„Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.
Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.
Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,
damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.
Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat
- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,
damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –
Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.
Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.“
„Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen (oder: abgesteckt) haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –
Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –
Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,
so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.
Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.
Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!“
Querverweise zu 5. Mose 19,12 5Mo 19,12
Nun weißt du selbst ja auch, wie Joab, der Sohn der Zeruja, gegen mich gehandelt hat, wie er sich nämlich gegen die beiden obersten Heerführer Israels, gegen Abner, den Sohn Ners, und gegen Amasa, den Sohn Jethers, benommen hat, indem er sie ermordete und für das im Kriege vergossene Blut mitten im Frieden Rache nahm und unschuldiges Blut an den Gürtel um seine Hüften und an (oder: in) die Schuhe an seinen Füßen gebracht hat.
So handle nun nach deiner Weisheit und lass sein graues Haar nicht in Frieden (= ungestraft) in das Totenreich hinabfahren!
Als nun die Kunde von diesem allem zu Joab drang – Joab hatte nämlich zu Adonia gehalten, während er sich an Absalom nicht angeschlossen hatte –, da floh Joab in das Zelt des HERRN und umfasste die Hörner des Altars.
Als nun dem König Salomo gemeldet wurde, dass Joab in das Zelt des HERRN geflohen sei und dort neben dem Altar stehe, da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, hin mit dem Befehl: „Gehe hin, stoße ihn nieder!“
Benaja begab sich also in das Zelt des HERRN und sagte zu Joab: „So lautet des Königs Befehl: ‚Komm heraus!‘“ Aber er antwortete: „Nein, hier will ich sterben!“ Da meldete Benaja dies dem König mit den Worten: „So hat Joab gesprochen, und so hat er mir geantwortet.“
Da befahl ihm der König: „Tu ihm, wie er gesagt hat: stoße ihn nieder und begrabe ihn und schaffe so das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und von meines Vaters Hause weg!
Der HERR lasse ihm seine Blutschuld auf sein eigenes Haupt zurückfallen, weil er zwei Männer, die ehrenhafter und besser waren als er, niedergestoßen und mit dem Schwert ermordet hat, ohne dass mein Vater David etwas davon wusste, nämlich Abner, den Sohn Ners, den Heerführer der Israeliten, und Amasa, den Sohn Jethers, den Heerführer der Judäer:
deren Blut möge auf das Haupt Joabs und auf das Haupt seiner Nachkommen für alle Zukunft zurückfallen! David aber und seinen Nachkommen, seinem Hause und seinem Thron möge für alle Zeiten Heil vom HERRN zuteil werden!“
Da ging Benaja, der Sohn Jojadas, hinauf und versetzte ihm den Todesstoß; er wurde alsdann bei seinem Hause in der Steppe (Juda) begraben.