Darauf gebot der HERR dem Mose: „Haue dir zwei Steintafeln zurecht, wie die ersten waren, dann will ich auf die Tafeln die Worte schreiben, die auf den ersten Tafeln gestanden haben, die du zertrümmert hast!
Halte dich für morgen bereit, gleich früh auf den Berg Sinai zu steigen und dort auf der Spitze des Berges vor mich zu treten!
Es soll aber niemand mit dir heraufsteigen, und es darf sich auch niemand am ganzen Berge blicken lassen; sogar das Kleinvieh und die Rinder dürfen nicht gegen diesen Berg hin weiden!“
So hieb sich denn Mose zwei Steintafeln zurecht, wie die ersten gewesen waren, und machte sich dann am andern Morgen früh auf und stieg zum Berge Sinai hinauf, wie der HERR ihm geboten hatte; die beiden Steintafeln trug er in der Hand.
Da fuhr der HERR im Gewölk hernieder, und er (Mose) trat dort neben ihn und rief den Namen des HERRN an.
Da zog der HERR vor seinen Augen vorüber und rief aus: „Der HERR, der HERR ist ein barmherziger und gnädiger Gott, langmütig und reich an Gnade und Treue,
der Gnade auf Tausende hin (oder: Tausenden; vgl. 20,6) bewahrt, der Unrecht, Übertretung und Sünde vergibt, doch auch (den Schuldigen) keineswegs ungestraft lässt, sondern die Schuld der Väter an Kindern und Kindeskindern heimsucht, am dritten und am vierten Glied.“
Da verneigte sich Mose eilends bis zur Erde, warf sich nieder
und sagte: „Habe ich irgend Gnade bei dir, o Herr, gefunden, so wolle mein Herr doch in unserer Mitte einherziehen! Denn es ist ein halsstarriges Volk. Aber vergib uns unsere Schuld und Sünde und lass uns dein Eigentum sein!“
Da antwortete der HERR: „Wohlan, ich schließe einen Bund: vor deinem ganzen Volk will ich Wunder tun, wie sie auf der ganzen Erde und unter allen Völkern noch nie vollführt sind, und das ganze Volk, in dessen Mitte du lebst, soll das Walten des HERRN wahrnehmen; denn wunderbar soll das sein, was ich an dir tun werde.
Beobachte wohl, was ich dir heute gebiete! Siehe, ich will vor dir die Amoriter, Kanaanäer, Hethiter, Pherissiter, Hewiter und Jebusiter vertreiben.
Hüte dich wohl, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommen wirst, einen Vertrag zu schließen, damit sie für dich nicht, wenn sie unter dir wohnen bleiben, ein Fallstrick werden!
Ihr sollt vielmehr ihre Altäre niederreißen, ihre Malsteine (1.Mose 28,18) zertrümmern und ihre Götzenbäume umhauen.
Denn du sollst keinen andern Gott anbeten! Denn der HERR heißt ‚Eiferer‘ und ist ein eifersüchtiger Gott.
Schließe daher ja keinen Vertrag mit den Bewohnern des Landes, damit du nicht, wenn sie ihren Götzendienst treiben und ihren Göttern opfern und sie dich dazu einladen, an ihren Opfermahlen teilnimmst.
Du würdest dann auch von ihren Töchtern manche für deine Söhne zu Frauen nehmen, und diese würden, wenn sie ihren Götzendienst treiben, deine Söhne zu demselben Götzendienst verführen.“
„Du sollst dir keine gegossenen Gottesbilder machen! –
Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten! Sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib (oder: am Neumond des Monats Abib) bist du aus Ägypten ausgezogen. –
Alle Erstgeburt gehört mir, auch von all deinem Vieh jede männliche Erstgeburt, der erste Wurf vom Rind- und Kleinvieh.
Aber das Erstgeborene vom Esel sollst du entweder mit einem Lamm lösen (= loskaufen) oder, wenn du das nicht willst, ihm das Genick brechen. Jeden Erstgeborenen von deinen Söhnen sollst du lösen! Und man darf vor mir nicht mit leeren Händen erscheinen! –
Sechs Tage lang sollst du arbeiten, aber am siebten Tage sollst du ruhen! Auch während der Zeit des Pflügens und der Ernte sollst du ruhen! –
Auch das Wochenfest sollst du feiern, nämlich das Fest der Erstlinge der Weizenernte, sowie das Fest der Lese an der Wende des Jahres! –
Dreimal im Jahr sollen alle deine männlichen Personen vor Gott dem HERRN, dem Gott Israels, erscheinen.
Denn ich werde die Heidenvölker vor dir austreiben und dein Gebiet weit ausdehnen; und niemand soll nach deinem Land Verlangen tragen, während du hinaufziehst, um dich vor dem HERRN, deinem Gott, sehen zu lassen dreimal im Jahr. –
Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit gesäuertem Brot darbringen! Und vom Opferfleisch des Passahfestes darf nichts über Nacht bis zum andern Morgen übrigbleiben! –
Das Vorzüglichste von den Erstlingen deines Feldes sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen! – Du sollst kein Böckchen in der Milch seiner Mutter kochen!“
Weiter gebot der HERR dem Mose: „Schreibe dir diese Verordnungen auf! Denn auf Grund dieser Verordnungen habe ich mit dir und mit Israel einen Bund geschlossen.“
Hierauf verweilte Mose dort beim HERRN vierzig Tage und vierzig Nächte, ohne Brot zu essen und Wasser zu trinken; und er (d.h. Gott; vgl. V.1) schrieb auf die Tafeln die Gebote des Bundes, die zehn Gebote.
Als Mose dann vom Berge Sinai hinabstieg – die beiden Gesetzestafeln hatte er in der Hand, als er vom Berge hinabstieg –, da wusste Mose nicht, dass die Haut seines Angesichts infolge (oder: während) seiner Unterredung mit dem HERRN strahlend geworden war.
Als nun Aaron und alle Israeliten Mose ansahen (und wahrnahmen), dass die Haut seines Angesichts strahlte, da fürchteten sie sich, ihm nahe zu kommen.
Als Mose sie aber herbeirief, wandten sich Aaron und alle Vorsteher der Gemeinde ihm wieder zu, und Mose redete mit ihnen.
Darauf traten auch alle Israeliten nahe an ihn heran, und er teilte ihnen alles mit, was der HERR ihm auf dem Berge Sinai aufgetragen hatte.
Als er dann mit seinen Mitteilungen zu Ende war, legte er eine Hülle auf sein Angesicht.
Sooft Mose nun vor den HERRN trat, um mit ihm zu reden, legte er die Hülle ab, bis er wieder hinausging; und wenn er hinausgekommen war, teilte er den Israeliten alles mit, was ihm geboten worden war.
Dabei bekamen dann die Israeliten das Gesicht Moses zu sehen (und machten die Beobachtung), dass die Haut in seinem Gesicht strahlend geworden war; Mose aber legte dann die Hülle wieder auf sein Gesicht, bis er wieder hineinging, um mit dem HERRN zu reden.
Querverweise zu 2. Mose 34,22 2Mo 34,22
Sodann das Fest der Ernte, der Erstlinge deines Ackerbaus, dessen, was du auf dem Feld ausgesät hast, und das Fest der Lese beim Ausgang des Jahres, wenn du deinen Ertrag vom Feld einsammelst.
„Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.
Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;
und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;
außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.
Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.
Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.
Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“
„Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);
dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;
außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.“
„Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern
und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.“
„Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.“
und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;
und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
Dabei sollst du daran gedenken, dass du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.
Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern
und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:
sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!“
es stand aber das jüdische Laubhüttenfest nahe bevor.
Als dann der Tag des Pfingstfestes herbeigekommen war, befanden sie alle sich an einem Ort beisammen.