„Beobachte den Monat Abib (März/April; vgl. 2.Mose 13,4) und feiere das Passah zu Ehren des HERRN, deines Gottes; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich bei Nacht aus Ägypten hinausgeführt.
Du sollst dann für den HERRN, deinen Gott, als Passahopfer Kleinvieh und Rinder an der Stätte schlachten (oder: opfern), die der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
Du darfst nichts Gesäuertes dazu (d.h. zu ihm hinzu) essen: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot als ‚Elendskost‘ (oder: Notstandsbrot) dazu genießen – denn in ängstlicher Eile bist du aus dem Lande Ägypten weggezogen –, damit du an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten zurückdenkst, solange du lebst.
Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest (oder: opferst), darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben.
Du darfst das Passah nicht in irgendeinem deiner Wohnorte schlachten (oder: opfern), die der HERR, dein Gott, dir gibt,
sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen: dort sollst du das Passah abends bei Sonnenuntergang zu der Zeit deines Auszugs aus Ägypten schlachten
und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird; am folgenden Morgen aber sollst du umkehren (oder: dich aufmachen) und zu deinen Zelten (= nach Hause) zurückkehren.
Nachdem du dann sechs Tage lang ungesäuerte Brote gegessen hast, findet am siebten Tage eine Festversammlung zu Ehren des HERRN, deines Gottes, statt; da darfst du keine Arbeit verrichten.
Sieben Wochen sollst du dir abzählen: von da an, wo man die Sichel zuerst an die Saat legt (oder: im Getreidefeld anlegt), sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;
und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
Dabei sollst du daran gedenken, dass du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.
Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern
und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:
sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!“
„Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,
sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HERR, dein Gott, dir beschert hat.“
„Richter und Obmänner (vgl. 1,15) sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.
Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.
Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.“
„Du sollst dir neben dem Altar, den du dir für den HERRN, deinen Gott, errichten wirst, keinen Baumstamm irgendwelcher Art als Götzenbaum pflanzen
und dir keinen Malstein aufstellen, weil der HERR, dein Gott, ihn hasst (vgl. 2.Mose 34,13).-
Querverweise zu 5. Mose 16,10 5Mo 16,10
„Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,
sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HERR, dein Gott, dir beschert hat.“
„Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Der Segen des HERRN ist’s, der reich macht, und neben ihm fügt (eigene) Anstrengung nichts hinzu. –
Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.“
vielleicht lässt er es sich auch jetzt leid sein und lässt hinter sich noch einen Segen zurück; nämlich Speisopfer und Trankspende für den HERRN, euren Gott.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
„Nun aber richtet doch eure Aufmerksamkeit vom heutigen Tage an (auf die Zeit) rückwärts! Bevor man Stein auf Stein am Tempel des HERRN gelegt hat:
wie ist es euch da ergangen? Kam man damals zu einem Garbenhaufen von (vermutlich) zwanzig Scheffeln, so wurden es nur zehn; und kam einer zur Kelter in der Erwartung, fünfzig Eimer aus ihr zu schöpfen, so wurden es nur zwanzig.
‚Ich habe euch mit Getreidebrand und Vergilben geschlagen und mit Hagel den Ertrag aller eurer Feldarbeit, und doch seid ihr nicht zu mir umgekehrt!‘ – so lautet der Ausspruch des HERRN (vgl. Am 4,9).
Nun aber gebt acht auf das, was in der Folgezeit vom heutigen Tage an geschehen wird, nämlich vom vierundzwanzigsten Tage des neunten Monats an, von dem Tage an, wo der Grundstein zum Tempel des HERRN gelegt worden ist. Gebt acht darauf,
ob die Aussaat noch weiterhin im Speicher liegen bleibt und ob der Weinstock und Feigenbaum, die Granate und der Ölbaum auch fürderhin nicht tragen! Von diesem Tage an werde ich segnen.“
Dann erhebe von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Abgabe für den HERRN, nämlich je ein Stück von fünf Hunderten, sowohl von den Menschen als auch von den Rindern, von den Eseln und vom Kleinvieh;
Bringet den Zehnten unverkürzt in das Vorratshaus, damit Zehrung in meinem Hause vorhanden sei, und stellet mich doch auf diese Weise einmal auf die Probe“ – so spricht der HERR der Heerscharen –, „ob ich euch dann nicht die Fenster des Himmels auftue und Segen in überreicher Fülle über euch ausschütte!
und die Abgabe vom Kleinvieh für den HERRN betrug 675 Stück;
Da will ich dann euch zugute den Freßheuschrecken Einhalt tun, dass sie euch den Ertrag des Feldes nicht mehr verwüsten, und der Weinstock soll euch auf der Flur nicht mehr fruchtlos bleiben!“ – so spricht der HERR der Heerscharen.
Ehre den HERRN mit (Gaben von) deinem Vermögen und mit den Erstlingen deines gesamten Feldertrags,
Am ersten Tage jeder Woche (d.h. allsonntäglich) lege jeder von euch (in seinem Hause) etwas beiseite und spare soviel zusammen, wie seine Verhältnisse es gestatten, damit die Sammlungen nicht erst nach meiner Ankunft stattzufinden brauchen.
so werden deine Scheunen mit Überfluss sich füllen und deine Kufen von Most überfließen. –
Nur einen Rat will ich euch hierbei geben, nämlich: dieses (d.h. die Beteiligung an diesem Liebeswerk) ist für euch selbst rätlich (oder: empfehlenswert), weil ihr ja schon seit vorigem Jahr nicht nur mit der Ausführung (der Sammlung), sondern auch mit dem Entschluss dazu den anderen vorangegangen seid.
Denn wenn der gute Wille vorhanden ist, so ist er wohlgefällig (oder: willkommen) nach dem Maß dessen, was einer hat (= zu leisten vermag), nicht nach dem Maß dessen, was er nicht hat (= zu leisten vermag).
Deshalb habe ich es für erforderlich gehalten, den Brüdern zuzureden, zu euch vorauszureisen und die von euch früher angekündigte Segensgabe schon vorher fertigzustellen, damit diese dann wirklich als ein Segen (d.h. eine reiche Darbietung) bereitliegt und nicht nach Geiz aussieht.
Ich meine das aber so: Wer kärglich sät, der wird auch kärglich ernten, und wer reichlich sät, der wird auch reichlich ernten.
Jeder (gebe), wie er es sich im Herzen vorgenommen hat (= wie sein Herz ihn treibt), nicht mit Unlust oder aus Zwang; denn (nur) „einen freudigen Geber hat Gott lieb“ (Spr 22,8).
Gott hat aber die Macht, euch mit jeglicher Gnadengabe reichlich zu segnen, auf dass ihr allezeit in jeder Hinsicht vollauf genug habt und (außerdem noch) reiche Mittel besitzt zu guten Werken (= zu Wohltätigkeitswerken) jeder Art,
wie geschrieben steht (Ps 112,9): „Er hat reichlich ausgeteilt, hat den Armen gespendet; seine Gerechtigkeit bleibt ewig bestehen.“
Er aber, der dem Sämann Samen darreicht und Brot zur Speise, der wird auch euch die (Mittel zur) Aussaat darreichen und mehren und die Früchte eurer Gerechtigkeit (= Wohltätigkeit) wachsen lassen,
so dass ihr mit allem reichlich ausgestattet werdet zur Erweisung jeder Mildtätigkeit, welche durch unsere Vermittlung die Danksagung (der Empfänger) gegen Gott bewirkt.