„Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten. – Biete dem, der eine ungerechte Sache hat, nicht die Hand, dass du ein falscher Zeuge für ihn würdest. –
Du sollst dich nicht der großen Menge zu bösem Tun anschließen und bei einem Rechtsstreit nicht so aussagen, dass du dich nach der großen Menge richtest, um das Recht zu beugen. –
Den Vornehmen sollst du in seinem Rechtshandel nicht begünstigen. –
Wenn du das Rind deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, so sollst du ihm das Tier unweigerlich wieder zuführen.
Wenn du den Esel deines Widersachers unter seiner Last zusammengebrochen siehst, so hüte dich, ihn bei dem Tier allein (= ohne Beistand) zu lassen! Du sollst unweigerlich im Verein mit ihm die Hilfeleistung vollbringen. –
Beuge nicht das Recht eines von den Armen deines Volkes in einem Rechtshandel! –
Von falscher Anklage halte dich fern und hilf nicht dazu, einen Unschuldigen, der im Recht ist, ums Leben zu bringen! denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben (oder: nicht ungestraft).
Nimm keine Bestechungsgeschenke an; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache der Unschuldigen.
Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken! Ihr wisst ja selbst, wie einem Fremdling zumute ist; denn ihr seid selbst Fremdlinge im Land Ägypten gewesen.“
„Sechs Jahre sollst du dein Land bestellen und seinen Ertrag einernten;
aber im siebten Jahre sollst du es ruhen (= brachliegen) lassen und es freigeben, damit die Armen deines Volkes sich davon nähren können; und was diese übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und mit deinen Ölbaumgärten halten. –
Sechs Tage hindurch sollst du deine Arbeit verrichten; aber am siebten Tage sollst du feiern, damit dein Ochs und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Magd sowie der Fremdling Atem schöpfen können. –
Auf alles, was ich euch geboten habe, sollt ihr achtgeben. Den Namen anderer Götter aber sollt ihr nicht aussprechen: er soll nicht über deine Lippen kommen.
Dreimal im Jahre sollst du mir ein Fest feiern.
Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib! Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten ausgezogen. Man darf aber nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.
Sodann das Fest der Ernte, der Erstlinge deines Ackerbaus, dessen, was du auf dem Feld ausgesät hast, und das Fest der Lese beim Ausgang des Jahres, wenn du deinen Ertrag vom Feld einsammelst.
Dreimal im Jahr sollen alle deine männlichen Personen vor dem Angesicht Gottes, des HERRN, erscheinen. –
Du sollst das Blut meiner Schlachtopfer nicht zusammen mit gesäuertem Brot opfern, und von dem Fett meiner Festopfer soll nichts bis zum andern Morgen übrigbleiben.
Das Beste von den Erstlingen deiner Felder sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. – Ein Böckchen sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“
„Wisse wohl: ich will einen Engel vor dir hergehen lassen, um dich unterwegs zu behüten und dich an den Ort zu bringen, den ich dir bestimmt habe.
Nimm dich vor ihm in acht, gehorche seinen Weisungen und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er würde euch eure Verschuldungen nicht vergeben, weil ich persönlich in ihm bin.
Doch wenn du seinen Weisungen willig gehorchst und alles tust, was ich (dir durch ihn) gebieten werde, so will ich der Feind deiner Feinde und der Bedränger deiner Bedränger sein.
Wenn mein Engel nun vor dir hergeht und dich in das Land der Amoriter, Hethiter, Pherissiter, Kanaanäer, Hewiter und Jebusiter bringt und ich sie ausrotte:
dann wirf dich vor ihren Göttern nicht nieder, diene ihnen nicht und ahme ihr Tun nicht nach! Nein, du sollst ihre Götzenbilder allesamt niederreißen und ihre Malsteine (vgl. 5.Mose 7,5) zertrümmern.
Dient vielmehr dem HERRN, eurem Gott, so will ich dein Brot und dein Wasser segnen und Krankheiten von dir fernhalten;
keine Frau soll in deinem Lande eine Fehlgeburt tun oder kinderlos bleiben, und ich will deine Lebenstage auf die volle Zahl bringen.
Meinen Schrecken will ich vor dir hergehen lassen und alle Völker, zu denen du kommst, verzagt machen und alle deine Feinde vor dir die Flucht ergreifen lassen.
Die Hornissen will ich vor dir hersenden, damit sie die Hewiter, Kanaanäer und Hethiter vor dir vertreiben.
Nicht in einem Jahr will ich sie vor dir her vertreiben, sonst würde das Land zur Wüste (oder: Öde) werden und die wilden Tiere zu deinem Schaden überhandnehmen;
nein, nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, bis du so zahlreich geworden bist, dass du das ganze Land in Besitz nehmen kannst.
Und ich will dein Gebiet sich ausdehnen lassen vom Schilfmeer bis zum Meer der Philister und von der Wüste bis an den Euphratstrom; denn ich will die Bewohner des Landes in deine Gewalt geben, dass du sie vor dir her vertreibst.
Du darfst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Vertrag schließen;
sie dürfen in deinem Lande nicht wohnen bleiben, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verführen; denn wenn du ihren Göttern dientest, so würde das dich ins Verderben stürzen.“
Querverweise zu 2. Mose 23,16 2Mo 23,16
Mit der Abgabe von dem Überfluss deiner Tenne und von dem Abfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Auch das Wochenfest sollst du feiern, nämlich das Fest der Erstlinge der Weizenernte, sowie das Fest der Lese an der Wende des Jahres! –
Auch das Wochenfest sollst du feiern, nämlich das Fest der Erstlinge der Weizenernte, sowie das Fest der Lese an der Wende des Jahres! –
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.
Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlussfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.“
„Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,
abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.“
„Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;
und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.
Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.
Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,
damit eure künftigen Geschlechter erfahren, dass ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.“
So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben (= schwingen), damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;
und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben lasst, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;
dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.
Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.“
„Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;
bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.
Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.
Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben (= schwingen) zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.
Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ‚Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‘ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –
„Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern
und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“
„Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.“
„Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);
dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;
außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.“
Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern
und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:
sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!“
Sieben Wochen sollst du dir abzählen: von da an, wo man die Sichel zuerst an die Saat legt (oder: im Getreidefeld anlegt), sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;
und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
Dabei sollst du daran gedenken, dass du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.
Da fanden sie im Gesetz, das der HERR durch Mose geboten hatte, geschrieben (3.Mose 23,40-42), die Israeliten sollten während des Festes im siebten Monat in Laubhütten wohnen
und sollten in allen ihren Ortschaften und in Jerusalem ausrufen und laut verkündigen lassen: „Zieht auf die Berge hinaus und holt Zweige vom edlen und vom wilden Ölbaum, Zweige von Myrten, Palmen und anderen dichtbelaubten Bäumen, um Laubhütten daraus zu bauen, wie geschrieben steht!“
Da zog das Volk hinaus, holte (solche Laubzweige) und machte sich Hütten (oder: Lauben) daraus, ein jeder auf seinem Dache oder in ihren Höfen sowie in den Höfen (= Vorhöfen) des Hauses Gottes und auf dem Platze am Wassertor und auf dem Platze am Ephraimtor.
So baute sich denn die ganze Gemeinde, alle, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt waren, solche Laubhütten und wohnten in den Hütten. Seit den Tagen Josuas, des Sohnes Nuns, nämlich bis auf jenen Tag hatten die Israeliten (das Fest) nicht in dieser Weise gefeiert; und es herrschte sehr große Freude.
Man (oder: Esra) las dann aber aus dem Gesetzbuche Gottes Tag für Tag vor, vom ersten bis zum letzten Tage; und sie feierten das Fest sieben Tage lang, und am achten Tage fand vorschriftgemäß eine Festversammlung statt.
Als dann der Tag des Pfingstfestes herbeigekommen war, befanden sie alle sich an einem Ort beisammen.
Danach aber werden alle, so viele von sämtlichen Völkern, die gegen Jerusalem zu Felde gezogen waren, übriggeblieben sind, Jahr für Jahr hinaufziehen, um dort den König, den HERRN der Heerscharen, anzubeten und das Laubhüttenfest zu feiern.
Wenn aber eins von den Geschlechtern (= Völkern) der Erde nicht nach Jerusalem hinaufziehen sollte, um den König, den HERRN der Heerscharen, anzubeten: auf diese wird kein Regen mehr fallen;
und wenn das Geschlecht (= Volk) der Ägypter nicht hinaufzieht und sich nicht einfindet, so wird sie dasselbe Strafgericht treffen, mit welchem der HERR die Völker heimsucht, die nicht zur Feier des Laubhüttenfestes hinaufziehen.
Das wird die Strafe der Ägypter und die Strafe aller Völker sein, die nicht zur Feier des Laubhüttenfestes hinaufziehen.
es stand aber das jüdische Laubhüttenfest nahe bevor.
Am letzten, dem großen Tage (= Haupttage) des Festes aber stand Jesus da und rief laut aus: „Wen da dürstet, der komme zu mir und trinke!