„Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.
Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile (oder: Bezirke) zerlegen; und das soll dazu dienen, dass jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.
Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, dass er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,
damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.
Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat
- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,
damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –
Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so dass er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.
Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.“
„Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen (oder: abgesteckt) haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –
Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –
Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,
so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.
Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, dass er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.
Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!“
Querverweise zu 5. Mose 19,15 5Mo 19,15
Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll ein solcher, der sterben muss, den Tod erleiden; auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin darf er nicht getötet werden.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Dann setzt zwei nichtswürdige Menschen ihm gegenüber, die gegen ihn auftreten und das Zeugnis ablegen sollen, er habe Gott und den König gelästert; dann führt ihn vor die Stadt hinaus und steinigt ihn zu Tode!“
dann kamen die zwei nichtswürdigen Buben, setzten sich ihm gegenüber und legten vor dem Volke das Zeugnis gegen ihn ab: „Naboth hat Gott und den König gelästert!“ Hierauf führte man ihn zur Stadt hinaus und steinigte ihn; so fand er seinen Tod.
hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei (Brüder) mit dir, damit jede Sache (oder: der ganze Sachverhalt) auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen festgestellt wird (5.Mose 19,15).
doch sie fanden keine, obgleich viele falsche Zeugen herzutraten. Zuletzt aber traten zwei auf
und sagten aus: „Dieser Mensch hat behauptet: ‚Ich kann den Tempel Gottes abbrechen und ihn in drei Tagen wieder aufbauen.‘“
Nun steht doch auch in eurem Gesetz geschrieben, dass das Zeugnis zweier Personen wahr (= rechtsgültig) ist (5.Mose 17,6; 19,15).
Zum drittenmal komme ich jetzt zu euch: „auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen wird jede Sache festgestellt (oder: entschieden) werden“ (5.Mose 19,15).
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
Wenn jemand das mosaische Gesetz verworfen (= freventlich übertreten) hat, so muss er ohne Erbarmen auf (die Aussage von) zwei oder drei Zeugen hin sterben (4.Mose 15,30-31; 5.Mose 17,6):
„Doch meinen zwei Zeugen will ich verleihen (oder: den Auftrag geben), dass sie, in Säcke (= Bußgewänder) gekleidet, zwölfhundertundsechzig Tage lang prophetisch reden (= predigen).“
Diese sind die zwei Ölbäume und die zwei Leuchter, die vor dem Herrn der Erde stehen (Sach 4,3.11-14);
und wenn jemand sich an ihnen vergreifen will, so geht Feuer aus ihrem Munde hervor und verzehrt ihre Feinde; und wenn jemand sich an ihnen vergreifen will, muss er auf diese Weise (durch Feuer) ums Leben kommen.
Diese haben die Macht, den Himmel zu verschließen, damit kein Regen während der Tage ihrer prophetischen Rede (= Bußpredigt) falle; auch haben sie Macht über die Gewässer, sie in Blut zu verwandeln und die Erde (oder: das Land) mit Plagen jeder Art zu schlagen, sooft sie wollen.
Wenn sie dann mit ihrem Zeugnis zum Abschluss gekommen sind, wird das Tier, das aus dem Abgrund heraufsteigt, mit ihnen kämpfen und wird sie besiegen und sie töten;