Und dies sind die Namen der Stämme:
Vom nördlichen Ende an, zur Seite des Weges nach Hetlon, gegen Hamat hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus {Vgl. Kap. 47,17.}, nordwärts, zur Seite von Hamat – die Ostseite und der Westen sollen Dan gehören: ein Los.
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eins.
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eins.
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eins.
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eins.
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eins.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eins.
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite, soll das Hebopfer sein, das ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie einer der Stammesanteile {W. Anteile.} von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
Das Hebopfer, das ihr für den HERRN heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite sein.
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: nach Norden 25000 Ruten in die Länge und nach Westen 10000 in die Breite und nach Osten 10000 in die Breite und nach Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum des HERRN soll in dessen Mitte sein.
Den Priestern – wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks –, die meinen Dienst versehen haben, die, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
ihnen soll ein Gehobenes vom Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
Und die Leviten sollen gleichlaufend mit dem Gebiet der Priester 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge {D. h. die beiden Längsseiten von Osten nach Westen.} soll 25000 und die Breite 10000 sein.
Und sie sollen nichts davon verkaufen oder vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist dem HERRN heilig.
Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, es soll gewöhnliches Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in dessen Mitte sein.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten und die Südseite 4500 und an der Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: nach Norden 250 Ruten und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250.
Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten nach Osten und 10000 nach Westen (es ist gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
Das ganze Hebopfer soll 25000 mal 25000 Ruten sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {D. h., vom ganzen Hebopfer soll ein Viertel vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden.}.
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000 zur Westgrenze hin, gleichlaufend mit den Stammesanteilen {W. Anteilen (das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammesgebiete erstreckt; vgl. Kap. 45,7).}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
Und vom Eigentum der Leviten und vom Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
Und die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eins.
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eins.
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eins.
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eins.
Und an der Grenze Gads, zur Mittagsseite hin nach Süden, da soll die Grenze sein von Tamar bis zum Wasser Meriba-Kades, bis zum Bach Ägyptens hin, bis an das große Meer.
Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, HERR.
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore nach Norden: das Tor Rubens eins, das Tor Judas eins, das Tor Levis eins.
Und zur Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eins, das Tor Benjamins eins, das Tor Dans eins.
Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eins, das Tor Issaschars eins, das Tor Sebulons eins.
An der Westseite, 4500 Ruten, und ihre drei Tore: das Tor Gads eins, das Tor Asers eins, das Tor Naphtalis eins.
Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: „Der HERR ist hier“ {Hebr. Jahwe-Schamma.}.
Querverweise zu Hesekiel 48,29 Hes 48,29
So spricht der Herr, HERR: Dies ist die Grenze, nach der ihr euch das Land als Erbe aufteilen sollt {Eig. ihr das Land für euch erben sollt.} nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph zwei Lose.
Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, das Land, das euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen.
Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meer an, des Weges nach Hetlon, gegen Zedad hin;
Hamat, Berota, Sibraim, das zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamat liegt, das mittlere Hazer, das an der Grenze von Hauran liegt.
Und die Grenze vom Meer her {D. h. der östliche Endpunkt, vom Meer an gerechnet.} soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamat die Grenze. Und das ist die Nordseite.
Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Land Israel der Jordan; von der Nordgrenze {W. Grenze.} zum östlichen {O. vorderen.} Meer hin sollt ihr messen. Und das ist seine Ostseite.
Und die Mittagsseite nach Süden: von Tamar bis zum Haderwasser Kades und zum Bach Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag.
Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze {W. Grenze.}, bis man Hamat gegenüber kommt; das ist die Westseite.
Und dieses Land sollt ihr unter euch aufteilen nach den Stämmen Israels.
Und es soll geschehen: Euch und den Fremden, die in eurer Mitte weilen, die Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Einheimische unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels.
Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen.
Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durch das Los als Erbteil empfangen sollt, das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben geboten hat.
Und Josua war alt, hochbetagt, und der HERR sprach zu ihm: Du bist alt, hochbetagt, und vom Land ist sehr viel übrig, in Besitz zu nehmen.
Dies ist das Land, das noch übrig ist: alle Bezirke der Philister und das ganze Gesuri;
vom Sichor, der östlich von {W. der vor.} Ägypten fließt, bis an die Grenze von Ekron im Norden, wird es zu den Kanaanitern gerechnet; die fünf Fürsten der Philister: der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gatiter und der Ekroniter, und die Awiter.
Im Süden das {O. die Awiter, im Süden; das …} ganze Land der Kanaaniter und Meara, das den Sidoniern gehört, bis Aphek, bis an die Grenze der Amoriter;
und das Land der Gibliter und der ganze Libanon gegen Sonnenaufgang, von Baal-Gad, am Fuß des Berges Hermon, bis man nach Hamat kommt;
alle Bewohner des Gebirges, vom Libanon bis Misrephot-Majim, alle Sidonier. Ich selbst werde sie vor den Kindern Israel vertreiben; nur verlose es Israel als Erbteil, so wie ich dir geboten habe.
Und nun verteile dieses Land als Erbteil den neun Stämmen und dem halben Stamm Manasse.
Mit Manasse {W. ihm.} haben die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, das Mose ihnen gegeben hat jenseits des Jordan im Osten, so wie Mose, der Knecht des HERRN, es ihnen gegeben hat:
von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Bachtal liegt, und die ganze Ebene {D.i. die amoritische Hochebene.} Medeba bis Dibon,
und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der in Hesbon regierte, bis zur Grenze der Kinder Ammon;
und Gilead und das Gebiet der Gesuriter und der Maakatiter und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis Salka,
das ganze Reich Ogs in Basan, der in Astarot und in Edrei regierte (er war vom Überrest der Rephaim übrig geblieben); und Mose schlug sie und vertrieb sie.
Aber die Kinder Israel vertrieben weder die Gesuriter noch die Maakatiter; und Gesur und Maakat haben in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag.
Nur dem Stamm Levi gab er kein Erbteil; die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat.
Und Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben ihren Anteil nach ihren Familien.
Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Bachtal liegt, und die ganze Ebene {D.i. die amoritische Hochebene.} bei Medeba;
Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene {D.i. die amoritische Hochebene.} sind: Dibon und Bamot-Baal und Beth-Baal-Meon
und Jahza und Kedemot und Mephaat
und Kirjataim und Sibma und Zeret-Schachar auf dem Berg der Talebene
und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimot
und alle Städte der Ebene {D.i. die amoritische Hochebene.} und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der in Hesbon regierte, den Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher {Eig. die Eingesetzten (d. h. die Vasallen).} Sihons, Bewohner des Landes.