Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.
Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;
wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.
Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.
Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören, ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.
Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,
so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.
Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.
Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.
Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt.
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen!
Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben.
Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.
Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.
Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,
und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!
Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.
Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!
Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!
Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!
Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,29 2Mo 22,29
Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast.
Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!
so sollst du dem HERRN alle Erstgeburt aussondern, auch jeden ersten Wurf vom Vieh, den du bekommst; alles, was männlich ist, soll dem HERRN gehören.
so sollst du von den Erstlingen aller Früchte der Erde nehmen, die du von deinem Lande bekommst, die der HERR, dein Gott, dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und an den Ort hingehen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne;
und du sollst zu dem Priester kommen, der zu der Zeit im Amt sein wird, und zu ihm sagen: Ich bezeuge heute vor dem HERRN, deinem Gott, daß ich in das Land gekommen bin, von dem der HERR unsern Vätern geschworen hat, daß er es uns gebe!
Und der Priester soll den Korb von deiner Hand nehmen und ihn vor dem Altar des HERRN, deines Gottes, niederlegen.
Da sollst du anheben und vor dem HERRN, deinem Gott, sagen: Mein Vater war ein heimatloser Syrer; der zog nach Ägypten hinab und hielt sich daselbst mit wenig Leuten auf, ward aber daselbst zu einem großen, starken und zahlreichen Volk.
Aber die Ägypter behandelten uns schlecht und bedrückten uns und gaben uns schwere Arbeit auf.
Da schrieen wir zum HERRN, dem Gott unsrer Väter. Und der HERR erhörte unsre Stimme und sah unser Elend,
unsre Mühsal und Unterdrückung; und der HERR führte uns aus Ägypten mit mächtiger Hand und mit ausgerecktem Arm und mit gewaltigen, furchtbaren Taten, durch Zeichen und Wunder,
und brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, das von Milch und Honig fließt.
Und nun siehe, da bringe ich die ersten Früchte des Landes, das du mir, o HERR, gegeben hast! Und du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, niederlegen und vor dem HERRN, deinem Gott, anbeten,
Alle Erstgeburt ist mein, auch alle männliche Erstgeburt unter deinem Vieh, es sei ein Ochs oder ein Schaf.
Aber ein Mann von Baal-Schalischa kam und brachte dem Manne Gottes Erstlingsbrote, zwanzig Gerstenbrote und zerriebene Körner in seinem Sack. Er aber sprach: Gib es dem Volk, daß sie essen!
Als nun dieser Befehl bekannt ward, gaben die Kinder Israel viele Erstlingsgaben von Korn, Most, Öl, Honig und allem Ertrag des Feldes und brachten die Zehnten von allem in Menge herbei.
Ehre den HERRN mit deinem Gut und mit den Erstlingen all deines Einkommens,
so werden sich deine Scheunen mit Überfluß füllen und deine Keltern von Most überlaufen.
Denn auf meinem heiligen Berge, auf dem erhabenen Gebirge Israels, spricht Gott, der HERR, daselbst wird mir das ganze Haus Israel dienen, sie alle, im Lande; daselbst will ich ihnen gnädig sein; und daselbst will ich eure Hebopfer fordern und eure Erstlingsgaben und alles, was ihr heiligt.
Wehe mir, denn es geht mir wie denen, welche Obst einsammeln, welche im Herbst Nachlese halten: Keine Traube mehr gibt es zu essen, keine Frühfeige, nach welcher doch meine Seele verlangt!
Trachtet aber zuerst nach dem Reiche Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch solches alles hinzugelegt werden.
und nicht nur sie, sondern auch wir selbst, die wir die Erstlingsgabe des Geistes haben, auch wir erwarten seufzend die Sohnesstellung, die Erlösung unsres Leibes.
Nach seinem Willen hat er uns erzeugt durch das Wort der Wahrheit, damit wir gleichsam Erstlinge seiner Geschöpfe seien.