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1 wird geladen ... „Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten. – Biete dem, der eine ungerechte Sache hat, nicht die Hand, dass du ein falscher Zeuge für ihn würdest. –

2 wird geladen ... Du sollst dich nicht der großen Menge zu bösem Tun anschließen und bei einem Rechtsstreit nicht so aussagen, dass du dich nach der großen Menge richtest, um das Recht zu beugen. –

3 wird geladen ... Den Vornehmen sollst du in seinem Rechtshandel nicht begünstigen. –

4 wird geladen ... Wenn du das Rind deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, so sollst du ihm das Tier unweigerlich wieder zuführen.

5 wird geladen ... Wenn du den Esel deines Widersachers unter seiner Last zusammengebrochen siehst, so hüte dich, ihn bei dem Tier allein (= ohne Beistand) zu lassen! Du sollst unweigerlich im Verein mit ihm die Hilfeleistung vollbringen. –

6 wird geladen ... Beuge nicht das Recht eines von den Armen deines Volkes in einem Rechtshandel! –

7 wird geladen ... Von falscher Anklage halte dich fern und hilf nicht dazu, einen Unschuldigen, der im Recht ist, ums Leben zu bringen! denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben (oder: nicht ungestraft).

8 wird geladen ... Nimm keine Bestechungsgeschenke an; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache der Unschuldigen.

9 wird geladen ... Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken! Ihr wisst ja selbst, wie einem Fremdling zumute ist; denn ihr seid selbst Fremdlinge im Land Ägypten gewesen.“

10 wird geladen ... „Sechs Jahre sollst du dein Land bestellen und seinen Ertrag einernten;

11 wird geladen ... aber im siebten Jahre sollst du es ruhen (= brachliegen) lassen und es freigeben, damit die Armen deines Volkes sich davon nähren können; und was diese übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und mit deinen Ölbaumgärten halten. –

12 wird geladen ... Sechs Tage hindurch sollst du deine Arbeit verrichten; aber am siebten Tage sollst du feiern, damit dein Ochs und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Magd sowie der Fremdling Atem schöpfen können. –

13 wird geladen ... Auf alles, was ich euch geboten habe, sollt ihr achtgeben. Den Namen anderer Götter aber sollt ihr nicht aussprechen: er soll nicht über deine Lippen kommen.

14 wird geladen ... Dreimal im Jahre sollst du mir ein Fest feiern.

15 wird geladen ... Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib! Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten ausgezogen. Man darf aber nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.

16 wird geladen ... Sodann das Fest der Ernte, der Erstlinge deines Ackerbaus, dessen, was du auf dem Feld ausgesät hast, und das Fest der Lese beim Ausgang des Jahres, wenn du deinen Ertrag vom Feld einsammelst.

17 wird geladen ... Dreimal im Jahr sollen alle deine männlichen Personen vor dem Angesicht Gottes, des HERRN, erscheinen. –

18 wird geladen ... Du sollst das Blut meiner Schlachtopfer nicht zusammen mit gesäuertem Brot opfern, und von dem Fett meiner Festopfer soll nichts bis zum andern Morgen übrigbleiben.

19 wird geladen ... Das Beste von den Erstlingen deiner Felder sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. – Ein Böckchen sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“

20 wird geladen ... „Wisse wohl: ich will einen Engel vor dir hergehen lassen, um dich unterwegs zu behüten und dich an den Ort zu bringen, den ich dir bestimmt habe.

21 wird geladen ... Nimm dich vor ihm in acht, gehorche seinen Weisungen und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er würde euch eure Verschuldungen nicht vergeben, weil ich persönlich in ihm bin.

22 wird geladen ... Doch wenn du seinen Weisungen willig gehorchst und alles tust, was ich (dir durch ihn) gebieten werde, so will ich der Feind deiner Feinde und der Bedränger deiner Bedränger sein.

23 wird geladen ... Wenn mein Engel nun vor dir hergeht und dich in das Land der Amoriter, Hethiter, Pherissiter, Kanaanäer, Hewiter und Jebusiter bringt und ich sie ausrotte:

24 wird geladen ... dann wirf dich vor ihren Göttern nicht nieder, diene ihnen nicht und ahme ihr Tun nicht nach! Nein, du sollst ihre Götzenbilder allesamt niederreißen und ihre Malsteine (vgl. 5.Mose 7,5) zertrümmern.

25 wird geladen ... Dient vielmehr dem HERRN, eurem Gott, so will ich dein Brot und dein Wasser segnen und Krankheiten von dir fernhalten;

26 wird geladen ... keine Frau soll in deinem Lande eine Fehlgeburt tun oder kinderlos bleiben, und ich will deine Lebenstage auf die volle Zahl bringen.

27 wird geladen ... Meinen Schrecken will ich vor dir hergehen lassen und alle Völker, zu denen du kommst, verzagt machen und alle deine Feinde vor dir die Flucht ergreifen lassen.

28 wird geladen ... Die Hornissen will ich vor dir hersenden, damit sie die Hewiter, Kanaanäer und Hethiter vor dir vertreiben.

29 wird geladen ... Nicht in einem Jahr will ich sie vor dir her vertreiben, sonst würde das Land zur Wüste (oder: Öde) werden und die wilden Tiere zu deinem Schaden überhandnehmen;

30 wird geladen ... nein, nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, bis du so zahlreich geworden bist, dass du das ganze Land in Besitz nehmen kannst.

31 wird geladen ... Und ich will dein Gebiet sich ausdehnen lassen vom Schilfmeer bis zum Meer der Philister und von der Wüste bis an den Euphratstrom; denn ich will die Bewohner des Landes in deine Gewalt geben, dass du sie vor dir her vertreibst.

32 wird geladen ... Du darfst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Vertrag schließen;

33 wird geladen ... sie dürfen in deinem Lande nicht wohnen bleiben, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verführen; denn wenn du ihren Göttern dientest, so würde das dich ins Verderben stürzen.“

Querverweise zu 2. Mose 23,15 2Mo 23,15 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 12,14 wird geladen ... „Dieser Tag soll dann für euch ein Gedächtnistag sein, den ihr zu Ehren des HERRN festlich begehen sollt! Von Geschlecht zu Geschlecht sollt ihr ihn als eine ewige Satzung feiern!

2Mo 12,15 wird geladen ... Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen; gleich am ersten Tage sollt ihr allen Sauerteig aus euren Häusern entfernen; denn jeder, der vom ersten bis zum siebten Tage Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden!

2Mo 12,16 wird geladen ... Weiter soll am ersten Tage eine heilige Festversammlung bei euch stattfinden und ebenso am siebten Tage eine heilige Festversammlung: keinerlei Arbeit darf an diesen (beiden Tagen) verrichtet werden! Nur was ein jeder zum Essen nötig hat, das allein darf von euch zubereitet werden!

2Mo 12,17 wird geladen ... So beobachtet denn das Fest der ungesäuerten Brote! Denn an eben diesem Tage habe ich eure Heerscharen aus dem Land Ägypten hinausgeführt; darum sollt ihr diesen Tag von Geschlecht zu Geschlecht als eine ewige Satzung beobachten!

2Mo 12,18 wird geladen ... Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats!

2Mo 12,19 wird geladen ... Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein; denn wer da Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei ein Fremder oder ein Einheimischer im Lande!

2Mo 12,20 wird geladen ... Nichts Gesäuertes dürft ihr essen: überall, wo ihr auch wohnen mögt, sollt ihr ungesäuertes Brot essen!“

2Mo 12,21 wird geladen ... Da berief Mose alle Ältesten der Israeliten und sagte zu ihnen: „Geht hin und holt euch Kleinvieh, für jede Familie ein Stück, und schlachtet es als Passah!

2Mo 12,22 wird geladen ... Dann nehmt einen Büschel Ysop, taucht ihn in das Blut im Becken und streicht etwas von dem Blut im Becken an die Oberschwelle und an die beiden Pfosten der Tür; keiner von euch darf aber bis zum andern Morgen aus der Tür seines Hauses hinausgehen!

2Mo 12,23 wird geladen ... Wenn dann der HERR einherschreitet, um die Ägypter sterben zu lassen, und er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Türpfosten sieht, so wird der HERR an der Tür schonend vorübergehen und dem Würgengel nicht gestatten, in eure Häuser einzutreten, um euch sterben zu lassen.

2Mo 12,24 wird geladen ... Ihr sollt aber dieses Gebot als eine Satzung für euch und eure Kinder auf ewige Zeiten beobachten!

2Mo 12,25 wird geladen ... Auch wenn ihr in das Land kommt, das der HERR euch nach seiner Verheißung geben wird, sollt ihr diesen heiligen Brauch stets beobachten!

2Mo 12,26 wird geladen ... Wenn eure Kinder euch dann fragen: ‚Was bedeutet dieser Brauch bei euch?‘,

2Mo 12,27 wird geladen ... so sollt ihr antworten: ‚Es ist das Passahopfer für den HERRN, der in Ägypten an den Häusern der Israeliten schonend vorübergegangen ist: während er die Ägypter sterben ließ, hat er unsere Häuser verschont.‘“ Da verneigte sich das Volk und warf sich zur Erde nieder.

2Mo 12,28 wird geladen ... Hierauf gingen die Israeliten hin und taten so; wie der HERR dem Mose und Aaron geboten hatte, so taten sie.

2Mo 34,20 wird geladen ... Aber das Erstgeborene vom Esel sollst du entweder mit einem Lamm lösen (= loskaufen) oder, wenn du das nicht willst, ihm das Genick brechen. Jeden Erstgeborenen von deinen Söhnen sollst du lösen! Und man darf vor mir nicht mit leeren Händen erscheinen! –

2Mo 12,43 wird geladen ... Da sagte der HERR zu Mose und Aaron: „Dies ist die Verordnung für das Passah: Kein Fremder darf davon essen (oder: mitessen);

2Mo 12,44 wird geladen ... aber jeder für Geld gekaufte Knecht (= Sklave) darf davon essen, sobald er beschnitten worden ist.

2Mo 12,45 wird geladen ... Ein Beisasse oder Lohnarbeiter dürfen nicht davon essen.

2Mo 12,46 wird geladen ... In einem und demselben Hause muss es gegessen werden; man darf nichts von dem Fleisch aus dem Hause hinausbringen, und keinen Knochen dürft ihr an ihm zerbrechen (vgl. Joh 19,36).

2Mo 12,47 wird geladen ... Die ganze Gemeinde der Israeliten soll es feiern;

2Mo 12,48 wird geladen ... und wenn ein Fremder sich unter euch aufhält und das Passah zu Ehren des HERRN feiern will, so müssen zuvor alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden: alsdann darf er an der Feier teilnehmen und soll den Einheimischen des Landes gleichgeachtet sein; aber kein Unbeschnittener darf davon essen.

2Mo 12,49 wird geladen ... Ein und dasselbe Gesetz soll für den Einheimischen und für den Fremden gelten, der in eurer Mitte weilt!“

3Mo 23,10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.

2Mo 13,6 wird geladen ... Sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, und am siebten Tage findet ein Fest zu Ehren des HERRN statt!

5Mo 16,16 wird geladen ... „Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,

2Mo 13,7 wird geladen ... Während der sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden, und nichts Gesäuertes und kein Sauerteig darf in deinem ganzen Gebiet zu finden sein!

Spr 3,9 wird geladen ... Ehre den HERRN mit (Gaben von) deinem Vermögen und mit den Erstlingen deines gesamten Feldertrags,

2Mo 34,18 wird geladen ... Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten! Sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib (oder: am Neumond des Monats Abib) bist du aus Ägypten ausgezogen. –

Spr 3,10 wird geladen ... so werden deine Scheunen mit Überfluss sich füllen und deine Kufen von Most überfließen. –

3Mo 23,5 wird geladen ... Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;

3Mo 23,6 wird geladen ... und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.

3Mo 23,7 wird geladen ... Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

3Mo 23,8 wird geladen ... und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“

4Mo 9,2 wird geladen ... „Die Israeliten sollen das Passah zur festgesetzten Zeit feiern:

4Mo 9,3 wird geladen ... am vierzehnten Tage in diesem Monat gegen Abend sollt ihr es zur festgesetzten Zeit feiern; nach allen darauf bezüglichen Bestimmungen und nach allen dafür geltenden Vorschriften sollt ihr es feiern.“

4Mo 9,4 wird geladen ... Da befahl Mose den Israeliten, das Passah zu feiern;

4Mo 9,5 wird geladen ... und sie feierten es im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, gegen Abend in der Wüste Sinai; ganz wie der HERR dem Mose geboten hatte, so verfuhren die Israeliten dabei.

4Mo 9,6 wird geladen ... Nun waren aber einige Männer da, die sich an einer Menschenleiche verunreinigt hatten und deshalb das Passah an jenem Tage nicht feiern konnten. Diese traten nun an jenem Tage vor Mose und Aaron

4Mo 9,7 wird geladen ... und sagten zu ihm: „Wir sind durch eine Menschenleiche unrein geworden: warum sollen wir benachteiligt werden, dass wir die Opfergabe für den HERRN nicht zur festgesetzten Zeit inmitten der Israeliten darbringen dürfen?“

4Mo 9,8 wird geladen ... Mose antwortete ihnen: „Wartet, ich will hören, was der HERR euretwegen anordnet!“

4Mo 9,9 wird geladen ... Der HERR aber gebot dem Mose folgendes:

4Mo 9,10 wird geladen ... „Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Nachkommen sich an einer Leiche verunreinigt hat oder sich auf einer Reise in der Ferne befindet, so soll er doch das Passah zu Ehren des HERRN feiern:

4Mo 9,11 wird geladen ... im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend sollen die Betreffenden es feiern; mit ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern sollen sie es verzehren.

4Mo 9,12 wird geladen ... Sie dürfen nichts davon bis zum folgenden Morgen übriglassen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach allen für das Passah geltenden Bestimmungen sollen sie es feiern.

4Mo 9,13 wird geladen ... Wer aber rein ist und sich auf keiner Reise befindet und die Passahfeier trotzdem unterlässt, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden, weil er dem HERRN die Opfergabe nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht hat: ein solcher Mensch soll für seine Sünde büßen! –

4Mo 9,14 wird geladen ... Wenn ferner ein Fremdling sich unter euch aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll er es nach den für das Passah geltenden Bestimmungen und Vorschriften feiern; die gleichen Bestimmungen sollen für euch gelten, sowohl für den Fremdling als auch für den im Lande Geborenen (oder: Einheimischen).“

4Mo 28,16 wird geladen ... „Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.

4Mo 28,17 wird geladen ... Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.

4Mo 28,18 wird geladen ... Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

4Mo 28,19 wird geladen ... und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

4Mo 28,20 wird geladen ... sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;

4Mo 28,21 wird geladen ... und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;

4Mo 28,22 wird geladen ... außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.

4Mo 28,23 wird geladen ... Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.

4Mo 28,24 wird geladen ... Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.

4Mo 28,25 wird geladen ... Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“

5Mo 16,1 wird geladen ... „Beobachte den Monat Abib (März/April; vgl. 2.Mose 13,4) und feiere das Passah zu Ehren des HERRN, deines Gottes; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich bei Nacht aus Ägypten hinausgeführt.

5Mo 16,2 wird geladen ... Du sollst dann für den HERRN, deinen Gott, als Passahopfer Kleinvieh und Rinder an der Stätte schlachten (oder: opfern), die der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.

5Mo 16,3 wird geladen ... Du darfst nichts Gesäuertes dazu (d.h. zu ihm hinzu) essen: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot als ‚Elendskost‘ (oder: Notstandsbrot) dazu genießen – denn in ängstlicher Eile bist du aus dem Lande Ägypten weggezogen –, damit du an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten zurückdenkst, solange du lebst.

5Mo 16,4 wird geladen ... Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest (oder: opferst), darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben.

5Mo 16,5 wird geladen ... Du darfst das Passah nicht in irgendeinem deiner Wohnorte schlachten (oder: opfern), die der HERR, dein Gott, dir gibt,

5Mo 16,6 wird geladen ... sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen: dort sollst du das Passah abends bei Sonnenuntergang zu der Zeit deines Auszugs aus Ägypten schlachten

5Mo 16,7 wird geladen ... und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird; am folgenden Morgen aber sollst du umkehren (oder: dich aufmachen) und zu deinen Zelten (= nach Hause) zurückkehren.

5Mo 16,8 wird geladen ... Nachdem du dann sechs Tage lang ungesäuerte Brote gegessen hast, findet am siebten Tage eine Festversammlung zu Ehren des HERRN, deines Gottes, statt; da darfst du keine Arbeit verrichten.

Jos 5,10 wird geladen ... Während nun die Israeliten in Gilgal gelagert waren, feierten sie das Passah am vierzehnten Tage des Monats am Abend in den Steppen von Jericho

Jos 5,11 wird geladen ... und aßen am anderen Tage nach dem Passah von den Erzeugnissen des Landes, nämlich ungesäuertes Brot und geröstetes Getreide, an eben diesem Tage.

2Kön 23,21 wird geladen ... Hierauf ließ der König folgenden Befehl an das ganze Volk ergehen: „Feiert das Passahfest zu Ehren des HERRN, eures Gottes, so wie es in diesem Bundesbuche geschrieben steht!“

2Kön 23,22 wird geladen ... Denn ein solches Passah wie dieses war nicht gefeiert worden seit der Zeit der Richter, die in Israel gewaltet hatten, und während der ganzen Zeit der Könige von Israel und der Könige von Juda;

2Kön 23,23 wird geladen ... vielmehr erst im achtzehnten Regierungsjahre des Königs Josia wurde dieses Passah zu Ehren des HERRN in Jerusalem begangen.

Mk 14,12 wird geladen ... Am ersten Tag der ungesäuerten Brote aber, an dem man das Passahlamm zu schlachten pflegte, fragten ihn seine Jünger: „Wohin sollen wir gehen, um alles vorzubereiten, damit du das Passahlamm essen (= das Passahmahl halten) kannst?“

Lk 22,7 wird geladen ... Als dann der Tag der ungesäuerten Brote gekommen war, an dem man das Passahlamm schlachten musste,

1Kor 5,7 wird geladen ... Schafft den alten Sauerteig weg, damit ihr (durchweg) ein neuer Teig seid; ihr seid ja doch (als Christen) frei von allem Sauerteig; denn es ist ja auch unser Passahlamm geschlachtet worden: Christus.

1Kor 5,8 wird geladen ... Darum lasst uns Festfeier halten nicht im (oder: mit dem) alten Sauerteig, auch nicht im (oder: mit dem) Sauerteig der Schlechtigkeit und Bosheit, sondern im (oder: mit dem) Süßteig der Lauterkeit (= Reinheit) und Wahrheit.

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