Wenn jemand also sündigen würde, dass er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er’s gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig.
Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüsste es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüsste es nicht und wird’s inne, der hat sich verschuldet.
Oder wenn jemand schwört, dass ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er’s bedächte), und wird’s inne, der hat sich an der einem verschuldet.
Wenn’s nun geschieht, dass er sich an der einem verschuldet und bekennt, dass er daran gesündigt hat,
so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen;
und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.
Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird’s ihm vergeben.
Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.
Und soll’s zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer.
Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird’s ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer.
Und der HErr redete mit Mose und sprach:
Wenn sich jemand vergreift, dass er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HErrn geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.
Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll’s dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird’s ihm vergeben.
Wenn jemand sündigt und tut wider irgendein Gebot des HErrn, was er nicht tun sollte, und hat’s nicht gewusst, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wusste es nicht, so wird’s ihm vergeben.
Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HErrn.
Querverweise zu 3. Mose 5,4 3Mo 5,4
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonderes Gelübde tut, also dass du seinen Leib schätzen musst,
so soll das eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,
ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.
Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.
Ist’s aber ein Vieh, das man dem HErrn opfern kann: alles, was man davon dem HErrn gibt, ist heilig.
Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein.
Ist aber das Tier unrein, dass man’s dem HErrn nicht opfern darf, so soll man’s vor den Priester stellen,
und der Priester soll’s schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.
Will’s aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
Wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob’s gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.
So es aber der, der es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HErrn heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
Will aber der, der ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem anderen, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HErrn heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
Wenn aber jemand dem HErrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, dass sie dem HErrn heilig sei.
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut im Lande sei.
Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn ohnehin gebührt, soll niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HErrn.
Ist es aber unreines Vieh, so soll man’s lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er’s nicht lösen, so verkaufe man’s nach seinem Werte.
Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HErrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HErrn.
Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HErrn und sollen dem HErrn heilig sein.
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.
Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HErrn.
Man soll nicht fragen, ob’s gut oder böse sei; man soll’s auch nicht wechseln. Wird’s aber jemand wechseln, so soll’s beides heilig sein und nicht gelöst werden.
Dies sind die Gebote, die der HErr dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
Die Männer sprachen zu ihr: Tun wir nicht Barmherzigkeit und Treue an dir, wenn uns der HErr das Land gibt, so soll unsere Seele für euch des Todes sein, sofern du unser Geschäft nicht verrätst.
Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, dass sie leben bleiben sollten. Und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen.
und habt ihr nun recht und redlich gehandelt an Jerubbaal und an seinem Hause an diesem Tage: so seid fröhlich über Abimelech und er sei fröhlich über euch;
was zu meiner Haustür heraus mir entgegengeht, wenn ich mit Frieden wiederkomme von den Kindern Ammon, das soll des HErrn sein, und ich will’s zum Brandopfer opfern.
Wie wollen wir ihnen tun, dass die Übriggebliebenen Weiber kriegen? Denn wir haben geschworen bei dem HErrn, dass wir ihnen von unseren Töchtern nicht Weiber geben.
Und wir können ihnen unsere Töchter nicht zu Weibern geben; denn die Kinder Israel haben geschworen und gesagt: Verflucht sei, wer den Benjaminitern ein Weib gibt!
und gelobte ein Gelübde und sprach: HErr Zebaoth, wirst du deiner Magd Elend ansehen und an mich gedenken und deiner Magd nicht vergessen und wirst deiner Magd einen Sohn geben, so will ich ihn dem HErrn geben sein Leben lang und soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen.
Und da die Männer Israels matt waren desselben Tages, beschwor Saul das Volk und sprach: Verflucht sei jedermann, wer etwas isst zum Abend, dass ich mich an meinen Feinden räche! Da aß das ganze Volk nichts.
Und das ganze Land {eigentlich: das Volk des ganzen Landes} kam in den Wald. Es war aber Honig auf dem Erdboden.
Und da das Volk hineinkam in den Wald, siehe, da floss der Honig. Aber niemand tat davon mit der Hand zu seinem Munde; denn das Volk fürchtete sich vor dem Eid.
Jonathan aber hatte nicht gehört, dass sein Vater das Volk beschworen hatte, und reckte seinen Stab aus, den er in seiner Hand hatte, und tauchte mit der Spitze in den Honigseim und wandte seine Hand zu seinem Munde; da wurden sein Augen wacker {wach, munter}.
Da antwortete einer des Volks und sprach: Dein Vater hat das Volk beschworen und gesagt: Verflucht sei jedermann, der heute etwas isst! Und das Volk war matt geworden.
22 so schwöre mir nun bei dem HErrn, dass du nicht ausrottest meinen Samen nach mir und meinen Namen nicht austilgest von meines Vaters Hause.
23 Und David schwur Saul. Da zog Saul heim; David aber mit seinen Männern machte sich hinauf auf die Berghöhe.
Gott tue dies und noch mehr den Feinden Davids, wo ich diesem bis zum lichten Morgen übriglasse einen, der männlich ist, aus allem, was er hat.
Aber der König verschonte Mephiboseth, den Sohn Jonathans, des Sohnes Sauls, um des Eides willen des HErrn, der zwischen ihnen war, zwischen David und Jonathan, dem Sohn Sauls.
Und er sprach: Gott tue mir dies und das, wo das Haupt Elisas, des Sohnes Saphats, heute auf ihm stehen wird!
der dem HErrn schwur und gelobte dem Mächtigen Jakobs:
„Ich will nicht in die Hütte meines Hauses gehen noch mich aufs Lager meines Bettes legen,
ich will meine Augen nicht schlafen lassen noch meine Augenlider schlummern,
bis ich eine Stätte finde für den HErrn, zur Wohnung dem Mächtigen Jakobs.“
5:1 Sei nicht schnell mit deinem Munde und lass dein Herz nicht eilen, etwas zu reden vor Gott; denn Gott ist im Himmel, und du auf Erden; darum lass deiner Worte wenig sein.
5:2 Denn wo viel Sorgen ist, da kommen Träume; und wo viel Worte sind, da hört man den Narren.
3 Wenn du Gott ein Gelübde tust, so verzieh nicht, es zu halten; denn er hat kein Gefallen an den Narren. Was du gelobst, das halte.
4 Es ist besser, du gelobest nichts, denn dass du nicht hältst, was du gelobest.
5 Lass deinem Mund nicht zu, dass er dein Fleisch verführe; und sprich vor dem Engel nicht: Es war ein Versehen. Gott möchte erzürnen über deine Stimme und verderben alle Werke deiner Hände.
Denn weil er den Eid verachtet und den Bund gebrochen hat, darauf er seine Hand gegeben hat, und solches alles tut, wird er nicht davonkommen.
Darum spricht der Herr HErr also; So wahr als ich lebe, so will ich meinen Eid, den er verachtet hat, und meinen Bund, den er gebrochen hat, auf seinen Kopf bringen.
Darum verhieß er ihr mit einem Eide, er wollte ihr geben, was sie fordern würde.
Und der König ward traurig; doch um des Eides willen und derer, die mit ihm zu Tisch saßen, befahl er’s ihr zu geben.
Und schwur ihr einen Eid: Was du wirst von mir bitten, will ich dir geben, bis an die Hälfte meines Königreichs.
Da es aber Tag ward, schlugen sich etliche Juden zusammen und verschworen sich, weder zu essen noch zu trinken, bis dass sie Paulus getötet hätten.