Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.
Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe;
damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,
wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,
daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.
Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.
Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.
Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.
Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen,
so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden.
Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten,
daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben.
Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Querverweise zu 5. Mose 19,2 5Mo 19,2
Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,
damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unversehens getötet hat, ohne ihm zuvor feind gewesen zu sein, (daß er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe)
nämlich Bezer in der Steppe, im ebenen Lande, für die Rubeniter, Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,
die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.
Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.
Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.
Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.
Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe,
daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist;
so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist.
Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
damit wir durch zwei unwandelbare Tatsachen, bei welchen Gott unmöglich lügen konnte, einen starken Trost haben, wir, die wir unsere Zuflucht dazu nehmen, die dargebotene Hoffnung zu ergreifen,