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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

2 wird geladen ... so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.

3 wird geladen ... Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.

4 wird geladen ... Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

5 wird geladen ... wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,

6 wird geladen ... damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.

7 wird geladen ... Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.

8 wird geladen ... Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat

9 wird geladen ... - sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,

10 wird geladen ... damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –

11 wird geladen ... Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,

12 wird geladen ... so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.

13 wird geladen ... Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.“

14 wird geladen ... „Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen (oder: abgesteckt) haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –

15 wird geladen ... Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –

16 wird geladen ... Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,

17 wird geladen ... so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.

18 wird geladen ... Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,

19 wird geladen ... so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

20 wird geladen ... Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.

21 wird geladen ... Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!“

Querverweise zu 5. Mose 19,18 5Mo 19,18 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

5Mo 13,14 wird geladen ... so sollst du eine genaue Untersuchung und sorgfältige Nachforschung anstellen, und wenn die Sache sich dann in der Tat so verhält, wie dir berichtet ist, und ein solcher Greuel in deiner Mitte wirklich verübt worden ist,

5Mo 17,4 wird geladen ... und es dir angezeigt wird und du es erfährst, so sollst du eine genaue Untersuchung anstellen. Wenn sich dann der Sachbericht als zutreffend herausstellt und solcher Greuel in Israel wirklich verübt worden ist,

2Chr 19,6 wird geladen ... und gab den Richtern die Weisung: „Seht wohl zu, was ihr tut! Denn nicht im Auftrage von Menschen sprecht ihr Recht, sondern im Auftrage des HERRN, der bei euch ist, wenn ihr Recht sprecht.

2Chr 19,7 wird geladen ... Darum möge ein Schrecken (= heilige Scheu) vor dem HERRN in euch wohnen! Gebt auf das, was ihr tut, wohl acht! Denn bei dem HERRN, unserm Gott, findet sich weder Ungerechtigkeit noch Ansehen der Person und keine Bestechlichkeit.“

Hiob 19,16 wird geladen ... Rufe ich meinen Knecht, so antwortet er mir nicht: ich muss ihn anflehen und ihm gute Worte geben.

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