Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen, und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -
Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm {d.h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d.h. des Diebes wegen; so auch V. 3} keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
So jemand ein Feld oder einen Weingarten {O. ein Gartenland} abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
Wenn Feuer ausbricht und Dornen {d.h. wahrsch. eine Dornhecke} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen - wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: „das ist es“, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein {d.h. des Viehes} Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -
Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt {S. die Vorrede} werden.
Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger {Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht}; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Wenn du irgend deines Nächsten Mantel {Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde (Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30)} zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß} sollst du nicht zögern. - Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -
Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,24 2Mo 22,24
Denn das Verderben Gottes {El} war mir ein Schrecken, und vor seiner Erhabenheit vermochte ich nichts. {O. Denn ein Schrecken käme mich an, Verderben Gottes, und ... vermöchte ich nichts}
Dies ist das Teil des gesetzlosen Menschen bei Gott {El}, und das Erbe der Gewalttätigen, welches sie von dem Allmächtigen empfangen:
Wenn seine Kinder sich mehren, so ist es für das Schwert, und seine Sprößlinge - sie haben nicht satt Brot.
Seine Übriggebliebenen werden begraben durch den Tod {d.h. werden eingescharrt ohne Trauerfeierlichkeit}, und seine Witwen weinen nicht {d.h. halten keine Totenklage. Vergl. Ps. 78,64}.
Schütte über sie aus deinen Grimm, und deines Zornes Glut erreiche sie!
Seine Jünglinge fraß das Feuer, und seine Jungfrauen wurden nicht besungen {d.h. in Hochzeitsliedern};
Du, du bist furchtbar, und wer kann vor dir bestehen, sobald du erzürnst!
Seine Priester fielen durch das Schwert, und seine Witwen weinten nicht {d.h. konnten keine Totenklage halten}.
Wer erkennt die Stärke deines Zornes, und, deiner Furcht gemäß, deinen Grimm?
Seine Söhne seien Waisen, und sein Weib eine Witwe!
Wer kann vor seinem Grimme bestehen, und wer standhalten bei der Glut seines Zornes? Sein Grimm ergießt sich wie Feuer, und die Felsen werden von ihm zerrissen.
Ihre Witwen werden mir zahlreicher sein als der Sand der Meere; ich bringe ihnen über die Mütter der Jünglinge einen Verwüster am hellen Mittag, lasse plötzlich Angst und Schrecken auf sie {d.i. die Mütter} fallen.
Nach deiner Störrigkeit und deinem unbußfertigen Herzen aber häufst du dir selbst Zorn auf am Tage des Zorns und der Offenbarung des gerechten Gerichts Gottes,
welcher einem jeden vergelten wird nach seinen Werken:
denen, die mit Ausharren in gutem Werke Herrlichkeit und Ehre und Unverweslichkeit suchen, ewiges Leben;
denen aber, die streitsüchtig und der Wahrheit ungehorsam sind, der Ungerechtigkeit aber gehorsam, Zorn und Grimm.
Drangsal und Angst über jede Seele eines Menschen, der das Böse vollbringt, sowohl des Juden zuerst als auch des Griechen;
Darum übergib ihre Kinder dem Hunger, und gib sie preis der Gewalt des Schwertes, damit ihre Weiber kinderlos und Witwen werden, und ihre Männer vom Tode erwürgt, ihre Jünglinge vom Schwerte erschlagen werden im Kriege.
Es ist furchtbar, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen!
Wir sind Waisen, ohne Vater; unsere Mütter sind wie Witwen.
Gebet, und es wird euch gegeben werden: ein gutes, gedrücktes und gerütteltes und überlaufendes Maß wird man in euren Schoß geben; denn mit demselben Maße, mit welchem ihr messet, wird euch wieder gemessen werden.