Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende:“
Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher Feiertag) mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.“
„Folgendes sind die Feste des HERRN mit Versammlungen am Heiligtum, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:
Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;
und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.
Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben (= schwingen), damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;
und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben lasst, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;
dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.
Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.“
„Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;
bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.
Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.
Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben (= schwingen) zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.
Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ‚Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‘ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –
Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet (oder: abhaltet), sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.“ (vgl. 19,9)
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.
Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten (eig.: eure Seelen beugen, vgl. 16,29) und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.
Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;
und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.
Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.
Ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher oder: der höchste Feiertag) soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.
Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlussfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.“
„Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,
abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.“
„Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;
und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.
Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.
Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,
damit eure künftigen Geschlechter erfahren, dass ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.“
So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.
Querverweise zu 3. Mose 23,19 3Mo 23,19
so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewusst) geworden ist, einen fehlerlosen Ziegenbock als seine Opfergabe darbringen.
Er lege dabei seine Hand fest auf den Kopf des Bockes, und man schlachte ihn an dem Ort, wo man die Brandopfer vor dem HERRN schlachtet: so ist es ein Sündopfer.
Alsdann soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, sein übriges Blut aber an den Fuß des Brandopferaltars schütten.
Hierauf soll er das gesamte Fett des Tieres auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen wie das Fett des Heilsopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seiner Versündigung erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
„Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgend etwas von dem tut, was nach den Geboten des HERRN nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist,
so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewusst) geworden ist, eine fehlerlose Ziege als Opfergabe für sein Vergehen bringen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen.
„Soll aber seine Opfergabe ein Heilsopfer sein, so soll er, wenn er sie von den Rindern darbringen will, mag es ein männliches oder ein weibliches Tier sein, ein fehlerloses Tier vor den HERRN bringen.
Dann lege er seine Hand fest auf den Kopf seines Opfertieres, und man schlachte es am Eingang (= vor der Tür) des Offenbarungszeltes; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
Hierauf soll er von dem Heilsopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er (oder: man?) es ablösen.
Wenn die Söhne Aarons es dann auf dem Altar über dem Brandopfer, das auf dem Holz über dem Feuer liegt, in Rauch aufgehen lassen, so ist es ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.“
„Wenn aber seine Opfergabe, die er dem HERRN als Heilsopfer darbringen will, dem Kleinvieh entnommen ist, so muss es ein fehlerloses männliches oder weibliches Tier sein, das er opfert.
Bringt er ein Schaf als seine Opfergabe dar, so bringe er es vor den HERRN,
lege seine Hand fest auf den Kopf seines Opfertieres, und man schlachte es dann vor dem Offenbarungszelt; die Söhne Aarons aber sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
Hierauf soll er dem HERRN von dem Heilsopfer ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett des Tieres: den ganzen Fettschwanz, den man dicht am Steißbein (oder: Schwanzwirbel) ablösen muss, ferner das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
Wenn der Priester es dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lässt, so ist es eine Feueropferspeise für den HERRN.
Wenn aber seine Opfergabe in einer Ziege besteht, so soll er sie vor den HERRN bringen,
dann seine Hand fest auf ihren Kopf legen, und man schlachte sie dann vor dem Offenbarungszelt; die Söhne Aarons aber sollen ihr Blut ringsum an den Altar sprengen.
Hierauf soll er dem HERRN von ihr seine Gabe als Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
Wenn der Priester es dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lässt, so ist es eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN. Alles Fett gehört dem HERRN.
Das ist eine ewiggültige Satzung für eure Geschlechter, wo ihr auch wohnen mögt: keinerlei Fett und keinerlei Blut dürft ihr genießen!“
„Hierauf schlachte er den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt ist, und bringe sein Blut in den Raum hinter dem Vorhang. Dort verfahre er mit diesem Blut ebenso, wie er mit dem Blut des Stieres verfahren ist: er sprenge es auf die Deckplatte und auf die Stelle vor die Deckplatte
„Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:
Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;
nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;
denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.
außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;
Denn was dem (mosaischen) Gesetz unmöglich war, das, worin es wegen (des Widerstandes) des Fleisches ohnmächtig war – Gott hat (es vollbracht), (nämlich) die Sünde im Fleische verurteilt, indem er seinen Sohn in der Gleichgestalt des Sündenfleisches und um der Sünde willen sandte,
Er hat den, der Sünde nicht kannte (= von keiner Sünde wusste), für uns zur Sünde (d.h. zum Sündenträger; vgl. Jes 53,6) gemacht, damit wir in ihm Gottes Gerechtigkeit würden.