Wenn jemandH5315 also sündigenH2398 würde, dass er den FluchH423+H6963 aussprechen hörtH8085 und ZeugeH5707 ist, weilH176 er's gesehenH7200 oder erfahrenH3045 hat, es aber nicht ansagtH5046, der ist einer MissetatH5771 schuldigH5375.
Oder wenn jemandH5315 etwas UnreinesH1697+H2931 anrührtH5060, es sei ein AasH5038 eines unreinenH2931 TieresH2416 oder ViehsH929 oder GewürmsH8318, und wüssteH5956 es nicht, der ist unreinH2931 und hat sich verschuldetH816.
Oder wenn er einen unreinenH2932 MenschenH120 anrührtH5060, in was für UnreinigkeitH2932 der Mensch unreinH2930 werden kann, und wüssteH5956 es nicht und wird's inneH3045, der hat sich verschuldetH816.
Oder wenn jemandH5315 schwörtH7650, dass ihm aus dem MundH8193 entfährtH981, SchadenH7489 oder GutesH3190 zu tun (wie denn einemH259 MenschenH120 ein SchwurH7621 entfahrenH981 mag, ehe er's bedächteH5956), und wird's inneH3045, der hat sich an der einemH259 verschuldetH816.
Wenn's nun geschieht, dass er sich an der einemH259 verschuldetH816 und bekenntH3034, dass er daran gesündigtH2398 hat,
so soll er für seine SchuldH817 dieser seiner SündeH2403, die er getanH2398 hat, dem HErrnH3068 bringenH935 von der HerdeH6629 eine SchafH3776+H5347- oder ZiegenmutterH5795+H8166 zum SündopferH2403, so soll ihm der PriesterH3548 seine SündeH2403 versöhnenH3722.
VermagH1767 erH3027 aber nichtH1767 ein SchafH5060+H7716, so bringeH935 erH3027 dem HErrn fürH854 seine SchuldH817, die erH3027 getanH2398 hat, zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3068+H3123, die ersteH259 zum SündopferH2403, die andereH259 zum BrandopferH5930,
und bringeH935 sie dem PriesterH3548. Der sollH7126 die ersteH7223 zum SündopferH2403 machenH7126 und ihr den KopfH7218 abkneipenH4454 hinterH4136 dem GenickH6203, und nicht abbrechenH914;
und sprengeH5137 mit dem BlutH1818 des SündopfersH2403 an die SeiteH7023 des AltarsH4196 und lasse das übrigeH7604 BlutH1818 ausblutenH4680 an des AltarsH4196 BodenH3247. Das ist das SündopferH2403.
Die andereH8145 aber sollH6213 er zum BrandopferH5930 machenH6213, so wie es rechtH4941 ist. Und sollH6213 also der PriesterH3548 ihm seine SündeH2403 versöhnenH3722, die er getanH2398 hat, so wird's ihm vergebenH5545.
VermagH5381 erH3027 aber nichtH5381 zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, so bringeH935 erH3027 für seine SündeH2398 als ein OpferH7133 ein zehntelH6224 EphaH374 SemmelmehlH5560 zum SündopferH2403. ErH3027 soll aber kein ÖlH8081 darauf legenH7760 noch WeihrauchH3828 darauf tunH5414; denn es ist ein SündopferH2403.
Und soll's zum PriesterH3548 bringenH935. Der PriesterH3548 aber soll eine HandvollH4393+H7062 davon nehmenH7061 zum GedächtnisH234 und anzündenH6999 auf dem AltarH4196 zum FeuerH801 dem HErrnH3068. Das ist ein SündopferH2403.
Und der PriesterH3548 soll also seine SündeH259+H2403, die er getanH2398 hat, ihm versöhnenH3722, so wird's ihm vergebenH5545. Und es soll dem PriesterH3548 gehören wie ein SpeisopferH4503.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Wenn sich jemandH5315 vergreiftH4603+H4604, dass er es versiehtH7684 und sich versündigtH2398 an dem, das dem HErrnH3068 geweihtH6944 ist, soll er ein SchuldopferH817 dem HErrnH3068 bringenH935, einen WidderH352 ohne FehlH8549 von der HerdeH6629, der zwei SilberlingeH3701 wertH6187 sei nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944, zum SchuldopferH817.
Dazu was er gesündigtH2398 hat an dem GeweihtenH6944, soll er wiedergebenH7999 und den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414, und soll's dem PriesterH3548 gebenH5414; der soll ihn versöhnenH3548+H3722 mit dem WidderH352 des SchuldopfersH817, so wird's ihm vergebenH5545.
Wenn jemandH5315 sündigtH2398 und tutH6213 wider irgendeinH259 GebotH4687 des HErrnH3068, was er nicht tunH6213 sollte, und hat's nicht gewusstH3045, der hat sich verschuldetH816 und ist einer MissetatH5771 schuldigH5375
und soll bringenH935 einen WidderH352 von der HerdeH6629 ohne FehlH8549, der eines SchuldopfersH817 wertH6187 ist, zum PriesterH3548; der soll ihm versöhnenH3548+H3722, was er versehenH7683+H7684 hat und wussteH3045 es nicht, so wird's ihm vergebenH5545.
Das ist das SchuldopferH817; verschuldetH816 hatH816 er sich an dem HErrnH3068.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Wenn jemandH5315 sündigenH2398 würde und sich damit an dem HErrnH3068 vergreifenH4603+H4604, dass er seinem NebenmenschenH5997 ableugnetH3584, was ihm dieser befohlenH6487 hat, oder was ihm zu treuerH8667 HandH3027 getan ist, oder was er mit GewaltH1498 genommen oder mit UnrechtH6231 an sich gebrachtH6231,
oder wenn er, was verlorenH9 ist, gefundenH4672 hat, und leugnetH3584 solches und tutH6213+H7650 einen falschenH8267 EidH7650 über irgendH259 etwas, darinH2007 ein MenschH120 wider seinen Nächsten SündeH2398 tutH6213+H7650;
wenn's nun geschieht, dass er also sündigtH2398 und sich verschuldetH816, so soll er wiedergebenH7725, wasH1500 er mit Gewalt genommenH1497 oder mit UnrechtH6231 an sich gebrachtH6231+H6233, oder wasH1500 ihm befohlenH853+H6487 ist, oder wasH1500 er gefundenH9+H4672 hat,
oder worüber er den falschenH8267 EidH7650 getanH7650 hat; das soll er alles ganzH7218 wiedergebenH7999, dazu den fünften TeilH2549 darüberH3254 gebenH5414 dem, des es gewesen ist, des TagesH3117, wenn er sein SchuldopferH819 gibt.
Aber für seine SchuldH817 soll er dem HErrnH3068 zu dem PriesterH3548 einen WidderH352 von der HerdeH6629 ohne FehlH8549 bringenH935, der eines SchuldopfersH817 wertH6187 ist.
So soll ihn der PriesterH3548 versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068, so wird ihm vergebenH5545 allesH259, was er getanH6213 hat, daran er sich verschuldetH819 hat.
Querverweise zu 3. Mose 5,2 3Mo 5,2
Und wenn eine SeeleH5315 etwas UnreinesH2931+H2932 anrührtH5060, es sei ein unreinerH2932 MenschH120, ein unreinesH2931+H2932 ViehH929 oder was sonst gräulichH2931+H8263 ist, und vom FleischH1320 des DankopfersH2077+H8002 isstH398, das dem HErrnH3068 zugehört, dieH5315 wird ausgerottetH3772 werden von ihrem VolkH5971.
Oder wenn jemandH5315 schwörtH7650, dass ihm aus dem MundH8193 entfährtH981, SchadenH7489 oder GutesH3190 zu tun (wie denn einemH259 MenschenH120 ein SchwurH7621 entfahrenH981 mag, ehe er's bedächteH5956), und wird's inneH3045, der hat sich an der einemH259 verschuldetH816.
Wenn jemandH5315 sündigtH2398 und tutH6213 wider irgendeinH259 GebotH4687 des HErrnH3068, was er nicht tunH6213 sollte, und hat's nicht gewusstH3045, der hat sich verschuldetH816 und ist einer MissetatH5771 schuldigH5375
und sollt sie unreinH2930 achten. Wer solcher AasH5038 anrührtH5060, der wird unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Wenn jemandH5315 sündigtH2398 und tutH6213 wider irgendeinH259 GebotH4687 des HErrnH3068, was er nicht tunH6213 sollte, und hat's nicht gewusstH3045, der hat sich verschuldetH816 und ist einer MissetatH5771 schuldigH5375
Wenn die ganze GemeindeH5712 IsraelH3478 etwas versehenH7686 würde und die TatH1697 vor ihren AugenH5869+H6951 verborgenH5956 wäre, dass sie wider irgendeinH259 GebotH4687 des HErrnH3068 getanH6213 hätten, was sie nicht tunH6213 sollten, und sich also verschuldetenH816,
Und wer ihr AasH5038 trägtH5375, soll seine KleiderH899 waschenH3526 und unreinH2930+H2931 sein bis auf den AbendH6153; denn solche sind euch unreinH2930+H2931.
die sind euch unreinH2930+H2931 unter allem, was da kriechtH8318; wer ihr AasH4194 anrührtH5060, der wird unreinH2930+H2931 sein bis an den AbendH6153.
WehG3759 euchG5213, SchriftgelehrteG1122 undG2532 PharisäerG5330, ihr HeuchlerG5273, dassG3754 ihr seidG2075 wieG5613 dieG3588 verdecktenG82 TotengräberG3419, darüberG1883 dieG3588 LeuteG444 laufenG4043, undG2532 kennenG1492 sie nichtG3756!
Wenn ein TierH929 stirbtH4191, das ihr essenH402 mögt: wer das AasH5038 anrührtH5060, der ist unreinH2930 bis an den AbendH6153.
Wer nun irgendeinen totenH4191+H5315 MenschenH120 anrührtH5060, der wird siebenH7651 TageH3117 unreinH2930 sein.
Der soll sich hiermit entsündigenH2398 am drittenH7992 TageH3117 und am siebentenH7637 TageH3117, so wird er reinH2891; und wo er sich nicht am drittenH7992 TageH3117 und am siebentenH7637 TageH3117 entsündigtH2398, so wird er nicht reinH2891 werden.
Wenn aber jemand irgendeinen totenH4191+H5315 MenschenH120+H4191 anrührtH5060 und sich nicht entsündigenH2398 wollte, der verunreinigtH2930 die WohnungH4908 des HErrnH3068, und solche SeeleH5315 soll ausgerottetH3772 werden aus IsraelH3478. Darum dass das SprengwasserH4325+H5079 nicht über ihn gesprengtH2236 ist, so ist er unreinH2931; seine UnreinigkeitH2932 bleibt an ihm.
Das ist das GesetzH8451: Wenn ein MenschH120 in der HütteH168 stirbtH4191, soll jeder, der in die HütteH168 gehtH935 und wer in der HütteH168 ist, unreinH2930 sein siebenH7651 TageH3117.
Und alles offeneH6605 GerätH3627, das keinen DeckelH6781 noch BandH6616 hat, ist unreinH2931.
Auch wer anrührtH5060 aufH6440 dem FeldeH7704 einen, der erschlagenH2491 ist mit dem SchwertH2719, oder einen TotenH4191 oder eines MenschenH120 GebeinH6106 oder ein GrabH6913, der ist unreinH2930 siebenH7651 TageH3117.
das SchweinH2386, ob es wohl die KlauenH6541 spaltetH6536, so wiederkäutH1625 es doch nicht: es soll euch unreinH2931 sein. Ihr FleischH1320 sollt ihr nicht essenH398, und ihr AasH5038 sollt ihr nicht anrührenH5060.
WeichtH5493, weichtH5493, ziehtH3318 ausH3318 vonH8432 dannen und rührtH5060 kein UnreinesH2931 an; geht ausH3318 vonH8432 ihr, reinigtH1305 euch, die ihr des HErrnH3068 GeräteH3627 tragtH5375!