüder sollen also in den Krieg ziehen, und ihr wollt ruhig hier bleiben?
Warum wollt ihr denn die (übrigen) Israeliten von dem Entschluss abbringen, in das Land hinüberzuziehen, das der HERR für sie bestimmt hat?
Ebenso haben es auch eure Väter gemacht, als ich sie von Kades-Barnea zur Besichtigung des Landes aussandte (vgl. 13,17-33).
Als sie nämlich bis zum Tal Eskol hinaufgezogen waren und sich das Land angesehen hatten, brachten sie die Israeliten von ihrem Entschluss ab, so dass sie nicht in das Land ziehen wollten, das der HERR für sie bestimmt hatte.
Da entbrannte aber der Zorn des HERRN an jenem Tage, so dass er mit einem Schwur aussprach:
‚Die Männer, die aus Ägypten ausgezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber, die sollen nimmermehr das Land zu sehen bekommen, das ich Abraham, Isaak und Jakob zugeschworen habe, denn sie sind mir nicht in allen Stücken gehorsam gewesen,
außer dem Kenissiter Kaleb, dem Sohn Jephunnes, und außer Josua, dem Sohne Nuns; denn diese beiden sind dem HERRN in allen Stücken gehorsam gewesen.‘
So entbrannte also der Zorn des HERRN gegen Israel, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis das ganze Geschlecht, das in den Augen des HERRN übel gehandelt hatte, ausgestorben war.
Und jetzt seid ihr an Stelle eurer Väter aufgetreten, ein Nachwuchs von Sündern, um den lodernden Zorn des HERRN gegen Israel noch zu mehren!
So hat Gott der HERR gesprochen: „Dies ist die Grenze, innerhalb derer ihr das Land nach den zwölf Stämmen Israels als Erbbesitz zugeteilt erhalten sollt [– für Josef zwei Anteile –].
Und zwar sollt ihr es zu gleichen Teilen als Erbbesitz erhalten, der eine wie der andere, weil ich einst meine Hand zum Schwur erhoben habe, es euren Vätern zu verleihen; daher soll dies Land euch als Erbbesitz zufallen.
Dies soll aber die Grenze des Landes sein: Auf der Nordseite vom großen Meer an in der Richtung auf Hethlon zu bis wo es nach Hamath hineingeht, nach Zedad hin,
Berotha, Sibraim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamath liegt, nach Hazar-Enon, das an der Grenze von Hauran liegt.
Die Grenze soll also vom Meer an bis Hazar-Enon laufen, so dass das Gebiet von Damaskus nördlich davon liegen bleibt und ebenso das Gebiet von Hamath: dies ist die Nordseite.
Was sodann die Ostseite betrifft, so läuft die Grenze von Hazar-Enon an, das zwischen Hauran und Damaskus liegt, und wird zwischen Gilead und dem Lande Israel durch den Jordan gebildet bis zum östlichen (Toten) Meer, bis nach Thamar hin: dies ist die Ostseite.
Sodann die Südseite gegen Mittag geht von Thamar bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach (Ägyptens) hin (und diesen entlang) bis an das große Meer: dies ist die Südseite gegen Mittag.
Auf der Westseite aber bildet das große Meer die Grenze bis gerade gegenüber der Stelle, wo es nach Hamath hineingeht: dies ist die Westseite.“
„Dieses Land also sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels;
und zwar sollt ihr es als vererbliches Eigentum unter euch und die Fremdlinge, die unter euch wohnen und Familien unter euch gegründet haben, verlosen: sie sollen euch wie eingeborene Israeliten gelten: mit euch sollen sie um Erbbesitz inmitten der Stämme Israels losen;
und zwar sollt ihr jedem Fremdling seinen Erbbesitz in dem Stamme zuweisen, bei dem er wohnt“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
„Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.
Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein“ – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.