„Wisset wohl: ich sende meinen Engel (oder: Boten), dass er den Weg vor mir her bahne, und unversehens wird zu seinem Tempel kommen der Herr, den ihr herbeiwünscht, und der Bundesengel, nach dem ihr Verlangen tragt, kommt unfehlbar!“ – so spricht der HERR der Heerscharen.
Doch wer vermag den Tag seines Kommens zu ertragen, und wer bleibt bei seinem Erscheinen bestehen? Denn er wird wie das Feuer eines Schmelzers sein und wie die Lauge von Walkern;
und dasitzen wird (er wie) einer, der das Silber schmelzt und reinigt, und er wird die Söhne Levis reinigen und sie läutern wie Gold und wie Silber, damit sie dem HERRN Opfergaben in Gerechtigkeit (oder: in rechter Weise) darbringen.
Dann werden die Opfergaben Judas und Jerusalems dem HERRN (wieder) wohlgefällig sein wie in den Tagen der Vorzeit und wie in den vergangenen Jahren.
„Da will ich mich bei euch einstellen zum Gericht und werde unverzüglich als Zeuge (oder: Kläger) auftreten gegen die Zauberer und gegen die Ehebrecher, gegen die Meineidigen und gegen alle, die den Tagelöhnern (ihren Lohn vorenthalten), Witwen und Waisen bedrücken und das Recht der Fremdlinge beugen, ohne mich zu fürchten!“ – so spricht der HERR der Heerscharen.
„Denn ich, der HERR, habe mich nicht geändert, und ihr habt nicht aufgehört, Jakobssöhne zu sein.
Seit den Tagen eurer Väter seid ihr von meinen Geboten abgewichen und habt sie nicht gehalten. Kehret um zu mir, so will ich mich wieder zu euch kehren!“ – so spricht der HERR der Heerscharen. „Da fragt ihr: ‚Inwiefern sollen wir umkehren?‘
Darf wohl ein Mensch die Gottheit betrügen, dass ihr mich betrügt und noch fragt: ‚Inwiefern haben wir dich betrogen?‘ Nun, mit dem Zehnten und mit dem Hebeopfer (= mit den Abgaben).
Mit dem Fluch seid ihr belastet, und doch betrügt ihr mich! Ein Betrüger ist das ganze Volk (oder: eure ganze Sippschaft).
Bringet den Zehnten unverkürzt in das Vorratshaus, damit Zehrung in meinem Hause vorhanden sei, und stellet mich doch auf diese Weise einmal auf die Probe“ – so spricht der HERR der Heerscharen –, „ob ich euch dann nicht die Fenster des Himmels auftue und Segen in überreicher Fülle über euch ausschütte!
Da will ich dann euch zugute den Freßheuschrecken Einhalt tun, dass sie euch den Ertrag des Feldes nicht mehr verwüsten, und der Weinstock soll euch auf der Flur nicht mehr fruchtlos bleiben!“ – so spricht der HERR der Heerscharen.
„Da werden denn alle Heidenvölker euch glücklich preisen, weil ihr ein Land des Wohlgefallens (oder: Entzückens) sein werdet“ – so spricht der HERR der Heerscharen.
„Trotzige Reden habt ihr gegen mich geführt“, spricht der HERR, „und da fragt ihr noch: ‚Was haben wir denn untereinander gegen dich geredet?‘
Nun, ihr sagt: ‚Es bringt keinen Vorteil, Gott zu dienen, und welchen Gewinn haben wir davon gehabt, dass wir seine Gebote gehalten haben und in Trauerkleidern vor dem HERRN der Heerscharen einhergegangen sind?
Darum preisen wir jetzt die Übermütigen glücklich: nicht nur ist es ihnen gut ergangen, als sie gesetzlos handelten, sondern sie sind auch straflos davongekommen, als sie Gott versuchten.‘“ –
Als sich dann aber auch die Gottesfürchtigen miteinander besprachen, merkte der HERR auf und hörte ihnen zu; und es wurde ein Gedenkbuch vor ihm geschrieben für die, welche den HERRN fürchten und vor seinem Namen Hochachtung haben.
„Sie sollen mir“ – so hat der HERR der Heerscharen gesprochen – „an dem Tage, wo ich es vollführe, ein Sondereigentum sein, und ich will schonend mit ihnen verfahren, wie ein Mann (= Vater) schonend mit seinem Sohne verfährt, der ihm dient.
Da werdet ihr dann wieder den Unterschied wahrnehmen zwischen dem Gerechten und dem Gottlosen, zwischen dem, der Gott dient, und dem, der ihm nicht dient.
Querverweise zu Maleachi 3,8 Mal 3,8
Bringt dar dem HERRN die Ehre seines Namens, werft vor dem HERRN euch nieder in heiligem Schmuck!
Wenn ihr ein blindes Tier als Opfer darbringt: ist das etwa nichts Schlimmes? Und wenn ihr ein lahmes oder krankes opfert: ist das etwa auch nichts Schlimmes? Bringe (dergleichen) doch einmal deinem Statthalter hin: wird er wohl Freude daran haben oder dir seine Gunst zuwenden?“ – so spricht der HERR der Heerscharen.
Ehre den HERRN mit (Gaben von) deinem Vermögen und mit den Erstlingen deines gesamten Feldertrags,
Wenn ihr ferner sagt: ‚Ach, wie mühselig ist der Dienst!‘ und ihr ihn mit Geringschätzung behandelt“ – so spricht der HERR der Heerscharen – „und Geraubtes oder lahme und kranke Tiere als Opfergabe darbringt: soll ich das mit Wohlgefallen aus eurer Hand annehmen?“ – so spricht der HERR.
so werden deine Scheunen mit Überfluss sich füllen und deine Kufen von Most überfließen. –
„Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.
Sie antworteten: „Des Kaisers.“ Da sagte er zu ihnen: „So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser zusteht, und Gott, was Gott zusteht!“
Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
Da sagte Jesus zu ihnen: „So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser zusteht, und Gott, was Gott zusteht!“ Und sie gerieten in Staunen über ihn.
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,
so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;
ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.
Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.
Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.
Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.
Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.
Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten:
man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.
Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;
dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.
Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.
Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.
Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.
Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.
Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;
wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so dass also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,
sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.
Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,
so soll ihm der Priester den Betrag (= Bruchteil) des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.
Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.
Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.“
„Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“
„Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.“
„Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.
Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.
Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.
Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.“
Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen (oder: zur Pflicht gemacht) hat. Numeri
Da sagte er zu ihnen: „Nun, so gebt dem Kaiser, was dem Kaiser zukommt, und Gott, was Gott zukommt.“
(Als Entgelt) aber überweise ich hiermit den Leviten alle Zehnten in Israel zum Erbbesitz für ihren Dienst, den sie zu verrichten haben, für den Dienst am Offenbarungszelte.
Die Israeliten nämlich dürfen künftighin am Offenbarungszelt nicht mehr tätig sein, weil sie sonst Sünde auf sich laden würden und sterben müssten.
Vielmehr sollen die Leviten den Dienst am Offenbarungszelt verrichten, und sie sollen für etwaige Verfehlungen verantwortlich sein: diese Bestimmung hat ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter. Aber einen Erbbesitz (= eigenen Besitz) sollen sie inmitten der Israeliten nicht haben;
denn den Zehnten, den die Israeliten als Hebeopfer an den HERRN abgeben, habe ich den Leviten als Erbbesitz überwiesen; darum habe ich in Bezug auf sie verordnet, dass sie keinen Erbbesitz inmitten der Israeliten zu eigen haben sollen.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Leviten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr von den Israeliten den Zehnten in Empfang nehmt, den ich euch von ihnen als euren Erbbesitz zugewiesen habe, so sollt ihr davon ein Hebeopfer für den HERRN abgeben, nämlich den Zehnten vom Zehnten.
Dann soll dies euer Hebeopfer euch so angerechnet werden, wie (wenn die anderen Israeliten) das Getreide von der Tenne und die Fülle (d.h. die Abfüllung) von der Kelter (abgeben).
Ebenso sollt auch ihr ein Hebeopfer für den HERRN von allen euren Zehnten abgeben, die ihr von den Israeliten in Empfang nehmt, und sollt davon das Hebeopfer, das dem HERRN gebührt, an den Priester Aaron abführen.
Von allen Gaben, die euch zufallen, sollt ihr ein unverkürztes Hebeopfer für den HERRN abgeben, und zwar von allem Besten davon, als die davon zu entrichtende heilige Gebühr.
Sage also zu ihnen: ‚Wenn ihr das Beste davon abgebt, so soll (das übrige) euch, den Leviten, so angerechnet werden wie (den anderen Israeliten) der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter,
so dass ihr es an jedem beliebigen Ort verzehren dürft, ihr und eure Familie; denn es ist euer Lohn für euren Dienst am Offenbarungszelt.‘
Wenn ihr also das Beste davon abgebt, so werdet ihr seinetwegen keine Sünde auf euch laden und werdet die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen und darum auch nicht sterben müssen.“
Lasset allen zukommen, was ihr ihnen schuldig seid: die Steuer, wem die Steuer gebührt, den Zoll, wem der Zoll zukommt, die Furcht, wem die Furcht, und die Ehre, wem die Ehre gebührt.
Israel hat sich versündigt! Denn sie haben sowohl mein Bundesgebot übertreten, das ich ihnen zur Pflicht gemacht habe, als auch sich etwas von dem gebannten Gut angeeignet; so haben sie sowohl einen Diebstahl begangen als auch das Gestohlene versteckt und unter ihre eigenen Geräte getan.
Vordem aber hatte der Priester Eljasib, dem die Aufsicht über die Zellen des Hauses unsers Gottes übertragen war, ein Verwandter Tobijas,
diesem eine große Zelle eingeräumt, in der man früher die Speisopfer (oder: das Opfermehl), den Weihrauch, die Geräte und den Zehnten vom Getreide, Wein und Öl untergebracht hatte, die Anteile, die den Leviten, den Sängern und den Torhütern zukamen, sowie die Abgaben an die Priester.
Während aber dies alles vor sich ging, war ich nicht in Jerusalem anwesend gewesen, sondern hatte mich im zweiunddreißigsten Regierungsjahre Arthasasthas, des Königs von Babylon, an den königlichen Hof begeben. Als ich mir dann nach einiger Zeit wieder Urlaub vom Könige erbeten hatte
und wieder nach Jerusalem gekommen war, entdeckte ich den Unfug, den Eljasib dem Tobija zuliebe verübt hatte, indem er ihm eine Zelle in den Vorhöfen des Hauses Gottes eingeräumt hatte.
Dies erregte solchen Unwillen in mir, dass ich allen Hausrat Tobijas aus der Zelle hinauswerfen ließ
und den Befehl gab, man solle die Zelle reinigen; darauf ließ ich dort wieder die Geräte des Hauses Gottes, das Speisopfer (oder: Opfermehl) und den Weihrauch unterbringen.
Als ich dann erfuhr, dass man den Leviten die ihnen zukommenden Anteile nicht geliefert hatte und dass infolgedessen die Leviten und die Sänger, die den heiligen Dienst zu verrichten hatten, sich alle auf ihre ländlichen Besitzungen (vgl. 12,28-29) entfernt hatten,
da stellte ich die Vorsteher zur Rede und fragte sie, warum das Haus Gottes so verwahrlost worden sei. Darauf ließ ich die betreffenden Leute wieder zusammenholen und stellte sie wieder auf ihre Posten.
Als dann ganz Juda die Zehnten vom Getreide, Wein und Öl in die Vorratskammern gebracht hatte,
übertrug ich die Aufsicht über die Vorräte dem Priester Selemja und dem Schriftgelehrten Zadok und von den Leviten dem Pedaja und bestellte zu ihrer Unterstützung Hanan, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Matthanjas; denn sie galten als zuverlässige Männer, und ihnen oblag es nunmehr, die Austeilung an ihre Genossen vorzunehmen.
Gedenke mir dies, mein Gott, und lass die Wohltaten, die ich dem Hause meines Gottes und seiner Dienerschaft erwiesen habe, nicht in Vergessenheit geraten!
Du sagst, man dürfe nicht ehebrechen, und brichst selber die Ehe? Du verabscheust die Götzenbilder und vergreifst dich doch räuberisch an ihren Tempeln (vgl. 5.Mose 7,25-26)?