Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebenten soll er frei ausgehen, umsonst.
Wenn er allein {W. mit seinem Leibe, d.h. unverheiratet} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.
Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,
so soll sein Herr ihn vor die Richter {H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8.9; vergl. Ps. 82} bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.
Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.
Wenn er sich {And. üb.: ihm} eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung, und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;
hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.
Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.
Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.
Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.
Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:
wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur so soll er sein Versäumnis {Eig. sein Stillsitzen} erstatten und ihn völlig heilen lassen.
Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:
nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld {d.h. für sein Geld erkauft}.
Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter {O. nach der Richter Ermessen}.
Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.
Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.
Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln} einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben {W. daß er stirbt}, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.
Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.
Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.
Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er} ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,
so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen {W. zurückgeben}, und das tote Tier soll ihm gehören.
Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
Querverweise zu 2. Mose 21,6 2Mo 21,6
Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter {O. nach der Richter Ermessen}.
An Schlacht- und Speisopfer hattest du keine Lust; Ohren hast du mir bereitet {W. gegraben}: Brand- und Sündopfer hast du nicht gefordert.
Da sprach ich: Siehe, ich komme; in der Rolle des Buches steht von mir geschrieben.
Dein Wohlgefallen zu tun, mein Gott, ist meine Lust; und dein Gesetz ist im Innern meines Herzens {W. meiner Eingeweide}.
Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
Und ich werde in dieser Nacht durch das Land Ägypten gehen und alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlagen vom Menschen bis zum Vieh, und ich werde Gericht üben an allen Göttern Ägyptens, ich, Jehova.
wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
Du aber ersieh dir aus dem ganzen Volke tüchtige, gottesfürchtige Männer, Männer der Wahrheit, die den ungerechten Gewinn hassen, und setze sie über sie: Oberste über tausend, Oberste über hundert, Oberste über fünfzig und Oberste über zehn,
daß sie das Volk richten zu aller Zeit; und es geschehe, daß sie jede große Sache vor dich bringen, und daß sie jede kleine Sache selbst richten; so erleichtere es dir, und sie mögen mit dir tragen.
Wenn du dieses tust, und Gott es dir gebietet, so wirst du bestehen können, und auch dieses ganze Volk wird in Frieden an seinen Ort kommen.
Und Mose hörte auf die Stimme seines Schwiegervaters und tat alles was er gesagt hatte.
Und Mose wählte tüchtige Männer aus ganz Israel und setzte sie zu Häuptern über das Volk: Oberste über tausend, Oberste über hundert, Oberste über fünfzig und Oberste über zehn.
Und sie richteten das Volk zu aller Zeit: die schwierige Sache brachten sie vor Mose, und jede kleine Sache richteten sie selbst.
so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.
wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
Aber Hanna ging nicht hinauf; denn sie sprach zu ihrem Manne: Bis der Knabe entwöhnt ist, dann will ich ihn bringen, daß er vor Jehova erscheine und dort bleibe auf immer.
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: „das ist es“, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
Und Achis glaubte David und sprach: Er hat sich bei seinem Volke, bei Israel, ganz stinkend gemacht, und er wird mir zum Knechte sein ewiglich.
Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Und David sprach zu Achis: So sollst du denn auch erfahren was dein Knecht tun wird. Und Achis sprach zu David: So will ich dich denn zum Hüter meines Hauptes setzen alle Tage.
Und Mose sprach zu den Richtern Israels: Erschlaget ein jeder seine Leute, die sich an den Baal-Peor gehängt haben!
Und siehe, ein Mann von den Kindern Israel kam und brachte eine Midianitin zu seinen Brüdern, vor den Augen Moses und vor den Augen der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, als diese an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft weinten.
Und als Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, es sah, da stand er auf aus der Mitte der Gemeinde und nahm eine Lanze in seine Hand;
und er ging dem israelitischen Manne nach in das Innere des Zeltes und durchstach sie beide, den israelitischen Mann und das Weib, durch ihren Bauch {Eig. Unterleib}. Da ward die Plage von den Kindern Israel abgewehrt.
Und sie redeten zu ihm und sprachen: Wenn du heute dieses Volkes Knecht wirst und ihnen dienst und sie erhörst und gütige Worte zu ihnen redest, so werden sie deine Knechte sein alle Tage.
Und ich gebot euren Richtern in selbiger Zeit und sprach: Höret die Streitsachen zwischen euren Brüdern und richtet in Gerechtigkeit zwischen einem Manne und seinem Bruder und dem Fremdling bei ihm.
Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die Jehova, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.
so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.
Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,
Und es geschah, als Samuel alt geworden war, da setzte er seine Söhne als Richter ein über Israel.
Und der Name seines erstgeborenen Sohnes war Joel, und der Name seines zweiten Abija; sie richteten zu Beerseba.
Und ich werde deine Richter wiederherstellen wie zuerst, und deine Räte wie im Anfang. Danach wird man dich nennen: Stadt der Gerechtigkeit, treue Stadt.
Ihre Fürsten in ihrer Mitte sind brüllende Löwen; ihre Richter sind Abendwölfe, die nichts für den Morgen übriglassen.