Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
Wenn Feuer ausbricht und Dornen {D. h. wahrsch.: eine Dornenhecke.} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man {O. er.} sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein {D. h. des Viehs.} Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten.
Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen {D. h. wahrsch.: ein Schaden ist im Mietpreis inbegriffen.}.
Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
Eine Magierin sollst du nicht leben lassen.
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden.
Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger {Eig. jemand, der gegen Zins Geld ausleiht.}; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
Wenn du irgend das Oberkleid {D.i. ein großes viereckiges Stück Stoff, das als Decke benutzt wurde (vgl. die Anm. zu Kap. 12,34).} deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
Die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss.} sollst du nicht zögern.
Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
Und heilige Männer {O. Menschen.} sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,23 2Mo 22,23
Denn das Verderben Gottes {Hebr. El.} war mir ein Schrecken, und vor seiner Erhabenheit vermochte ich nichts. {O. Denn ein Schrecken käme mich an, Verderben Gottes, und vor seiner Erhabenheit vermöchte ich nichts.}
Dies ist das Teil des gottlosen Menschen bei Gott {Hebr. El.} und das Erbe der Gewalttätigen, das sie vom Allmächtigen empfangen:
Wenn seine Kinder sich mehren, so ist es für das Schwert, und seine Sprösslinge haben nicht satt Brot.
Seine Übriggebliebenen werden begraben durch den Tod {D. h. werden eingescharrt ohne Trauer.}, und seine Witwen weinen nicht {D. h. halten keine Totenklage.}.
Schütte deinen Grimm über sie aus, und die Glut deines Zorns erreiche sie!
Seine Jünglinge fraß das Feuer, und seine Jungfrauen wurden nicht besungen {A.ü. beklagt.};
Du bist furchtbar, und wer kann vor dir bestehen, sobald du erzürnst!
seine Priester fielen durchs Schwert, und seine Witwen weinten nicht {D. h. hielten keine Totenklage.}.
Wer erkennt die Stärke deines Zorns und, deiner Furcht gemäß, deinen Grimm?
Seine Söhne seien Waisen, und seine Frau sei Witwe!
Wer kann vor seinem Grimm bestehen, und wer standhalten bei der Glut seines Zorns? Sein Grimm ergießt sich wie Feuer, und die Felsen werden von ihm zerrissen.
Ihre Witwen werden mir zahlreicher sein als der Sand der Meere; ich bringe ihnen über die Mütter der Jünglinge einen Verwüster am hellen Mittag, lasse plötzlich Angst und Schrecken auf sie {D. h. auf die Mütter.} fallen.
Nach deinem Starrsinn und deinem unbußfertigen Herzen aber häufst du dir selbst Zorn auf am Tag des Zorns und der Offenbarung des gerechten Gerichts Gottes,
der jedem vergelten wird nach seinen Werken:
denen, die mit Ausharren in gutem Werk Herrlichkeit und Ehre und Unvergänglichkeit {O. Unverweslichkeit.} suchen, ewiges Leben;
denen aber, die streitsüchtig und der Wahrheit ungehorsam sind, der Ungerechtigkeit aber gehorsam, Zorn und Grimm.
Drangsal und Angst über jede Seele eines Menschen, der das Böse vollbringt, sowohl des Juden zuerst als auch des Griechen;
Darum übergib ihre Kinder dem Hunger, und gib sie der Gewalt des Schwertes preis, damit ihre Frauen kinderlos und Witwen werden und ihre Männer vom Tod erwürgt, ihre Jünglinge vom Schwert erschlagen werden im Krieg.
Es ist furchtbar, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen!
Wir sind Waisen, ohne Vater; unsere Mütter sind wie Witwen.
Gebt, und euch wird gegeben werden: Ein gutes, gedrücktes, gerütteltes und überlaufendes Maß wird man in euren Schoß geben; denn mit demselben {A.l. dem.} Maß, mit dem ihr messt, wird euch wieder zugemessen werden.