„Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.
Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.
Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,
damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.
Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat
- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,
damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –
Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.
Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.“
„Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen (oder: abgesteckt) haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –
Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –
Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,
so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.
Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.
Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!“
Querverweise zu 5. Mose 19,8 5Mo 19,8
Das ganze Gebiet, das eure Fußsohle betreten wird, soll euer Eigentum werden: von der Wüste bis an den Libanon, von dem Strome, dem Euphratstrom, bis an das Meer im Westen soll euer Gebiet reichen;
niemand soll euch gegenüber standhalten können; Furcht und Schrecken vor euch wird der HERR, euer Gott, über das ganze Land verbreiten, das ihr betreten werdet, wie er es euch zugesagt hat.
„Wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er dir zugesagt hat, und du dann denkst: ‚Ich möchte wohl Fleisch essen!‘, weil du Verlangen nach Fleisch trägst, so magst du ganz nach Herzenslust Fleisch essen.
An jenem Tage schloss der HERR einen Bund mit Abram und erklärte: „Deiner Nachkommenschaft will ich dieses Land geben vom Bach Ägyptens bis an den großen Strom, den Euphratstrom:
die Keniter, Kenissiter, Kadmoniter,
Hethiter, Pherissiter, Rephaiter,
Amoriter, Kanaaniter, Girgasiter und Jebusiter.“
und deine Nachkommen sollen so zahlreich werden wie der Staub der Erde; und du sollst dich nach Westen und Osten, nach Norden und Süden hin ausbreiten, und in dir und in deinen Nachkommen sollen alle Geschlechter der Erde gesegnet werden.
Und ich will dein Gebiet sich ausdehnen lassen vom Schilfmeer bis zum Meer der Philister und von der Wüste bis an den Euphratstrom; denn ich will die Bewohner des Landes in deine Gewalt geben, dass du sie vor dir her vertreibst.
Denn ich werde die Heidenvölker vor dir austreiben und dein Gebiet weit ausdehnen; und niemand soll nach deinem Land Verlangen tragen, während du hinaufziehst, um dich vor dem HERRN, deinem Gott, sehen zu lassen dreimal im Jahr. –
Salomo war aber Beherrscher aller Reiche vom Euphratstrom bis zum Philisterland und bis an die Grenze Ägyptens; sie zahlten Tribut und waren Salomo untertan, solange er lebte.
Auch haben mächtige Könige in Jerusalem regiert und über alle Länder jenseits des Euphrats geherrscht, und Abgaben, Steuern und Zölle sind ihnen entrichtet worden.